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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Nachrichten
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Fällige Gebühren und Steuern

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.02.2023 Grundsteuer A und B fällig werden. Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht zu überweisen.

Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht, sofern nicht im letzten Jahr eine Rücklastschrift stattgefunden hat.

Die Endabrechnungen 2022 und Vorauszahlungen 2023 für den Kanal werden zurzeit bearbeitet. Es ist somit keine Zahlung für Kanal fällig. Die Fälligkeit der Endabrechnung können Sie später aus dem Bescheid ersehen, der Ihnen Mitte bis Ende März 2023 zugestellt wird.

Üchtelhausen, 02.02.2023
Steueramt