| TOP 1 | Tagesordnung / Niederschrift |
| TOP 1.1 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2022 |
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| TOP 2 | Projekt boden:ständig |
Frau Kamm-Hörner vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken sowie die Herren Wesinger und Preinl von GeoTeam, Bayreuth, geben einen Überblick über das Projekt boden:ständig. Start war im Januar 2022. Nach der Flurbegehung am 1. April konnte in recht kurzer Zeit ein Bodenstammtisch etabliert werden, in dem schnell erste Maßnahmen erörtert werden konnten. Es zeigte sich eine große Bereitschaft der Landwirte, um landwirtschaftliche Verfahren zu entwicklen, die den Ackerbau und die gesamte Landschaft widerstandsfähiger gegen Dürren und Starkregen zu machen. Das Projektgebiet unterteilt sich in den Weipoltshäuser Dorfgraben mit ca. 780 ha und den Üchtelhäuser Höllenbach mit 850 ha. Insgesamt konnten schon über 40 Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden, die zu einem ganzheitlichen Konzept-Paket zur Minderung der Erosions- und Wasserproblematik geschnürt werden. Das Konzept steht aber nicht fest, sondern bietet noch Raum für Verbesserungen und Anpassungsmöglichkeiten bei der Umsetzung. Der erstellte Zwischenbericht wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Als nächstes erfolgt die Priorisierung der Maßnahmen nach Bedeutung und Umsetzbarkeit. Die ausgewählten Maßnahmen werden bis zur Genehmigung begleitet. Die Umsetzung muss von der Gemeinde separat beauftragt werden. Hierfür stehen Fördermittel in Höhe von ca. 50.000 € pro Maßnahme im Programm Flur-Natur zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 85 %. Alternativ können Ökopunkte für das Ökokonto der Gemeinde generiert werden.
| TOP 3 | Dorferneuerung Ortsmitte Hesselbach |
Die Gemeinde Üchtelhausen hat im vergangenen Jahr vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken grundsätzlich die Zustimmung für eine Dorferneuerungsmaßnahme zur Neugestaltung der Ortsmitte Hesselbach erhalten. Wesentlich für die Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen ist eine breite Bürgerbeteiligung, die fortlaufend zu dokumentieren ist, und Konzepte die von der Bürgerschaft getragen werden.
Als Einstieg in einen entsprechenden Entwicklungs- und Beteiligungsprozess haben wir das Ingenieurbüro Krämer aus Euerbach gebeten, einen ersten Entwurf zu erstellen, der als Einstieg in den Entwicklungsprozess dienen kann. Herr Krämer ist auch bereit, den Entwicklungsprozess zu begleiten, der im Idealfall in ein förderfähiges Projekt mündet.
Den örtlichen Mitgliedern des Gemeinderats kommt bei einem Dorferneuerungsprojekt eine besondere Schlüsselrolle zu. Ihre Mitwirkung wäre zumindest anfangs bei der Moderation von Arbeitskreisen und als Mittler zwischen Bürgerschaft, Planer und Verwaltung sehr wünschenswert.
Die Gemeinde Üchtelhausen steigt in den Entwicklungs- und Beteiligungsprozess zur Erneuerung der Ortsmitte von Hesselbach ein. Aus der Mitte des Gemeinderats erklären sich folgende Mitglieder des Gemeinderats bereit, den Prozess verantwortlich zu begleiten.
Frau Lisa-Marie Schmitt beantragt, die Entscheidung zurückzustellen, weil zwei der Gemeinderatsmitglieder aus Hesselbach nicht anwesend sind.
| Zurückgestellt | Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| TOP 4 | Beitritt zum Landschaftspflegeverband Landkreis Schweinfurt e. V. |
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 22.03.2022 für die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes ausgesprochen und einen späteren Beitritt in Aussicht gestellt.
Die Satzung des Landschaftspflegeverbandes wurde unter Mitwirkung des 1. Bürgermeisters Grebner ausgearbeitet und ist ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Eine Beitragsordnung wurde ebenfalls entworfen. Für Gemeinden beträgt der Beitrag danach 0,55 € pro Einwohner.
Am 13.10.2022 soll der Landschaftspflegeverband bei der Gründungsversammlung aus der Taufe gehoben werden.
Unter der Voraussetzung, dass der Mitgliedsbeitrag für die Gemeinde nicht mehr als 0,55 €/Einwohner beträgt, wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, dem Landschaftspflegeverband Landkreis Schweinfurt e. V. beizutreten.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| TOP 5 | Brennholzpreise |
Für den diese Tage startenden Brennholzverkauf aus dem Gemeindewald müssen die Preise neu festgelegt werden.
