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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 3/2024
Amtliche Nachrichten
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Fällige Gebühren und Steuern

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.02.2024 Grundsteuer A und B fällig werden. Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht zu überweisen.

Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht, sofern nicht im letzten Jahr eine Rücklastschrift stattgefunden hat.

Die Endabrechnungen 2023 und Vorauszahlungen 2024 für den Kanal werden zurzeit bearbeitet. Es ist somit keine Zahlung für Kanal fällig. Die Fälligkeit der Endabrechnung können Sie später aus dem Bescheid ersehen, der Ihnen Mitte bis Ende März 2024 zugestellt wird.

Üchtelhausen, 02.02.2024
Steueramt