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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 32/2022
Amtliche Nachrichten
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Freilaufende Hunde in der Gemeinde

Regelmäßig erhält die Gemeinde Üchtelhausen Beschwerden über unbeaufsichtigte, freilaufende Hunde. In einem aktuellen Fall wurde eine Schildkröte in ihrem Gehege im Garten eines Wohnhauses in Madenhausen von einem leider unbekannten Hund attackiert und schwer verletzt.

Wir möchten Hundehalter darauf hinweisen, dass sie die Verantwortung für ihre Tiere tragen, dazu gehört auch, dass sie jederzeit in der Lage sein müssen, den Hund in kritischen Situationen zurückrufen zu können. Ein unbeaufsichtigter Hund stellt immer eine Gefährdung dar, da fremde Menschen sein Verhalten nicht abschätzen und evtl. unbesonnen reagieren können (v.a. Kinder oder Menschen mit Angst vor Hunden). Auch muss der Hundeführer frühzeitig Jagd- oder Territorialverhalten gegenüber anderen Tieren unterbinden können, um möglichen Schaden von diesen abzuwenden. Selbstverständlich ist es ebenso unzulässig, wenn die Hunde auf fremden Privatgrundstücken herumlaufen.

Wir fordern die Hundehalter daher auf, Ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen und weisen ausdrücklich auf die rechtlichen Konsequenzen hin, die insbesondere Schäden an Menschen, Tieren oder Sachen nach sich ziehen können.