Die bisherigen Preise betrugen:
Polterholz:
Nadelholz+ Weichlaubholz 20,00 €/Ster
Eiche, Buche, Hartlaubholz 38,00 €/Ster
Reisiglose:
Nadelholz+ Weichlaubholz: 5,00 €/Ster
Laubholz: Eiche, Buche, Hartlaubholz 10,00 €/Ster
Stehender Einschlag:(Gassen, Unterstander, ausgezeichnete Pflege):
Nadelholz+ Weichlaubholz: 10,00 €/Ster
Eiche, Buche, Hartlaubholz 22,00 €/Ster
Der Markt für Energieholz unterliegt in den letzten Monaten einer sehr dynamischen Entwicklung. Am besten ist dies am Preis für Holzpellets zu sehen. Die Preise stiegen in den vergangenen zwölf Monaten von ca. 200 € auf inzwischen rund 800 €.
Der Markt für Brennholz ist nicht ganz so transparent, wie der für Pellets. Nach den uns bekannten Zahlen bewegen sich Preise fast in der doppelten Höhe wie vergangenes Jahr.
Die Preisempfehlung der FBG liegt derzeit bei 52,50 – 66 €/Ster für Hartholz und bei 28 – 35 €/Ster Nadelholz. Aufgrund der weiter ansteigenden Preise wird für die Festsetzung der Verkaufspreise ein Wert an der Obergrenze dieser Empfehlung vorgeschlagen.
Es werden folgende Verkaufspreise vorgeschlagen:
Polterholz:
Nadelholz+ Weichlaubholz 35,00 €/Ster
Eiche, Buche, Hartlaubholz 63,00 €/Ster
Reisiglose:
Nadelholz+ Weichlaubholz: 8,00 €/Ster
Laubholz: Eiche, Buche, Hartlaubholz 15,00 €/Ster
Stehender Einschlag:(Gassen, Unterstander, ausgezeichnete Pflege):
Nadelholz+ Weichlaubholz: 18,00 €/Ster
Eiche, Buche, Hartlaubholz 38,00 €/Ster
Herr Neugebauer stellt folgenden Änderungsantrag über den zuerst abgestimmt wird:
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Preis innerhalb der Preisspanne der FBG nach den Beratungen des Gemeindetags festzulegen.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 13 : Nein 0 Anwesend 13 Befangen 0 |
| Abstimmungsvermerke: | |
| Herr Hatwieger kam beim Tagesordnungspunkt zur Sitzung. | |
| TOP 6 | Wertstoffhof Üchtelhausen - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags |
Der Landkreis Schweinfurt hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 17 Abs.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) u.a. die Pflicht Wertstoffhöfe oder andere Erfassungssysteme zur stofflichen Verwertung vorzuhalten (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayAbfG). Zur Verbesserung der Entsorgungsmöglichkeiten plant er neben der Rothmühle weitere Wertstoffhöfe im Landkreis einzurichten. Für die Region im Norden Schweinfurts sind Plätze in Schonungen und Üchtelhausen vorgesehen.
Aufgrund von immer wieder an die Gemeinde herangetragenen Wünschen aus der Bürgerschaft steht die Verwaltung dem Vorhaben des Landkreises sehr aufgeschlossen gegenüber. Nach Art. 5 Abs. 2 S. 1 und 2 BayAbfG unterstützen die kreisangehörigen Gemeinden den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Die Kosten für diese Leistungen der Gemeinde trägt der Landkreis, Art. 5 Abs. 2 S. 4 BayAbfG.
Im künftigen Gewerbegebiet Zeller Berg steht eine Fläche zur Verfügung, die den Anforderungen an einen Wertstoffhof erfüllt. Die Gemeinde kann dem Landkreis diese Fläche zur Verfügung stellen. Mit dem Landkreis wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Errichtung und den Betrieb des Wertstoffhofes ausgearbeitet, der ins Ratsinformationssystem eingestellt ist. Der Vertrag soll die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit bilden.
Herr 1. Bürgermeister Grebner berichtet im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet, dass der Investor für den Bau des Nahversorgers aufgrund der gegenwärtigen Lage Schwierigkeiten bei der Realisierung sieht und einen Ausstieg aus dem Projekt beabsichtigt. Die Verwaltung wird die Situation in den nächsten Wochen klären und sich nun auch nach Alternativen umsehen.
