Der Bundestag hat beschlossen, den Kinderreisepass ab dem 01. Januar 2024 abzuschaffen.
Eltern können künftig für ihre Kinder einen normalen elektronischen Reisepass oder Personalausweis beantragen.
Wir bitten die Abschaffung des Kinderreisepasses für kommende Reisen ab 2024 zu beachten. Eine Lieferung des elektronischen Reisepasses kann nach Antragstellung vier bis fünf Wochen dauern. Die Lieferung für einen Personalausweis dauert ca. drei Wochen.
Das Passamt kann noch bis zum 31.12.2023 Kinderreisepässe ausstellen oder verlängern. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Üchtelhausen vom 27.12. - 29.12.2023 geschlossen hat.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe verlieren Ihre Gültigkeit nicht. Sie sind weiterhin gültig.
Für die Einreisebestimmungen ins Ausland werden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts informiert.
Der künftig verlangte elektronische Personalausweis bzw. Reisepass gilt maximal sechs Jahre. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.