| TOP1 | Tagesordnung / Niederschrift |
| TOP 1.1 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2025 |
Abstimmungsergebnis: Ja 13: Nein 1 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP2 | Waldneuordnung/ Boden:ständig Weipoltshausen |
Im Rahmen des Waldneuordnungsverfahren Weipoltshausen 2 möchte die Teilnehmergemeinschaft die Maßnahmen M2a+b und M6, die aus dem Projekt Boden:ständig heraus entwickelt wurden, umsetzen. Es handelt sich hierbei um folgende Projekte, die aus Sichts des Amtes für Ländliche Entwicklung, der Teilnehmergemeinschaft und der Verwaltung als sehr sinnvoll erachtet werden:
Die Planungskosten werden pauschal zu 75% gefördert. Die Eigenleistungen belaufen sich somit auf 15% für die Baukosten und 25% für die Planungskosten.
In der LPh 3 (Entwurfsplanung) soll eine Kostenreduzierung durch bsp. Bauhöhen-reduzierung und Verwendung von gemeindeeigenem Baumaterial geprüft werden.
Die ökologische Bewertung durch das Büro Glanz ist beauftragt. Die Kosten werden vom ALE übernommen.
Eine empfohlene Kampfmitteluntersuchung wird aufgrund von Wirtschaftlichkeit und Geringfügigkeit von der TG im Zuge der Waldneuordnung mitbeauftragt und bezahlt.
| Maßnahme | M2a | M2b | M6 | Summe |
| geschätzte Baukosten (brutto) Eigenanteil Gde.: 15 % | 120.000 € | 90.000 € | 130.000 € | 340.000 € |
| LPh 3-9 Eigenanteil Gde.:25% | 14.200 € | 11.200 € | 15.100 € | 40.500 € |
| LPh 8+9 VLE Eigenanteil Gde.:25% | 9.000 € | 7.000 € | 9.000 € | 25.000 € |
| Gesamtkosten | 143.200 € | 108.200 € | 154.100 € | 405.500 € |
| Anteil Gemeinde | 23.800 € | 18.050 € | 25.525 € | 67.375 € |
In der LPh 3 (Entwurfsplanung) soll eine Kostenreduzierung durch bsp. Bauhöhenreduzierung und Verwendung von gemeindeeigenem Baumaterial geprüft werden
Die Gemeinde wird nun im Zuge dessen gefragt, ob sie den Eigenanteil von voraussichtlichrund 70.000,00 € für diese beiden Projekte übernehmen kann.
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der beiden Boden:ständig Projekte M2a+b und M6 im Rahmen des Waldneuordnungsverfahrens Weipoltshausen 2 mit einem voraussichtlichen gemeindlichen Eigenanteil von ca. 70.000 €.
Abstimmungsergebnis: Ja 14: Nein 0 Anwesend 14
| TOP 3 | Städtebauförderung Üchtelhausen- Bedarfsmitteilung 2026 |
Die Gemeinde Üchtelhausen hat am 22. November 2024 die Bewilligungsbescheide für die Maßnahmen „Gestaltungsleitfaden inkl. Satzung und Erstellung des komm. Förderprogramms“, sowie „Sanierungsberatung 2025-2027“ und „Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung von Straßen und Plätzen im hist. Ortskern“ von der Regierung von Unterfranken erhalten. Der Fördersatz beträgt 60 % der förderfähigen Ausgaben.
Damit diese Projekte und die weiteren umgesetzt werden können, ist eine Bedarfsmitteilung an die Städtebauförderung (Regierung v. UFr.) zwingend notwendig, um den Förderbedarf für das Programmjahr 2026 mitzuteilen. Ohne Bedarfsmitteilung könnte die Gemeinde Üchtelhausen ausfinanziert werden.
Der neue Entwurf der Bedarfsmitteilung beinhaltet die beabsichtigten Maßnahmen für das Programmjahr 2026 und die Folgejahre, sowie die Kosten für folgende Einzelmaßnahmen. (s. Anlage)
Ein Entwurf der Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2026 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung übersandt. Dieser wurde kurz erläutert. Die Maßnahmen dienen dem Sinn und Zweck der Sanierung des Altortes Üchtelhausen. In den Haushaltsplänen 2026 – 2028 sind die für die Bedarfsmitteilung 2026 aufgeführten Maßnahmen entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen.