Die Gemeinde Üchtelhausen schließt mit dem Landkreis Schweinfurt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über u. a. die Stellung eines Grundstücks sowie Personals zur Erfassung von Abfällen im Rahmen des Betriebs eines Wertstoffhofs.
| Abstimmung- ergebnis: | Ja 13 : Nein 0 Anwesend 13 Befangen 0 |
| TOP 7 | Staatliche Feuerwehrehrung: Übernahme der Kosten Feuerwehrerholungsheim für Ehepartner |
Im Rahmen der staatlichen Feuerwehrehrung für langjährigen aktiven Dienst (40 Jahre und 50 Jahre) erhalten Feuerwehrdienstleistende einen Freiplatz für einen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim in Bayrisch Gmain. Es besteht die Möglichkeit, dass die Geehrten den Aufenthalt zusammen mit ihrem Ehegatten/ihrer Ehegattin verbringen. Die Kosten hierfür – ca. 350 € pro Person - werden jedoch nicht von dem Freiplatz gedeckt. Bisher werden diese Kosten von den mitreisenden Ehegatten selbst getragen.
Seitens der Feuerwehren liegt nun ein Antrag für die Kostenübernahme für Ehegattinnen und Ehegatten vor. Zur Begründung wird ausgeführt, dass dies ein Zeichen der Wertschätzung für die Partner von Feuerdienstleistenden sei, welche oftmals genauso der ehrenamtlichen Tätigkeit des Partners ihr Privatleben unterordnen müssen, z.B. wenn wegen eines Einsatzes der komplette Tagesablauf über den Haufen geworfen wird. Diese Rückendeckung sei nicht selbstverständlich und sollte honoriert werden. Den Partnern „Danke!“ zu sagen sei daher ein sehr wichtiger Baustein im Feuerwehrwesen.
Auf Anfrage der Verwaltung gibt die Kreisbrandinspektion an, dass im Landkreis Schweinfurt fast überall eine Kostenübernahme durch die Gemeinden stattfindet und die Gemeinde Üchtelhausen eine von max. 2 Gemeinden ist, bei der dies nicht der Fall ist.
Herr 1. Bürgermeister Grebner greift die Anregung von Herrn de Boer auf und ändert den Beschlussvorschlag von Ehegatte auf den weiter gefassten Begriff Lebenspartner.
Die Gemeinde übernimmt ab sofort die Kosten für den Aufenthalt der Lebenspartner/-innen der für 40- und 50-jährige aktive Dienstzeit geehrten Feuerwehrdienstleistenden im Feuerwehrerholungsheim.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 13 : Nein 0 Anwesend 13 Befangen 0 |
| TOP 8 | Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten |
| TOP 8.1 | Dacherneuerung einer Scheune, Hauptstraße 16 in Hesselbach |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Dacherneuerung einer Scheune in der Hauptstraße 16 (Fl.Nrn. 34 + 38/3), Gemarkung Hesselbach beantragt. Das Vorhaben betrifft die Scheune im hinteren Teil des Grundstücks. Das bestehende Satteldach wird abgerissen stattdessen werden auf einem Teil ein Satteldach (Dachneigung 42,5 °), sowie auf dem Rest ein Pultdach (Dachneigung 10°) errichtet. An der Grenze zur Fl.Nr. 35 wird außerdem eine neue Brandschutzwand errichtet.
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO.
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Der Nachweis von Stellplätzen ist nicht erforderlich, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| Abstimmungsvermerke: | |
| Frau Kuhn war bei der Abstimmung nicht im Raum. | |
| TOP 8.2 | Erweiterung der bestehenden Gaube, Eichholzstr. 22 in Hesselbach |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Erweiterung der bestehenden Dachgaube in der Eichholzstraße 22 (Fl.Nr. 974), Gemarkung Hesselbach beantragt. Die bestehende Gaube (Breite ca. 2,5 m) auf der Westseite des Daches wird zu einer Breite von ca. 7,5 m erweitert (Dachneigung 20 °). Im Zuge der Maßnahme wird auch der Brandschutz gemäß der aktuellen Anforderung der BayBO ertüchtigt.
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO.
