Ab 1. Oktober 2022 werden Renten wegen voller Erwerbsminderung bei einem Hinzuverdienst bis 520 Euro in voller Höhe gewährt.
Das Mindestlohnerhöhungsgesetz koppelt die Hinzuverdienstgrenze ab 1. Oktober 2022 an die Geringfügigkeitsgrenze. Das bedeutet, ein Hinzuverdienst wird einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erst dann angerechnet, wenn mehr als monatlich 520 Euro erzielt werden. Bis Ende September gilt noch die alte Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro.
Für vorzeitige Altersrenten gilt grundsätzlich das Gleiche. Allerdings wird auf diese nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz bis zum 31. Dezember 2022 kein Hinzuverdienst angerechnet.
Aufgrund der extremen Trockenheit in den vergangenen Wochen können sich vermehrt nitrose Gase in Silostöcken bilden. Die Gefahr eines lebensbedrohlichen Gasaustritts steigt daher an.
Grund dafür sind die oftmals sehr hohen Nitratgehalte der Maisbestände nach anhaltender Trockenheit. Durch Wassermangel kann der aufgenommene Stickstoff in der Pflanze nicht umgesetzt und umgebaut werden und reichert sich in Form von Nitrat in der Pflanze an. Im Silierprozess wird das enthaltene Nitrat zu Nitrit umgebaut, es entstehen nitrose Gase. Diese haben eine gelblich bis orangeartige Farbe und sammeln sich an der Silooberfläche bzw. in der Gärgashaube an.
Für den Silierprozess sind nitrose Gase nicht schädlich, jedoch für Mensch und Tier. Werden die Gase eingeatmet, kann es zu Reizungen und Verätzungen von Augen, Nase und oberen Atemwegen kommen. In diesen Fällen ist unbedingt sofort ein Arzt aufzusuchen.
Daher sollte auf keinen Fall das Gärgas abgelassen werden. Korrekturen von Sandsäcken und Folie sollten erst nach Absinken der Gärgashaube erfolgen. Im Laufe des normalen Gärprozesses von circa sechs bis acht Wochen wird das Gas abgebaut und das Silo kann gefahrlos geöffnet werden. Entweicht das Gas sichtbar aus dem Silo, sollte dieser Bereich abgesperrt und nicht betreten werden.
Weitere Informationen sowie ein Merkblatt finden sich auf der Internetseite www.svlfg.de (Suchbegriff: Nitrose Gase).
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) weist in einem Interview mit Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, darauf hin, dass eine vollwertige Ernährung mit Milchprodukten und viel knackigem Gemüse, frisch aus der Region, großen Einfluss auf die Zahngesundheit hat. Zusammen mit der regelmäßigen zahnärztlichen Prophylaxe und einer guten Mundhygiene hält eine gesunde Ernährung Zähne und Zahnfleisch gesund.
Mit dem Slogan „Gesund beginnt im Mund“ werben die gesetzlichen Krankenkasse und die Zahnärzteschaft zum Tag der Zahngesundheit am 25. September für eine mundgesunde Lebensweise. Die SVLFG betont in diesem Jahr den Wert der zahngesunden Ernährung. Doch welche Lebensmittel gehören dazu? Überreife Bananen sicher nicht. Zu leicht klebt sich das stark zuckerhaltige Fruchtfleisch in die Zahnzwischenräume. Fruchtsäuren aus Zitrusfrüchten können Zähne ebenfalls schädigen. Und ständiges schlückchenweises Trinken (Dauernuckeln) von gesüßten Getränken, Fruchtsäften oder Schorlen ist bekanntlich ein Hauptkariesverursacher – vor allem im frühkindlichen Alter. Günstig dagegen sind Gemüse wie Karotten oder Kohlrabi, die zum Kauen anregen. Milchprodukte, allen voran Parmesan, liefern dem Körper wichtiges Kalzium, dass er zum Aufbau der Zähne und Knochen benötigt.
Tiefergehende Informationen zum Thema zahngesunde Ernährung und zahnärztliche Prophylaxe gibt Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer. Im Interview mit der SVLFG erklärt er zudem, welchen Einfluss die Mundgesundheit auf das gesamte Wohlbefinden einer Person nimmt. Laut Prof. Dr. Benz dürfen Karies & Co. nicht isoliert betrachtet werden. Denn Krankheiten der Zähne, des Zahnfleisches, des Kiefers und der Mundschleimhaut belasten den ganzen Organismus und unter Umständen auch die Psyche. Das ausführliche Interview ist online zu finden unter www.svlfg.de/gesund-beginnt-im-mund.
Vorsorgeangebote der gesetzlichen Krankenkassen nutzen
Neben der gesunden Ernährung spielen Mundhygiene und Vorsorgeuntersuchungen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Kiefer, Zähne und Zahnfleisch ein Leben lang gesund zu erhalten.
Die LKK bietet ihren Versicherten umfassende und kostenfreie Vorsorgemaßnahmen an. Für Kinder im Alter vom sechsten bis zum 33. Lebensmonat übernimmt die LKK die Kosten für drei zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen. Zusätzlich besteht in diesem Alter ein Anspruch auf Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung. Vom 34. Lebensmonat an bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres besteht ein Anspruch auf drei weitere zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen. Ab dem sechsten Lebensjahr bezahlt die LKK für alle Versicherten eine halbjährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt im Rahmen der Individualprophylaxe sowie jährlich eine Zahnsteinentfernung.
Umfassende Vorsorgeleistungen für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben oft ein sehr hohes Karies- oder Parodontose-Risiko. Für diesen Personenkreis umfassen die zahnärztlichen Vorsorgeleistungen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans, eine Aufklärung zur Mundgesundheit sowie einen halbjährlichen Anspruch auf Zahnsteinentfernung.
Professionelle Zahnreinigung - das Extra bei der LKK
Die professionelle Zahnreinigung dient der Vorsorge von Karies und chronischer Zahnfleischentzündung. Ursachen sind oft Zahnstein oder Zahnbeläge. Diese werden im Rahmen der professionellen Zahnreinigung besonders gründlich entfernt. Danach werden die gereinigten Flächen poliert und mit Fluorid gehärtet. Die LKK übernimmt einmal im Kalenderjahr bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 50 Euro.
Mehr Informationen online
Unter www.svlfg.de/zahn-und-mundgesundheit gibt die LKK detaillierte Informationen zur Zahn- und Mundgesundheit sowie zu den zahnärztlichen Vorsorgeleistungen.