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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 23/2024
Amtliche Nachrichten
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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 08.10.2024

Frau Memmel merkt an, dass es in der Niederschrift über den öffentlichen Teil der GR-Sitzung vom 10.09.2024 unter TOP 11.2 nur um den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer und Elektromobile für Senioren geht und nicht um die Schaffung von Stellplätzen in der Straße Am Albankeller. Aus diesem Grund bittet Sie den Satz im Protokoll dementsprechend zu ändern.

1. Bürgermeister Grebner erläutert, dass die Schaffung eines solchen Zugangs auch die eines geeigneten Behindertenstellplatzes in dessen Nähe notwendig machen würde. Dies wird von Frau Memmel nicht so gesehen, weswegen der Satz gestrichen werden soll.

Abstimmungsergebnis:

Ja 14 : Nein 1 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 2

Städtebauförderung Üchtelhausen

Am 24. Juli 2024 erhielt die Verwaltung das Zuteilungsschreiben („Rahmenbewilligungsbescheid“) der Regierung von Unterfranken. Dieses Zuteilungsschreiben ersetzt weder eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn noch eine Bewilligung. Bis 31.Oktober 2024 müssen die Einzelanträge für das Programmjahr 2024 gestellt sein. Die ersten Maßnahmen, die im Maßnahmenkatalog des ISEK verortet sind, sind:

Es soll ein Gestaltungsleitfaden mit einer Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Altort Üchtelhausen erstellt werden, in dem eine regionaltypische, ortsangepasste Bauweise von Gebäuden und die ortstypische Bebauung von Grundstücken aufgezeigt wird. Sie gibt außerdem allgemeine Hinweise zur Gestaltung von Gebäuden, zur Farb- und Materialwahl und zeigt positive Beispiele auf. Die Gestaltungssatzung beinhaltet auch die Vorgaben für geförderte Maßnahmen und zustimmungspflichtige Vorhaben im Sanierungsgebiet gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Sie ist ebenso Grundlage für eine Förderung privater Bauherren nach einem kommunalen Programm.

Die Sanierungsberatung und -betreuung soll fachlich beratende Hilfestellungen für private und kommunale Sanierungsmaßnahmen geben, um den Charakter des Altortes zu bewahren und eine zeitgemäße Weiterentwicklung zu gewährleisten. Zudem soll im Rahmen der Sanierungsmaßnahme eine Beratung zur energetischen Sanierung im geringen Umfang angeboten werden, falls diese erforderlich ist.

Die Frist für die Ausschreibung der o.g. Maßnahmen endete am 13. September. Es wurden für beide Maßnahmen je vier Vergleichsangebote eingeholt. Zwei Planungsbüros haben sich an der Ausschreibung beteiligt und Angebote für den Gestaltungsleitfaden inkl. Gestaltungssatzung mit Erstellung eines komm. Förderprogramms sowie die Sanierungsberatung abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot für die Erstellung eines Gestaltungsleitfadens mit Gestaltungssatzung sowie die Erstellung des komm. Förderprogramms kam von „Haines-Leger Architekten Stadtplaner“ aus Würzburg mit 30.912,63 Euro brutto (inkl. optionale Leistungen). Das wirtschaftlichste Angebot für die Sanierungsberatung kam ebenfalls von „Haines-Leger Architekten Stadtplaner“ mit 75 Euro pro Stunde für die Beratung für private Bauherren. Der Fördersatz beträgt beim Einsatz der Bundes- und Landesmittel grundsätzlich 60 % der förderfähigen Ausgaben.

Auf Basis der Angebote werden die beiden Einzelanträge für die Maßnahmen an die Regierung von Unterfranken vorbereitet.

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt für die Maßnahmen „Erstellung eines Gestaltungsleitfadens mit einer Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Altort Üchtelhausen sowie die Erstellung eines kommunalen Förderprogramms“ sowie „Sanierungsberatung und -betreuung zur Unterstützung von privaten Bauherren bei städtebaulichen Maßnahmen m. energ. Beratung“ zwei Förderanträge bei der Städtebauförderung (Regierung von Unterfranken) zu stellen und nach Erteilung der Förderzusage die beiden Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Bauplatz Hesselbacher Straße 23, Fl.Nr. 9278/3, Gemarkung Hesselbach, beantragt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Hesselbacher Weg - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.

