| TOP 1 | Tagesordnung / Niederschrift |
| TOP 1.1 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2023 |
Abstimmungsergebnis:
Ja 14 : Nein 0 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 2 | 3. Änderung des Flächennutzungsplans (Zeller Berg) |
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.10.2022 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Vom 21.11. bis einschließlich 20.12.2022 lag die Änderung des Flächennutzungsplans zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Auslegung wurde im Gemeindeblatt Nr. 45/2022 vom 11.11.2022 amtlich bekannt gemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen waren während dieser Zeit auch unter https://www.uechtelhausen.de/laufende-bauleitplanverfahren ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern abrufbar. Hinweise, Anregungen oder Bedenken wurden keine vorgebracht.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Planung fand in der Zeit vom 02.11. bis zum 09.12.2022 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der ins Ratsinformationssystem eingestellten Dokumentation zusammengestellt und werden in der Sitzung im Einzelnen erörtert. Soweit angezeigt, wurden Abwägungsvorschläge erstellt.
Die unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge angepasste 4. Änderung des Flächennutzungsplans und deren Begründung sind ebenfalls ins Ratsinformation eingestellt.
| 1. | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen zur Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu. |
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 2 Anwesend 14 Befangen 0
| 2. | Der Gemeinderat stellt die 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Gebiets „Zeller Berg“ in der vorliegenden Fassung vom 31.01.2023 fest. |
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 : Nein 3 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 3 | Bestätigung der Kommandantenwahl der FFW Üchtelhausen |
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Üchtelhausen am 06.01.2023 wurden
Herr Michael Glückert zum 1. Kommandanten
und
Herr Matthias Raab zum stellvertretenden Kommandanten
gewählt.
Herr Glückert übt bereits seit 2017 das Amt des stellvertretenden Kommandanten aus und verfügt daher schon über die erforderlichen Lehrgänge für den Leiter einer Feuerwehr.
Herr Raab wurde neu in sein Amt gewählt und muss den Lehrgang zum Leiter einer Wehr noch absolvieren.
Die Bestätigung der Kommandanten durch den Kreisbrandrat gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG liegt vor.
Gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG ist nun die Bestätigung durch den Gemeinderat erforderlich.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen bestätigt Herrn Michael Glückert als 1. Kommandanten und Herrn Matthias Raab als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Üchtelhausen.
Die Bestätigung für Herrn Matthias Raab wird unter der Bedingung erteilt, dass binnen eines Jahres der erfolgreiche Besuch der erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14 : Nein 0 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 4 | Verlängerung Softwarevertrag Einwohnermeldewesen |
Zum 31.12. ist der Vertrag mit der AKDB über die Nutzung des Rechenzentrums (Outsourcing, insbesondere Einwohnerwesen) ausgelaufen. Die AKDB bietet eine Vertragsverlängerung um 60 Monate an. Der Preis soll von 1,84 €/Einwohner auf 2,27 €/Einwohner steigen. Da der letzte Vertrag kurz vor der Preiserhöhung im Jahr 2019 geschlossen wurde, waren wir von den Erhöhungen 2019 und 2021 nicht betroffen. Diese werden nun zusammen mit der Anpassung 2023 nachgeholt.
Wir schlagen vor, das Verlängerungsangebot um 60 Monate anzunehmen, um wieder für fünf Jahre Preissicherheit zu haben. Die Gesamtsumme für die Vertragslaufzeit bei angenommenen 3.900 Einwohnern beliefe sich auf 44.265 €.
Das Vertragsangebot der AKDB wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14 : Nein 0 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 5 | Beschaffung von Arbeitskleidung |
Die Beschaffung von Arbeitskleidung für die Mitarbeiter des Bauhofs (Jacken, Hemden, Hosen) soll von Kauf auf Leasing umgestellt werden. Dies hätte den Vorteil, dass die Kleidung regelmäßig gereinigt, ausgebessert und bei Verschleiß sofort ersetzt wird. Dies betrifft insbesondere die Wirkung der fluoreszierenden Reflexstreifen. Diese muss seitens dem Arbeitgeber nach DIN EN ISO 20471 nach Waschprozess und Trocknung auf die Leuchtkraft geprüft werden. Bei unzureichender Leuchtkraft darf die Kleidung nicht mehr eingesetzt werden. Um die Leuchtkraft so lange wie möglich aufrecht zu erhalten werden spezielle Waschmittel und Trocknungsverfahren eingesetzt die kein privater Haushalt einsetzt.