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Der Nachweis von Stellplätzen ist nicht erforderlich, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 13 : Nein 0 Anwesend 13 Befangen 0 |
| TOP 8.3 | Neubau eines Einfamilienhauses, Oberer Weinbergsweg 16 in Zell |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Neubau eines Einfamilienhauses im Oberen Weinbergsweg 16, Fl.Nr. 1196, Gemarkung Zell, beantragt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gesamtbebauungsplan Zell“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen vom B-Plan/örtlichen Bauvorschriften benötigt:
| - | Dachneigung |
| Geplant ist eine Dachneigung von 8°, bzw. 12°, anstatt der festgesetzten 30° - 36°, da die Höhe im Dach nicht benötigt wird. | |
| - | Traufhöhe tal- und bergseitig |
| Aufgrund des stark fallenden Geländes können die vorgegebenen Höhen nicht eingehalten werden, die Traufhöhe beträgt talseitig max. 7,47 m (statt 6,50 m) und bergseitig max. 4,17 m (statt 3,50 m). | |
| - | Überschreitung Baugrenze |
| Das Gebäude wird teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet. Das Haus soll über einen Aufzug von der Garage in die Wohnräume erschlossen werden, aufgrund der starken Hangneigung kann die Garage nur im vorderen Teil des Grundstücks errichtet werden. | |
| - | Stellplatzsatzung/GaStellV |
| Die gemeindliche Stellplatzsatzung schreibt einen Stauraum vor der Garage von min. 5 m vor. Nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV) beträgt der gesetzliche Mindeststauraum 3,0 m. Der geplante Stauraum vor der Garage beträgt lediglich 1,10 m, da durch die steile Hangneigung die Platzierung der Garage weiter im Grundstück nicht möglich ist. Auch auf anderen Grundstücken in der Nachbarschaft befinden sich Garagen mit ähnlich kurzem Stauraum. | |
| Über die Abweichung von der GaStellV entscheidet das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Bauaufsichtsbehörde. | |
| Die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor. Stellplätze wurden in ausreichender Zahl (2) nachgewiesen. | |
| Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet. | |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben und den und den notwendigen Befreiungen nach § 36 BauGB das Einvernehmen. | |
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 12 : Nein 1 Anwesend 13 Befangen 0 |
| TOP 8.4 | Errichtung einer Stützmauer, Am Schießhügel 3 in Zell |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück AmSchießhügel 3, Fl.Nr. 1136/5, Gemarkung Zell, beantragt. Die Mauer soll an der Grenze zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 1136/4 und zur gemeindlichen Grünfläche Fl.Nr. 1136/2 errichtet werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Schießhügel – 1. Änderung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Dorfgebiet.
Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen benötigt:
| - | Höhe Stützmauer: |
| Der B-Plan setzt eine maximale Höhe von Stützmauer von 1,30 m an den seitlichen und rückwertigen Grundstücksgrenzen fest. Die neue Stützmauer ist zwischen 0,6 und 1,72 m hoch, zuzüglich der unmittelbar davor errichteten bestehenden Einfriedung ergibt sich hier eine Gesamthöhe von über 3 m vom bestehenden Gelände. | |
| - | Baugrenzen: |
| Die Stützmauer wird außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet. | |
| Die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor. Der Nachweis von zusätzlichen Stellplätzen ist nicht notwendig, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird. | |
Das Vorhaben wurde bereits in wesentlichen Teilen errichtet, dabei haben die Bauherren auch eine zusätzliche Stützmauer auf dem Grundstück gebaut, ebenfalls außerhalb des festgesetzten Baufensters und mit Überschreitung der festgesetzten Maximalhöhe. Befreiungen hierfür wurden von den Bauherren bisher nicht beantragt. Bilder des derzeitigen Baustands, sowie ein Begründungsschreiben der Bauherren sind in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Daneben geben die Bauherren an, auf dem an der Grenze entstandenen Plateau eine holzbefeuerte Sauna errichten zu wollen, wodurch die Höhe des Gesamtbauwerks hier auf gut 5 m anwachsen wird.
Gegen das Vorhaben und die zukünftigen Planungen bestehen seitens der Verwaltung erhebliche Bedenken. Schon jetzt überschreiten die Mauern an der Ecke zu Fl.Nr. 1136/4 das zulässige Höchstmaß für Einfriedungen und Stützmauern gem. BayBO erheblich und sind ohne Abstandsflächen nicht zulässig. Ein darauf errichteter Aufenthaltsraum mit Brennstelle (holzbefeuerte Sauna) wäre an diesem Standort als Grenzbebauung nicht genehmigungsfähig. Daneben ist fraglich, ob die vorgenommenen Aufschüttungen zur Terrassierung auf dem Grundstück sich noch im Rahmen der Verfahrensfreiheit bewegen. Auch ist anzumerken, dass gem. des B-Plans der hintere Bereich des Grundstücks grundsätzlich als Grünfläche festgesetzt wurde.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Herr 1. Bürgermeister Grebner beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, weil der Bauherr ihm gegenüber eine Umplanung angekündigt hat.