Der Gemeinderat billigt die Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2026 vollinhaltlich.
Abstimmungsergebnis: Ja 14: Nein 0 Anwesend 14
| TOP 4 | Vergabe Elektroinstallation Gemeindehaus Madenhausen |
Die Firma SenTec wurde von der Gemeinde mit der Installation eines Baustromkastens beauftragt.
Aufgrund des geringen Umfangs der Elektroinstallationen für den Erweiterungsbau sollte die Beauftragung ohne Einholung eines weiteren Angebots als Direktauftrag getätigt werden.
Allerdings wurden wir bei Einbau des Baustromes darauf hingewiesen, dass in der vorhandenen Elektroinstallation zahlreiche Mängel vorhanden sind. Die vorhandene Elektroinstallation wurde scheinbar im Laufe der Jahrzehnte durch verschiedene Elektriker und Heimwerker umgebaut und ergänzt. Dies ist teilweise laienhaft und provisorisch ausgeführt.
Um bei der Gebäudesanierung den Umweltgedanken noch besser zu berücksichtigen, soll nun noch eine Photovoltaikanlage mit 9 kWp zur Direkteinspeisung ins Stromnetz und ein Balkonkraftwerk mit Speicher zum Eigenverbrauch vorgesehen werden.
Es liegen für diese drei Aufgabenbereiche Angebote der Firma SenTec vor. Bei Beauftragung aller drei Angebote wird ein Rabatt gewährt, der hier bereits berücksichtigt ist.
Seit Änderung der Vergaberichtlichtlinien ab 01.01.2025 ist ein Direktauftrag auch bei Vergaben in dieser Höhe zulässig. Um den Baufortschritt nicht zu verzögern, möchten wir in diesem konkreten Fall auf die Einholung von Vergleichsangeboten verzichten.
Die durchzuführenden Elektroinstallationsarbeiten werden an die Firma SenTec vergeben.
Abstimmungsergebnis: Ja 12: Nein 2 Anwesend 14
| TOP 5 | Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 sowie Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO |
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat alsbald nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Art. 103) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Verweigert der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Prüfung der Jahresrechnung 2023 abgeschlossen und seinen Bericht der Verwaltung übergeben. Gemeinderat Peter Heß gab in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 27.10.2025 bekannt. Darüber hinaus berichtete er umfassend von der stattgefundenen Prüfung. Hierbei ging er insbesondere auf die geprüften Bereiche Festsetzung der Gewerbesteuer sowie die Baumaßnahme „Feuerwehrhaus Ebertshausen und Neue Mitte Ebertshausen.“ ein. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde bekanntgegeben. Die Verwaltung hat zu den festgestellten Mängeln Stellung genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
| 1. | Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV) | Verwaltungs-haushalt € | Vermögens-haushalt € | Gesamt-haushalt € |
| 1.1 | Soll-Einnahmen | 9.215.904,97 | 5.395.316,24 | 14.611.221,21 |
| 1.2 | + Neue Haushalts-einnahmereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 1.3 | - Abgang alter Haushalts-einnahmereste.. | - 0,00 | - 0,00 | - 0,00 |
| 1.4 | - Abgang alter Kasseneinnahmereste | - 997,75 | - 0,00 | - 997,75 |
| 1.5 | Summe bereinigte Soll-Einnahmen | 9.214.907,22 | 5.395.316,24 | 14.610.223,46 |
| 1.6 | Soll-Ausgaben | 9.214.907,22 | 5.395.316,24 | 14.610.223,46 |
| 1.7 | + Neue Haushaltsausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 1.8 | - Abgang alter Haushaltsausgabereste. | - 0,00 | - 0,00 | - 0,00 |
| 1.9 | - Abgang alter Kassenausgabereste | - 0,00 | - 0,00 | - 0,00 |
| 1.10 | Summe bereinigte Soll-Ausgaben | 9.214.907,22 | 5.395.316,24 | 14.610.223,46 |
| 1.11 | Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen abzgl. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. | Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigter Vorschüsse und Verwahrgelder | |
|
| € |
| 2.1 | Unerledigte Verwahrgelder(nicht abgewickelt mit „+“ gekennzeichnet) | 293,096,25 |
| 2.2 | Unerledigte Vorschüsse. (nicht abgewickelt mit „–„ gekennzeichnet) | - 0,00 |
| 3. | Stand des Vermögens und der Schulden | Stand zu Beginn des Haushalts-jahres € | Zugang € | Abgang € | Stand am Ende des Haushalts- jahres € |
| 3.1 | Vermögen | 4.626.941,76 | 327.620,70 | 0,00 | 4.954.562,46 |
| 3.2 | Schulden | 3.302.009,39 | 449.993,02 | 663,037,12 | 3.088.965,29 |
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung der Jahresrechnung 2023.