Es werden folgende Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

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Vollgeschosse:

Im B-Plan festgesetzt sind Erdgeschoss und Dachgeschoss (E+D). Die Bauherren wünschen die Ausführung mit 2 Vollgeschossen.

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Traufhöhe:

Die geplante Traufhöhe beträgt im Mittel 6,16 m anstatt der festgesetzten 3,5 m. Die Traufhöhe ergibt sich aus der Ausführung des Obergeschosses als Vollgeschoss.

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Dachfarbe:

Als >Dacheindeckung sind anthrazitfarbige Dachziegel statt naturroter Dachziegel vorgesehen.

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Hauptfirstrichtung:

Die Hauptfirstrichtung des Walmdachs ist parallel zur Straße festgesetzt, geplant ist die Firstrichtung 90° gedreht, in Nordwest/Südost-Ausrichtung.

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Dach Garage:

Der B-Plan sieht eine Übernahme der Dachgestaltung der Garage entsprechend des Hauptgebäudes vor. Die Garage wird mit anschließendem Abstellraum wird als Fertiggarage mit Flachdach geplant. Die geplante anschließende Nachbargarage hat ebenfalls ein Flachdach.

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Überschreitung Grundflächenzahl:

Die festgesetzte GRZ von 0,4 wird geringfügig überschritten (0,42).

Bereits im Rahmen der Genehmigung der Bebauung auf anderen Grundstücken in unmittelbarer Umgebung wurden vergleichbaren Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans erteilt.

Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in ausreichender Anzahl (2) nachgewiesen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.

Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 3.2

Erweiterung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Fl.Nr. 475 in Ebertshausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Fl.Nr. 475 in Ebertshausen beantragt. Das bisher auf dem Grundstück bestehende überdachte Fahrsilo wird um eine ca. 50 m lange Lagerhallte erweitert.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB.

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert.

Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor.

Bezüglich der festgestellten bereits teilweise erfolgten Errichtung des Vorhabens, des Überbaus auf den angrenzenden gemeindlichen Feldwegs Fl.Nr. 478, sowie der Aufschüttung und Befestigung des besagten Feldwegs teilte der Bauherr im Rahmen eines Ortstermins folgendes mit:

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Der frühzeitige Baubeginn erfolgte, da ein Bau während der Herbst-/Wintermonate aufgrund der Witterung schwierig bzw. nicht möglich gewesen wäre.

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Der Dachüberbau wurde aufgrund einer falschen Interpretation der Planunterlagen errichtet, was der Bauherr einräumt und bedauert. Er lässt eine nachträgliche Änderung prüfen, diese sei allerdings schwierig.

Grundsätzlich wäre er auch bereit, der Gemeinde das überbaute Wegstück abzukaufen. Aufgrund der Höhe des Dachüberstands (ca. 7 m) ist grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass dieser andere behindert.

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Der Feldweg wurde befestigt, um auch im Winter die Befahrbarkeit mit den landwirtschaftlichen Maschinen, die in der Halle abgestellt werden, zu gewährleisten. Der Aufbau des Wegs besteht nicht aus Bauschutt, sondern aus zertifiziertem Recyclingmaterial. Der Bauherr bietet an, auf dem Weg noch zusätzlich Erde auszubringen und diese anzusäen, damit dieser optisch gefälliger wird.

Zusätzlich erklärt der Bauherr sich ebenfalls bereit, etwaige Ausgleichsmaßnahmen für die Aufschüttung und Befestigung des Weges zu übernehmen.

Der 1. Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde den vorzeitigen Baubeginn ausdrücklich missbilligt, diesen gegebenenfalls zu ahnden fällt allerdings in die Zuständigkeit des Landratsamtes. Der Gemeinderat kann ausschließlich den nun vorliegenden Bauantrag behandeln. Aus Sicht des Bürgermeisters kann das Einvernehmen aufgrund der während des Ortstermins von dem Bauherren mitgeteilten Erklärungen erteilt werden, die weitere Beurteilung der aufgeführten Punkte obliegt dann der Genehmigungsbehörde.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt das Einvernehmen nach §36 BauGB zum genannten Bauvorhaben. Eine Baufortführung ist erst nach Genehmigung durch die zuständige Behörde möglich.

Abstimmungsergebnis:

Ja 14 : Nein 1 Anwesend 15 Befangen 0

TOP 4

Mitteilungen, Anfragen

TOP 4.1

Digitaler Bauantrag

Seit September 2024 beteiligt sich die Gemeinde Üchtelhausen beim Testbetrieb des „Digitalen Bauantrags“ und geht somit einen wesentlichen Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Digitalisierung. Ab 2025 soll dieser dann offiziell Einzug in das System erhalten.

