(Übersicht Bebauungsplans „Freiflächensolaranlagen Brönnhof“)
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächensolaranlagen Brönnhof“ gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächensolaranlagen Brönnhof“ und die Begründung liegen im Rathaus Zimmer 8, Anschrift: Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen, vom 20.02. bis einschließlich 24.03.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Freiflächensolaranlagen Brönnhof“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Freiflächensolaranlagen Brönnhof“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
| • | Boden: Altlasten, Kampfmittel, Versiegelung, Erdarbeiten und Schadstoffeintrag |
| • | Wasser: Versiegelung, Überbauung, Versickerungsfläche, Retentionsflächen, Schadstoffeintrag |
| • | Klima/Luft: örtliches Kleinklima |
| • | Biotope, Tiere und Pflanzen: FFH-Gebiete, Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen |
| • | Landschaft/Landschaftsbild: Zerschneidung, visuelle und akustische Störung, Immissionsbelastung |
| • | Kultur- und Sachgüter: Bodendenkmale |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.uechtelhausen.de/laufende-bauleitplanverfahren veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.