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 fest.
Abstimmungsergebnis: Ja 15: Nein 0 Anwesend 15
Abstimmungsvermerke:
Herr Sperber nahm ab diesem TOP an der Sitzung teil.
| TOP 6 | Entlastung zur Jahresrechnung 2023 |
Unter Tagesordnungspunkt 5 wurde der Gemeinderat um Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gebeten.
Nach Feststellung der Jahresrechnung ist gem. Art. 102 Abs.3 Satz 1 GO über die Entlastung abzustimmen.
Zu der genannten Jahresrechnung 2023 wird mit den festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs.3 Satz 1 GO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15
| TOP 7 | Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 sowie Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO |
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat alsbald nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Art. 103) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Verweigert der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Prüfung der Jahresrechnung 2024 abgeschlossen und seinen Bericht der Verwaltung übergeben. Gemeinderat Peter Heß gab in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 vom 28.10.2025 bekannt. Darüber hinaus berichtete er umfassend von der stattgefundenen Prüfung. Hierbei ging er insbesondere auf die Festsetzung der Hundesteuer sowie die Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges für den Bauhof und die geförderte Errichtung von Wallboxen ein. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wurde bekanntgegeben. Die Verwaltung hat zu den festgestellten Mängeln Stellung genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
| 1. | Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV) | Verwaltungs-haushalt € | Vermögens-haushalt € | Gesamt-haushalt € |
| 1.1 | Soll-Einnahmen.............. | 8.821.970,55 | 5.142.162,89 | 13.964.133,44 |
| 1.2 | + Neue Haushaltseinnahmereste..... | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 1.3 | - Abgang alter Haushalts- einnahmereste.. | - 0,00 | - 0,00 | - 0,00 |
| 1.4 | - Abgang alter Kasseneinnahmereste... | - 2.476,51 | - 0,00 | - 2.476,51 |
| 1.5 | Summe bereinigte Soll-Einnahmen ... | 8.819.494,04 | 5.142.162,89 | 13.961.656,93 |
| 1.6 | Soll-Ausgaben. | 8.819.494,06 | 5.142.162,89 | 13.961.656,95 |
| 1.7 | + Neue Haushaltsausgabereste. | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 1.8 | - Abgang alter Haushaltsausgabereste. | - 0,00 | - 0,00 | - 0,00 |
| 1.9 | - Abgang alter Kassenausgabereste... | - 0,02 | - 0,00 | - 0,02 |
| 1.10 | Summe bereinigte Soll-Ausgaben... | 8.819.494,04 | 5.142.162,89 | 13.961.656,93 |
| 1.11 | Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen abzgl. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. | Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigter Vorschüsse und Verwahrgelder | € | |
| 2.1 | Unerledigte Verwahrgelder(nicht abgewickelt mit „+“ gekennzeichnet)....... | 364.064,77 | |
| 2.2 | Unerledigte Vorschüsse. (nicht abgewickelt mit „–„ gekennzeichnet)........ | - 649,40 | |
| 3. | Stand des Vermögens und der Schulden | Stand zu Beginn des Haushalts-jahres € | Zugang € | Abgang € | Stand am Ende des Haushalts-jahres € |
| 3.1 | Vermögen | 4.954.562,46 | 541.669,06 | 227.076,50 | 5.269.155,02 |
| 3.2 | Schulden | 3.088.965,29 | 0,00 | 253.013,45 | 2.835.951,84 |
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung der Jahresrechnung 2024.