| Abstimmungs ergebnis: | Ja 13 : Nein 0 Anwesend 13 Befangen 0 |
| TOP 9 | Mitteilungen, Anfragen |
| TOP 9.1 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung |
| • | Der Kindergarten Ebertshausen wurde von der Gemeinde gekauft und eine Planung für einen neuen Standort an der Neuen Mitte in Auftrag gegeben. | |
| Planung: | Neumann Architektur | |
| Bebauungsplan und Außenanlagen: | Büro Glanz | |
| Technische Ausrüstung: | JHS Ingenieure | |
| Tragwergplanung, Schall- und Brandschutz: | Hatwieger Beraten + Planen | |
| • | Die Planung für die Erneuerung des Gemeindehauses Madenhausen wurde an Hatwieger Beraten + Planen vergeben. | |
| • | Mit der Erarbeitung von wasserrechtlichen Antragsunterlagen für die Mischwasserbehandlung der an die Stadtentwässerung Schweinfurt angeschlossenen Ortsteile wurde an das Ingenieurbüro ProTerra beauftragt. | |
| • | Entsprechend des Bürgerentscheids hat der Gemeinderat beschlossen, dem Flächenpooling zur Errichtung von Windkraftanlagen beizutreten. | |
| TOP 9.2 | Besuch Staatsministerin Kaniber |
Am 12. September wird Frau Staatsministerin Kaniber Üchtelhausen besuchen. Sie würdigt damit die erfolgreiche Waldneuordnung Üchtelhausen.
| TOP 9.3 | Skateanlage |
Die Grundfläche ist fertig. Die Skateanlage wird am 13. oder 14.09. geliefert und aufgebaut. Die Jugend ist aufgerufen, beim Aufbau mitzuhelfen.
| TOP 9.4 | Energieeinsparungen |
Die Verwaltung hat sich Gedanken über kurzfristige Energieeinsparungen gemacht. Die Beleuchtung um das Rathaus ist ab sofort nachts ausgeschaltet. Die Dimmung der Straßenbeleuchtung soll von 2 auf 10 Uhr vorgezogen werden. Das muss aber an jeder einzelnen Leuchte vorgenommen werden. Die Feuerwehren werden gebeten, ein besonderes Augenmerk auf den Energieverbrauch beim Beheizen der Feuerwehren zu legen. Gleiches gilt für die Bürgerhäuser.
| TOP 9.5 | Spielplätze |
Der Spielplatz Hoppachshof ist fertig. Der Umbau in Weipoltshausen läuft.
| TOP 9.6 | Erdaushub Zell |
Herr Heß bedankt sich, dass der Erdaushub so schnell weggekommen ist.
| TOP 9.7 | Mutterboden Zell |
Herr Langer regt an, Mutterboden, der bei den Leitungsverlegungen des Bayernwerk anfällt am Wasserhäusle auszubringen.
| TOP 9.8 | Neue Mitte Ebertshausen |
Auf Anfrage von Frau Kuhn informiert Herr 1. Bürgermeister Grebner, dass die Bauarbeiten an der Neuen Mitte zwar etwas in Verzug sind, aber der vorgegebene Endtermin noch erreichbar ist.
| TOP 9.9 | Spielplatz Üchtelhausen |
Frau 3. Bürgermeisterin Niklaus fragt nach, was bezüglich der Einzäunung des Spielplatzes geplant ist. Herr 1. Bürgermeister Grebner, wird sich erkundigen.
| TOP 9.10 | Madenhäusle |
Herr de Boer berichtet, dass das Madenhäusle am 15.10. schließt. Er wird im Auftrag von Herrn 1. Bürgermeister versuchen, zum Abschied einen Termin für ein Essen mit dem Gemeinderat zu vereinbaren.
| TOP 9.11 | Vandalismus Schulstraße |
Herr Neugebauer erkundigt sich, ob der Vandalismus an der Schulstraße aufgeklärt ist. Dies bejahrt Herr 1. Bürgermeister Grebner. Herr Neugebauer bittet, dass die Schmierereien auf den Verkehrszeichen noch baldmöglichst beseitigt werden.
| TOP 9.12 | Bushaltestelle Hesselbach |
Herr Pfister fragt nach, wann das Dach der Bushaltestelle repariert wird. Herr 1. Bürgermeister Grebner wird sich erkundigen.