TOP 4.2

Vollsperrung Zell-Üchtelhausen

Bgm. Grebner informiert darüber, dass der Nahverkehr für Schüler der weiterführenden Schulen aufgrund der Sperrung nur an der Grundschule Üchtelhausen abfährt und nicht durch den Ort fährt. Es sollen Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden, um Schülern den Umstieg auf den Bus zu erleichtern. Die Information wurde im Gemeindeblatt sowie der Homepage veröffentlicht. Bei Rückfragen können sich Interessierte an den Gemeinderat oder die Verwaltung wenden. Es wird ein umfassendes Halteverbot für Anwohner entstehen.

TOP 4.3

Friedhof Hesselbach

Bgm. Grebner informiert über die Möglichkeit, den Fußweg im Friedhof zu verlängern und durch das Versetzen des Tores einen neuen barrierefreien Zugang zum Friedhof zu schaffen. Herr Sperber und Frau Memmel weisen darauf hin, dass es lediglich um den Bedarf eines barrierefreien Zugangs für Elektromobile und Rollstühle geht, da die bisherige Auffahrt zu steil sei. Ein Stellplatz wird ihrer Ansicht nach nicht benötigt. Frau Kuhn weist auf die Möglichkeit eines Zugangs über die Albankeller gegenüber dem unbebauten Grundstück hin. Bgm. Grebner befürchtet, dass durch die Schaffung eines barrierefreien Zugangs die Bürger davor parken werden. Zudem wäre ein reiner Zugang ohne entsprechende Parkmöglichkeit keine fachgerechte Lösung für eine vollständige Barrierefreiheit des Friedhofs. Um hierfür die bestmögliche Lösung zu finden, wird vorgeschlagen eine halbe Stunde vor der kommenden GR-Sitzung am 5. November zusammen mit dem Bauamt die Örtlichkeiten Vor-Ort zu besichtigen.

TOP 4.4

Gemeindliche Beete

Frau Kuhn bittet darum, dass gemeindliche Beete nicht nur gemäht, sondern auch gehackt werden, um das Unkraut besser zu beseitigen.

TOP 4.5

Feuerwehrschlauchpflegeanlage

Frau Kuhn bittet um den aktuellen Sachstand zur Feuerwehrschlauchpflegeanlage. Bgm. Grebner informiert, dass die Anlage in Containern neben den Bauhof eingebaut und baldmöglichst in Betrieb genommen werden soll.

TOP 4.6

Pump-Track Madenhausen

Frau Kuhn fragt an, wann die Fertigstellung des Pump-Tracks erfolgt. Bgm. Grebner entgegnet, dass die Mitarbeiter des Bauhofs bei passender Witterung im Oktober die letzten Tätigkeiten hieran vornehmen.

TOP 4.7

Verteilung Gemeindeblatt Üchtelhausen

Frau Niklaus informiert darüber, dass in mehreren Straßenzügen von Üchtelhausen die Verteilung des Gemeindeblatts über die Post nicht funktioniert. Das Problem wurde bereits seitens der Verwaltung an die Post weitergegeben.

TOP 4.8

Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“

Frau Niklaus informiert über die Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ des Landkreises Schweinfurt und schlägt vor, diese in Üchtelhausen, auszustellen. Frau Balk wird sich mit Fr. Suckfüll in Verbindung setzen.

TOP 4.9

callheinz

Hr. Hatwieger lobt die flexiblen Einsatzmöglichkeiten des „callheinz“. Er schlägt vor einen zusätzlichen virtuellen Haltepunkt am Sportheim Üchtelhausen oder an der Grundschule Üchtelhausen einzurichten. Die Verwaltung wird den Vorschlag an das Landratsamt weiterleiten.

TOP 4.10

Maßnahmen Madenhausen

Herr de Boer fragt an, wann die Baumaßnahmen am Spielplatz Madenhausen fertiggestellt werden. Zudem bittet er um Information, wann die Fahrtgastunterstände in Madenhausen aufgestellt werden. Bgm. Grebner informiert, dass die letzten Baumaßnahmen baldmöglichst durch den Bauhof abgeschlossen werden. Frau Balk teilt mit, dass die Lieferung der beiden Fahrtgastunterstände am 17. Oktober durch die beauftragte Firma erfolgen wird.