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 fest.
Abstimmungsergebnis: Ja 15: Nein 0 nwesend 15
| TOP 8 | Entlastung zur Jahresrechnung 2024 |
Unter Tagesordnungspunkt 7 wurde der Gemeinderat um Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 gebeten.
Nach Feststellung der Jahresrechnung ist gem. Art. 102 Abs.3 Satz 1 GO über die Entlastung abzustimmen.
Zu der genannten Jahresrechnung 2024 wird mit den festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs.3 Satz 1 GO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15: Nein 0 Anwesend 15
| TOP 9 | Spielplatz Ebertshausen |
Der Auftrag zur Neugestaltung des Spielplatzes in Ebertshausen wurde an die Firma Alban Schmitt, Hohenroth
Während der Maßnahmen wurden verschiedene notwendige Zusatzleistungen nachbeauftragt:
Diese Zusatzleistungen lagen noch innerhalb der 10 %-Toleranz des ursprünglichen Auftragswertes.
Im Rahmen der Spielplatzprüfung durch die Firma Sigena im September 2025 wurde anschließend festgestellt, dass die Wassertiefe im Bereich des naturnahen Bachzugangs mit 70 cm die zulässige Tiefe für öffentliche Spielplätze von maximal 40 cm deutlich überschritt.
Ohne Reduzierung der Wassertiefe wäre keine Abnahme und somit keine Freigabe des Spielplatzes möglich gewesen.
Zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und zur Gewährleistung der Abnahme wurde daher beschlossen:
Diese beiden Zusatzleistungen verursachen Mehrkosten die den ursprünglichen Auftragswert mehr als 10% übersteigt.
Da die Ausführung der Arbeiten Voraussetzung für die Abnahme des Spielplatzes war, mussten sie unmittelbar vor Freigabe umgesetzt werden. Es handelt sich bei den im Protokoll des Spielplatzprüfers beanstandeten Punkte um keine Mängel, sondern um Zusatzleistungen die Vergütungspflichtig sind.
Im Zuge der Bauanlaufbesprechung im März 2025 ist von den beteiligten Vertretern der Gemeinde Üchtelhausen die Festlegung getroffen worden, dass der Bereich Querungsbauwerk bis hin zu dem Staubalken vor dem Löschweiher möglichst tief (ursprüngliche Gewässersohle) ausgebaggert wird, damit dort wieder eine entsprechende Absetzmöglichkeit für das Schlammmaterial vor dem Löschweiher gegeben ist. Bedingt durch diesen Umstand wäre der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand (längeres Intervall bis zur nächsten Beräumung) für die Gemeinde Üchtelhausen geringer ausgefallen.
Der Spielplatzprüfer hat bemängelt, dass die Wassertiefe auf öffentlichen Spielplatz jedoch maximal 40 cm (statt den vorhandenen 70 cm) betragen darf. Es wurde dann einvernehmlich festgelegt, dass ein grobes Schottermaterial in die Gewässersohle eingebaut werden soll, um die Wassertiefe zu reduzieren. Das Schottermaterial hat außerdem den Vorteil, dass die Kinder dort besser in sauberem Untergrund spielen können, es entsteht also auch ein Mehrwehrt für die Nutzer.
Die Alternative wäre es gewesen, den Bereich zusätzlich einzuzäunen, was jedoch optisch nicht ansprechend gewesen wäre und zudem den Spielwert gesenkt hätte.
Außerdem wurde in diesem Zusammenhang die bei der Abnahme besprochene und als Vorbehalt definierte Ufersicherung am Beginn der Ufermauern ergänzt um zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal zusätzliche Kosten zu produzieren. Es wurden also zwei Zusatzleistungen durchgeführt, durch die der Gemeinde Üchtelhausen auch ein entsprechender Mehrwert entstanden ist.
