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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Nachrichten
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Die Gemeinde Üchtelhausen sucht Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus.

Die Gemeinde Üchtelhausen wurde vom Präsidenten des Landgerichts aufgefordert, vier Personen für dieses Amt vorzuschlagen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schöffe sind:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft

  • Mindestalter 25 Jahre und Höchstalter 69 Jahre zum Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz in Üchtelhausen
  • gesundheitliche Eignung (d.h. längeres Sitzen in den Verhandlungen, Fähigkeit der Verhandlung konzentriert zu folgen)
  • ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • es darf kein Vermögensverfall eingetreten sein (z.B. Privatinsolvenz)

Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich!

Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung entstanden sind. So erhalten sie z. B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.

Falls Sie sich selbst für die Tätigkeit interessieren oder eine andere Person für die verantwortungsvolle Aufgabe vorschlagen wollen, geben Sie uns bitte bis spätestens 31.03.2023 per E-Mail an wahlen@uechtelhausen.de oder telefonisch unter 09720 910014 Bescheid. Einzelheiten klären wir anschließend in einem persönlichen Gespräch.