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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Fällige Pacht

Es wird darauf hingewiesen, dass zum 1.11.2023 die Pacht für das zurückliegende Jahr fällig wurde.

Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht unter Angabe der Finanzadresse zu überweisen.

Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.

Üchtelhausen, 27.10.2023
Gemeinde Üchtelhausen
Kasse