Titel Logo
Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 23/2024
Amtliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fällige Gebühren und Steuern

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.11.2024 Grundsteuer A, B und die Kanalgebühren zur Zahlung fällig werden.

Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht, unter Angabe der aktuellen Finanzadresse (FAD), zu überweisen.

Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.

Üchtelhausen, 25.10.2024
Steueramt