| TOP 1 | Tagesordnung / Niederschrift |
| TOP 1.1 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024 |
| Abstimmungsergebnis: Ja 14 : Nein 0 Anwesend 14 Befangen 0 | |
| TOP 1.2 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2024 |
| Abstimmungsergebnis: Ja 13 : Nein 1 Anwesend 14 Befangen 0 | |
| TOP 2 | Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten |
| TOP 2.1 | Windpark Üchtelhausen - Bereitstellung von Ausgleichsflächen |
Im Zuge der Erstellung der Antragsunterlagen für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks Üchtelhausen hat die beauftragte Landschaftsarchitektin die benötigten Ausgleichsflächen und Wertpunkte bilanziert. Nach dem aktuellen Stand sollen die notwendige Aufforstung auf Privatgrund Dritter erfolgen. Für den weiteren Ausgleich ist angedacht, Punkte aus dem gemeindlichen Ökokonto gegen eine angemessene Entschädigung an Jade Naturenergie abzugeben.
Wir gehen davon aus, dass sich der derzeit vorgesehene Ausgleichsbedarf im Rahmen des aktuellen Beteiligungsverfahrens nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde noch reduziert werden kann. Über den endgültig erforderlichen Ausgleich würden nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens entsprechende Verträge erstellt, die dem Gemeinderat dann noch zur finalen Entscheidung vorgelegt werden.
Auf Nachfrage erläutern die Verwaltung und die anwesenden Vertreter von Jade Naturenergie, dass Rückbau den Ausbau der gesamten Fundamente einschließt, die aufzustellenden Fledermauskästen von Jade Naturenergie unterhalten werden und dass die auch bei den neuen faunistischen Untersuchungen keinen Brutstätten von Großvogelarten gefunden werden konnten. Der Sinn der Bereitstellung von Punkten aus dem gemeindlichen Ökokonto liegt darin, dass der Ausgleich nicht irgendwo, sondern möglichst am Ort des Eingriffs erfolgen sollte.
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich zu, dass die Gemeinde Üchtelhausen für den Windpark Üchtelhausen Flächen aus dem gemeindlichen Ökokonto gegen Entgelt zur Verfügung stellt und beauftragt den 1. Bürgermeister entsprechende Verhandlungen zu führen und die ausgehandelten Verträge dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 2 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 2.2 | Gemeindliches Einvernehmen zum Bau des Windparks Üchtelhausen |
Die Gemeinde Üchtelhausen wurde am 17.12.2024 vom Landratsamt Schweinfurt im Verfahren zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau des Windparks Üchtelhausen beteiligt. Die Beteiligungsfrist läuft bis 17.01.2025. Sollte sich die Gemeinde bis zu diesem Termin nicht äußern, gilt ihr Einvernehmen als erteilt (§ 10 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 1 BImSchG).
Die umfangreichen Antragsunterlagen wurden von der Verwaltung gesichtet. Für die Erteilung des Einvernehmens sind allein bauplanungsrechtliche Aspekte relevant. Die hierfür bedeutsamen Dokumente sind ins Ratsinformationssystem eingestellt. Dort ist auch ein Verzeichnis aller Antragsunterlagen zu finden. Das Vorhaben selbst ist in der Kurzbeschreibung dargestellt, auf das hier verwiesen wird. Ergänzend wird über die rein planungsrechtlichen Aspekte hinaus darauf hingewiesen, dass für die WEA 4 eine abweichende Festsetzung der Abstandsfläche beantragt wurde. Hierüber entscheidet das Landratsamt. Bezüglich der Minimierung der Eingriffe in den Wald erfolgen letzte Nachbesserungen im laufenden Genehmigungsverfahren.
Herr Schumacher und Herr Betz von Jade Naturenergie sind in der Sitzung anwesend und stellen die Planung persönlich vor.
Bei der Planung waren nicht nur die Vorgaben aus dem Bürgerentscheid
zu beachten, auch weitere Restriktionen mussten berücksichtigt werden. Zu nennen sind Abstandsflächen zu Freileitung, Richtfunktrasse, Straßen, Abstände der Windkraftanlagen zueinander.
Auf Nachfragen aus dem Gemeinderat erläutern die beiden Vertreter von Jade Naturenergie weitere Details der Planung, insbesondere die noch laufenden Windmessungen, Flächensicherungen für Zufahrten, nötige Abschaltungen wegen Schall und Schatten, zu beachtende Turbulenzen, Sicherung des Rückbaus.
