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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 21/2025
Amtliche Nachrichten
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Bericht über die öffentlichen Sitzung GR 13-2025 v. 22.09.2025

Öffentliche Sitzung

TOP 1 Tagesordnung / Niederschrift

TOP 2 Brennholzpreise

Im vergangenen Jahr wurden die Brennholzpreise aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.07.2024 neu festgelegt. Das Holz wurde zu folgenden Preisen verkauft:

Polterholz:

Nadelholz + Weichlaubholz

33,00 €/Ster

Eiche, Buche, Hartlaubholz

55,00 €/Ster

Dieses Holz wird an befestigten, ganzjährig befahrbaren Forststraßen zur Selbstwerbung gerückt.

Reisiglose:

Nadelholz + Weichlaubholz

10,00 €/Ster

Laubholz: Eiche, Buche, Hartlaubholz

15,00 €/Ster

Stehender Einschlag: (Gassen, Unterständer, ausgezeichnete Pflege):

Nadelholz + Weichlaubholz

20,00 €/Ster

Eiche, Buche, Hartlaubholz

28,00 €/Ster

Die gestiegenen Personalkosten der Forstbeschäftigten würden für eine Erhöhung der Holzpreise sprechen. Allerdings erfolgt die Holzernte mit Harvester relativ günstig.

Die Brennholzpreisempfehlung der Forstbetriebsgemeinschaft Scheinfurt e. V. ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Von der Verwaltung wird festgestellt, dass vermehrt Holzwerber, die in den Vorjahren ihr Brennholz nicht bei der Gemeinde bezogen, auf die Gemeinde zukommen, mit dem Hinweis, dass die Preise bei der Gemeinde günstiger sind.

Sollte sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren bestätigen, sollte über eine moderate Erhöhung nachgedacht werden.

Der Vorschlag aus dem Gremium, die Preise für Hartholz um jeweils 1,00 € zu erhöhen und die Preise für Nadel- + Weichholz unverändert zu belassen, stößt auf allgemeine Zustimmung.

Entsprechend des Vorschlags werden die Brennholzpreise für den Holzeinschlag 2025/2026 wie folgt festgesetzt:

Polterholz:

Nadelholz + Weichlaubholz

33,00 €/Ster

Eiche, Buche, Hartlaubholz

56,00 €/Ster

Reisiglose:

Nadelholz + Weichlaubholz

10,00 €/Ster

Laubholz: Eiche, Buche, Hartlaubholz

16,00 €/Ster

Stehender Einschlag: (Gassen, Unterständer, ausgezeichnete Pflege):

Nadelholz + Weichlaubholz

20,00 €/Ster

Eiche, Buche, Hartlaubholz

29,00 €/Ster

Abstimmungsergebnis: Ja 16, Nein 0, Anwesend 16, Befangen 0

TOP 3 Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten

TOP 3.1 Neubau eines Fitnessstudios, Schweinfurter Rhön 2a in Üchtelhausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Schweinfurter Rhön 2a, Fl.Nrn. 2191, 2192, 2193, 2195, 2196, 2197, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zeller Berg“, es handelt sich um ein Gewerbegebiet.

Es wurden folgende Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB von Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt:

- Pflanzgebot/Vorlage Freiflächengestaltungsplan:

Nach den Festsetzungen des B-Plans sind auf dem Grundstück Bäume und Sträucher gemäß des zugehörigen Grünordnungsplans anzupflanzen und ein dementsprechender Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Da die Nutzung des Grundstücks nur auf 10 Jahre vorgesehen ist und perspektivisch als Stichstraße geplant ist, wird die Befreiung von diesem Pflanzgebot und von der Vorlagepflicht eines Freiflächengestaltungsplans beantragt. Die Freiflächen werden mit Naturwiesen angepflanzt.

1. Bürgermeister Grebner betont, dass die beiden für das Grundstück festgesetzten Bäume an anderer Stelle gepflanzt werden, die Anzahl der für das Baugebiet vorgesehenen Bäume somit unverändert bleibt.

Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in der notwendigen Anzahl nachgewiesen (4). Die Gemeinde Üchtelhausen ist der einzige Nachbar.

Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben, sowie den notwendigen Befreiungen, das Einvernehmen nach §36 BauGB.

Abstimmungsergebnis: Ja 16, Nein 0, Anwesend 16, Befangen 0

TOP 3.2 weitere Bauanträge

Es lagen keine weiteren Bauanträge zur Behandlung vor.

TOP 4 Mitteilungen, Anfragen

TOP 4.1 Grünschnitthäckselaktion des Landkreises

Herr de Boer erkundigt sich nach dem Termin für die Grünschnitthäckselaktion des Landkreises. Die Aktion findet wie jedes Jahr im Oktober statt, der genaue Termin kann voraussichtlich im nächsten Gemeindeblatt veröffentlicht werden.

TOP 4.2 Gewerbegebiet Zeller Berg

1. Bürgermeister Grebner steht der Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Gewerbegebiet Zeller Berg offen gegenüber, zurzeit liegen diesbezüglich jedoch keine Anfragen oder Interessenbekundungen vor.

TOP 4.3 Bushaltestelle Madenhausen

Herr de Boer fragt an, ob für ältere und gehbehinderte Personen ein zusätzlicher ÖPNV-Haltepunkt auf Höhe der Schulbushaltstelle eingerichtet werden könnte. 1 Bürgermeister Grebner hält die Umsetzung für nicht möglich, da die Haltestelle in der Ortsmitte liegt und ein zusätzlicher Haltpunkt in so kurzem Abstand wenig Sinn macht.

TOP 4.4 Parksituation Schweinfurter Straße in Üchtelhausen

Herr Fischer berichtet, dass durch die Polizei im Rahmen einer Kontrollaktion für sichere Schulwege eine Reihe von Fahrzeugen in der Schweinfurter Straße wegen Parkens auf dem Gehweg geahndet wurden. Dies führte zu Unmut, da die besagten Flächen bisher als Seitenstreifen, auf dem das Parken erlaubt ist, angesehen wurden. Die Verwaltung sucht diesbezüglich das Gespräch mit der Polizei, um hier eine Lösung zu finden.

TOP 4.5 Europäische Mobilitätswoche in Schweinfurt

Frau Memmel berichtet von Ihrer Teilnahme an der Fahrradexkursion im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche in Schweinfurt. In diesem Rahmen konnte Sie mit den Verantwortlichen auch über die Radverbindung nach Schweinfurt durchs Höllental und mögliche Alternativen hierzu sprechen.