Um den Bauablauf nicht zu verzögern musste die Entscheidung baldigst getroffen werden. Der Prüfer war mit einer Beauftragung der Nachbesserung der Wassertiefe einverstanden. Der 1. Bürgermeister beauftragte die Maßnahme als dringliche Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung.
Ohne Beschluss
| TOP 10 | Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten |
| TOP 10.1 | Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Leitungsweg 12 in Üchtelhausen |
In der Sitzung vom 07.10.2025 wurde die Behandlung des Bauantrages zurückgestellt.
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Leitungsweg 12, Fl.Nr. 3770/1, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Katzenklinge Ost“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.
Es werden folgende Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
| - | Auffüllungen: |
| Nach dem B-Plan sind Auffüllungen bis max. 1,50 m zulässig, geplant ist die Auffüllung des Grundstücks bis 3,40 m, um trotz der Geländetopographie eine barrierefreie Terrasse mit direktem Zugang zum Garten errichten zu können. | |
| - | Dacheindeckungsmaterial: |
| Unzulässig sind glänzende und spiegelnde Eindeckungen. Die Terrassenüberdachung ist mit einer Eindeckung aus Glas geplant, um die Belichtung der Wohnräume zu erhalten. | |
| - | Einfriedungen: |
| An der geplanten Straße „Planstraße B“ sind Winkelstützen mit einer maximalen Höhe von 84 cm, sowie ein Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe vom 100 cm geplant (Festgesetzt: Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen max. 0,8 m Höhe). Zur Begründung wird ausgeführt, die Stützmauern seien aufgrund der geplanten Aufschüttungen notwendig. Der Zaun werde mit einer Höhe vom 100 cm ausgeführt, um ein einheitliches Bild zum restlichen Grenzverlauf zu erhalten. | |
| Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in der notwendigen Anzahl (3) nachgewiesen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. | |
| Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet. | |
| Die Verwaltung hat zwischenzeitlich Rücksprache mit dem Bauamt des Landratsamtes Schweinfurt gehalten. Als problematisch, auch seitens des Gemeinderats, wird insbesondere die Höhe der geplanten Geländeauffüllungen betrachtet, wodurch das geplante Haus wesentlich höher sitzt. Hierdurch werden Beeinträchtigungen für die zukünftig geplanten tieferliegenden Bauplätze befürchtet. Daneben wurde der Bebauungsplan bereits recht frei gestaltet, hier weitere erhebliche Abweichungen zuzulassen könnte ein falsches Signal auch im Hinblick auf die zukünftige Bebauung senden. | |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben, sowie den notwendigen Befreiungen, das Einvernehmen nach §36 BauGB. | |
Abstimmungsergebnis: Ja 0: Nein 15 Anwesend 15
| TOP 11 | Mitteilungen, Anfragen |
| TOP 11.1 | Gewerbegebiet Zeller Berg |
1. Bürgermeister Grebner berichtet von der aus seiner Sicht sehr erfolgreichen Eröffnung des Norma-Marktes und der Bäckerei Pappert. Zusätzlich kann er verkünden, dass am selben Tag der Spatenstich für das EMS-Studio stattgefunden hat und mittlerweile auch der Bauantrag für den Wertstoffhof vorliegt und in der nächsten Sitzung behandelt werden kann.
| TOP 11.2 | Änderungen ÖPNV Landkreis |
Auch das Buswartehäuschen für den ÖPNV-Knoten am Zeller Berg wurde bereits geliefert und aufgestellt.
Diesbezüglich möchte 1. Bürgermeister Grebner auf die am 15. Dezember anstehende Umstellung im ÖPNV des Landkreises hinweisen. Durch die neuen Linien und Takte, die einheitlichen Tarife im neuen Verkehrsverbund und das Zusammenspiel mit Callheinz erhofft er sich eine wesentliche Verbesserung im öffentlichen Nahverkehr.
| TOP 11.3 | FW-Einsätze Üchtelhausen |
Herr Stumpf informiert über 2 Feuerwehreinsätze vom Wochenende.