Die beiden Vertreter bekunden die Absicht von Jade Naturenergie, den umliegenden Gemeinden die Beteiligung nach § 6 EEG an den Erträgen anzubieten.
Die Verwaltung informiert, dass zu den weiteren Kriterien aus dem Bürgerentscheid (Stromtarife, Bürgerbeteiligung) noch keine weiteren Abstimmungen getroffen wurden, weil dies nach dem aktuellen Zeitplan nicht vor 2026 relevant wird und sich hier noch einiges in der Gesetzgebung im Fluss befindet, was abgewartet werden sollte.
Herr 1. Bürgermeister Grebner informiert bezüglich des geplanten Umspannwerks, dass der 1. Bürgermeister des Markt Stadtlauringen Anfang November eine zeitnahe Fixierung der Vorstellungen des Markts zur Realisierung des Umspannwerks zugesagt hatte. Trotz wiederholter Erinnerung liegt diese allerdings bis heute nicht vor. Er bleibt dennoch zuversichtlich, eine Lösung zu finden.
Zur Unterstreichung der Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderung für Schall und Schattenwurf beantragt Herr de Boer, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 13 : Nein 1 Anwesend 14 Befangen 0
Die Gemeinde Üchtelhausen erteilt ihr Einvernehmen zur Errichtung des Windparks unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Schall und Schattenwurf eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 2 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 3 | Mitteilungen, Anfragen |
| TOP 3.1 | Gemeindehaus Madenhausen |
Der Gemeinderat hat sich am 02.07.2024 für die Sanierung und Erweiterung des Gemeindehauses Madenhausen ausgesprochen.
Für die Maßnahme „Sanierung Gemeindehaus Madenhausen“ im Rahmen des Vorhabens nach Nr. 4.4. DorfR „Einfache Dorferneuerung Madenhausen 2“ mit geplanten zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 187.928,00 € wurde am 20.12.2024 vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken eine Zuwendung als Zuschuss (Projektförderung) in Höhe von 52 %, höchstens jedoch 97.720,00 € in der Form einer Anteilsfinanzierung mit Höchstbetrag vorläufig bewilligt. Diese Mittel sind für die Zuwendungsbereiche Anbau, Sanitäranlagen, behindertengerechtes WC, Erneuerung Elektro und Innenausbau, Barrierefreier Zugang, Anpassung Straße und zweiter Rettungsweg vorgesehen.
Bei der Regierung von Unterfranken und dem BAFA wurden Zuwendungen in Höhe von rund 149.500,00 € für die Dachsanierung, Heizungstausch sowie die Erneuerung der Fenster/ Haustür gestellt.
Der gemeindliche Eigenanteil für die Sanierung des Gemeindehauses Madenhausen beträgt voraussichtlich rund 173.500,00 €.
Das Landratsamt Schweinfurt hat der Verwaltung die zeitnahe Erteilung der Baugenehmigung angekündigt. Das Büro Hatwieger wurde bereits mit der Vorbereitung der Ausschreibung beauftragt.
| TOP 3.2 | Grundsteuerbescheide |
Herr 1. Bürgermeister Grebner informiert, dass sich der Versand der Grundsteuerbescheide aus technischen Gründen verzögert und diese voraussichtlich nächste Woche verschickt werden.
| TOP 3.3 | gelagerte Spielgeräte |
Frau 3. Bürgermeisterin Niklaus informiert, dass die bei der DJK gelagerten Spielgeräte aus Platzgründen nun im Freien stehen. Herr 1. Bürgermeister Grebner wird den Bauhof informieren.
| TOP 3.4 | Telefonkabel Schulstraße |
Auf Anfrage der 3. Bürgermeisterin Niklaus informiert die Verwaltung, dass Vodafone ein Ticket zur Reparatur erstellt hat. Die internen Abläufe bleiben auch der Gemeinde verschlossen.
| TOP 3.5 | Hundekotbeutelspender |
Auf Anfrage von Frau Memmel informiert die Verwaltung, dass Standorte für Spender durch die Mitglieder des Gemeinderats immer noch ans Ordnungsamt gemeldet werden.
| TOP 3.6 | Öffentlichkeitsarbeit |
Herr Neugebauer regt an, dass zum Thema Windkraft und zum Stand der Baumaßnahme „Zeller Berg“ in der nächsten Zeit im Gemeindeblatt informiert wird.