Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes “Brönnhof“ im Landkreis Schweinfurt in den Gemarkungen Weipoltshausen, Jeusing, Madenhausen und Zell, Gemeinde Üchtelhausen und in den Gemarkungen Pfändhausen, Holzhausen und Hambach, Gemeinde Dittelbrunn sowie im Landkreis Bad Kissingen in der Gemarkung Maßbach, Gemeinde Maßbach sowie in der Gemarkung Rannungen, Gemeinde Rannungen
Die Regierung von Unterfranken beabsichtigt, das Naturschutzgebiet „Brönnhof“ auszuweisen.
Hierdurch sollen Teile des ehemaligen Standortübungsplatzes Brönnhof und weitere benachbarte Flächen in den Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen als Naturschutzgebiet geschützt werden.
Im Landkreis Schweinfurt sind dies Flächen in den Gemarkungen Weipoltshausen, Jeusing, Madenhausen und Zell, Gemeinde Üchtelhausen und in den Gemarkungen Pfändhausen, Holzhausen und Hambach, Gemeinde Dittelbrunn sowie im Landkreis Bad Kissingen in der Gemarkung Maßbach, Gemeinde Maßbach sowie in der Gemarkung Rannungen, Gemeinde Rannun-
gen.
Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 1 456 ha. Die Lage des Naturschutzgebietes kann aus der als Anlage beigefügten Schutzgebietskarte im Maßstab 1 : 40.000 (Anlage 1) ersehen werden.
| Der Entwurf der Rechtsverordnung mit | |
| Anlage 1 - | Karte M 1 : 40.000, |
| Anlage 2 - | Kartensatz M 1 : 5.000 (Detailkarten B4-G4, S. 1-29) |
| Anlage 3 - | Gebietsbezogene Konkretisierungen der Erhaltungsziele des im Naturschutzgebiet enthaltenen FFH-Teilgebietes liegen zur allgemeinen Einsichtnahme aus bei Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Landratsamt, Zimmer-Nr. |
Gemeinde Üchtelhausen, Hesselbach – Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen
in der Zeit vom 24.11.2025 bis 23.12.2025
während der Dienststunden
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Die Unterlagen können zusätzlich auch im Internetangebot der Regierung von Unterfranken (www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter Aufgaben > Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz > Naturschutz > Naturschutzgebiet; Festsetzung eingesehen werden.
Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen bei
Gemeinde Üchtelhausen, Hesselbach – Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen
oder bei der Anhörungsbehörde Regierung von Unterfranken, SG 55.1, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 52 Abs. 4 BayNatSchG nur die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen durch die zuständige höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Unterfranken geprüft werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 54 Abs. 3 BayNatSchG im geplanten Naturschutzgebiet ab dieser Bekanntmachung bis zum Inkrafttreten der Schutzverordnung, längstens ein Jahr lang, alle Veränderungen verboten sind, soweit nicht in Rechtsverordnungen oder in Einzelanordnungen nach Art. 54 Abs. 2 BayNatSchG abweichende Regelungen getroffen werden. Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung bleibt unberührt.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Aufgrund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Ausweisungsverfahren die vorgebrachtenBedenken und Anregungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich fürdas Ausweisungsverfahren von der höheren Naturschutzbehörde (Regierung von Unterfranken,Peterplatz 9, 97070 Würzburg) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichenDaten werden benötigt, um der Verpflichtung aus Art. 52 Abs. 4 BayNatSchG nachzukommen.
Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.regierung.unter-
franken.bayern.de/meta/datenschutz/index.html und https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/leistung/leistung_98546/index.html.