In einem Fall wurden Aschereste in einer Hecke entsorgt und setzten diese in Brand. Der 1. Bürgermeister erklärt hierzu, dass diesbezüglich ein Hinweis an die Bevölkerung im nächsten Gemeindeblatt geplant ist.
Der 2. Einsatz erfolgte wegen herabgefallener Äste von einem Grundstück in der Schulstraße. Diesbezüglich wird die Verwaltung Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen und auf entsprechende Sicherungsmaßnahmen hinwirken.
| TOP 11.4 | Überwuchs Grundstück Am Höllenbach |
Frau Niklaus weist darauf hin, dass der Überwuchs von einem Grundstück immer noch nicht entfernt wurde und Fußgänger gefährdet. Herr Fischer erklärt, dass ihm die Entfernung kürzlich noch zugesichert wurde. Sollte dies nicht entsprechend der Zusage geschehen sein, wird die Gemeinde nun Zwangsmittel ergreifen.
| TOP 11.5 | Erneuerung Schulstraße |
1. Bürgermeister Grebner informiert, dass in der kommenden Woche die noch ausstehende Erneuerung der Schulstraße durchgeführt wird. Hierfür wird leider nochmals für gut 1 Woche eine Vollsperrung notwendig sein, die Umleitungsstrecke wird über die Sonnenleite ausgewiesen.
Im Zuge der Erneuerung sollen auch Maßnahmen für die Geschwindigkeitsreduzierung und Erleichterung des Fußgängerverkehrs umgesetzt werden.
| TOP 11.6 | Radweg Althoppich |
Frau Memmel bittet um Informationen zum Gespräch bezüglich des Radwegs Althoppich. 1. Bürgermeister Grebner berichtet, dass der Staat bereit wäre, den Weg radwegskonform auszubauen, allerdings zunächst nur mit wassergebundener Decke. Die Gemeinde plant mit Ihrem Teilstück ebenso zu verfahren, hierzu muss allerdings noch eine Lösung für die Entwässerung des Wegs gefunden werden.
| TOP 11.7 | Glasfaser Hesselbach |
Frau Memmel berichtet, dass in Hesselbach flächendeckend Risse im Bereich der verlegten Glasfaserleitungen auftreten und regt an, dass der Bauhof hier Flüssigasphalt aufbringt – möglichst noch vor dem Winter, um weitere Schäden zu verhindern.
1 Bürgermeister Grebner sieht hier ebenfalls Handlungsbedarf, bezweifelt aber, dass dies so kurzfristig möglich ist. Zudem muss geprüft werden, ob Flüssigasphalt ein taugliches Mittel zur Reparatur der Risse ist.
| TOP 11.8 | Anwesen Eichholzstraße 4 |
Frau Memmel schlägt vor, dass der Gemeinderat das von der Gemeinde erworbene Anwesen besichtigt. 1.Bürgermeister Grebner bietet an, einen entsprechenden Ortstermin vor der nächsten GR-Sitzung durchzuführen.
| TOP 11.9 | Ausweichbuchten Schießhügel |
Herr Heß bemängelt zum wiederholten Mal, dass Fahrzeuge auf den Ausweichbuchten der Gemeindeverbindungsstraße Am Schießhügel parken. Er schlägt vor, hier Markierungen auf der Fahrbahn anzubringen, z.B. mit Sprühfarbe oder Folien. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dies allerdings keine rechtssichere Verkehrsregelung darstellt.
1. Bürgermeister Grebner sichert zu, die Kosten für Markierungen prüfen zu lassen. Er selbst sieht allerdings die Fahrer selbst in der Verantwortung für regelkonformes Parken. Bei Zuwiderhandlungen steht es jedem frei, diese direkt bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
| TOP 11.10 | Callheinz |
Lisa-Marie Schmitt fragt an, ob bereits eine Callheinz-Haltestelle am Zeller Berg besteht. Der 1. Bürgermeister fragt diesbezüglich nochmal an, diese wird jedoch im Bereich der Bushaltestelle am Zeller Berg eingerichtet.