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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Fällige Gebühren und Steuern

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.08.2022 Grundsteuer A, B und Kanalgebühren fällig werden.

Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht, unter Angabe der aktuellen Finanzadresse, zu überweisen.

Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.

Üchtelhausen, 08.08.2022
Steueramt