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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 39/2022
Amtliche Nachrichten
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Alterssicherung der Landwirte

Neu Hinzuverdienstgrenze ab 2022/23

Zum 1. Januar 2023 sollen die Hinzuverdienstregelungen grundlegend geändert werden.

Dies hat die Bundesregierung per Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Bezieherinnen und Bezieher von vorzeitigen Altersrenten dürfen demnach ab 1. Januar 2023 unbegrenzt dazu verdienen.

Für Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden:

Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann ab 2023 bis zu 1.447,60 Euro monatlich dazu verdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung soll die Hinzuverdienstgrenze zukünftig auf monatlich 2.895,20 Euro angehoben werden.

SVFG