Drei Unternehmen wurden bezüglich eines Angebots angefragt. Zwei Angebote sind eingegangen. Das günstigste Angebot stammt von der Firma dlb Richter, Gochsheim. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 12.661,27 €/Jahr. Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.
Der Haushaltsansatz für Arbeitskleidung belief sich bisher auf ca. 6.000 €. Die Reinigung war darin nicht enthalten. Durch das zentrale Kleiderleasing soll auch das Erscheinungsbild des Bauhofs in der Öffentlichkeit verbessert und vereinheitlicht werden.
Die Gemeinde Üchtelhausen stellt die Beschaffung von Arbeitskleidung auf Leasing um. Sie nimmt das Angebot der Firma dbl Richter an.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14 : Nein 0 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 6 | Nachtrag Kanalbau Madenhausen |
Die Firma August Ullrich GmbH Elfershausen hat im Gemeindeteil Madenhausen Ortskanäle erneuert.
Der Gemeinderat hatte die Auftragsvergabe dafür am 26.05.2020 beschlossen. Bereits während der Bauzeit kündigte der Bauleiter der Fa. Ullrich wegen der Corona Pandemie Mehrkosten an, welche zu dem Zeitpunkt aber noch nicht ermittelt werden konnten.
Der nach Abschluss des Bauabschnitt I gestellte Nachtrag wegen Corona Mehrkosten beträgt 30.584,83 €. Bisher wurden für diesen Bauabschnitt 956.161,00 € an Baukosten abgerechnet. Sowohl das Bundesbauministerium als auch das Bayerische Bauministerium empfiehlt, pandemiebedingte Mehrkosten wegen Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu genehmigen, da sie durch gesetzliche Regelungen entstanden sind und vorab nicht kalkuliert werden konnten.
Im Nachtrag der Firma Ullrich wurden eine verminderte Arbeitsleistung wegen Hygienemaßnahmen und Coronatests, sowie Mehrkosten wegen zusätzlicher Fahrzeugen (max. 2 Mann je Fahrzeug) und Hygienematerial wie Masken oder Coronatests geltend gemacht.
Die vorgelegten Unterlagen wurden geprüft, korrigiert und als angemessen festgestellt.
Herr Sperber stellt den Änderungsantrag, nur 50 % der Mehrausgaben zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 : Nein 7 Anwesend 14 Befangen 0
Der Gemeinderat genehmigt die Mehrausgaben von 30.584,83 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 2 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 7 | Ausschreibung Deckenerneuerung Madenhausen mit Verkehrsinsel und Bushaltestellen |
Der Landkreis Schweinfurt erneuert in diesem Jahr die Fahrbahndecke und die Bordrinnen in der Gustav-Adolf-Straße in Madenhausen auf ca. 500 m Länge.
In diesem Ortsbereich wurde schon häufiger die Oberflächenbeschaffenheit der Gehwege durch die Bevölkerung beanstandet. Auch die Bordsteine sind überwiegend beschädigt, durch unseren Kanalbau unterbrochen und der Unterbeton ist nicht mehr tragfähig. Deshalb würden wir die komplette Gehwegerneuerung gerne vom Landkreis mit ausschreiben lassen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die schon länger gewünschte Verkehrsinsel am Ortseingang von Weipoltshausen kommend zu errichten. Der Landkreis würde dafür Planung und Ausschreibung erstellen. Zusätzlicher Grunderwerb ist nicht notwendig da der Gemeinde Üchtelhausen das Gelände bereits gehört.
Außerdem möchten wir die zwei öffentlichen Bushaltestellen "Kaminstube" nach den neuesten Haltestellenempfehlungen barrierefrei erneuern und für unsere Schulbuslinie zwei weitere Haltestellen im Bereich unterhalb der Kirche herstellen. Hierfür würde der Landkreis auch Planung und Ausschreibung durchführen. Evtl. wird für die Haltestellen eine separate Ausschreibung erstellt.
Eine Kostenschätzung für das Gesamtprojekt haben wir vom Landkreis bekommen. Diese beläuft sich auf ca. 300.000,- €. Die Mittel dafür haben wir im Haushalt vorgesehen.
Der Gemeinderat stimmt der geplanten Maßnahme und der Ausschreibung durch den Landkreis Schweinfurt zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14 : Nein 0 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 8 | Erneuerung der Heizung im Bauhof |
Die Bauhofheizung ist inzwischen 33 Jahre alt und es ist absehbar, dass demnächst eine Erneuerung fällig ist.
Um die Heizanlage umweltfreundlicher zu gestalten haben wir uns für eine Pelletheizung mit zusätzlicher Warmwasserwärmepumpe entschieden. Dafür wurde vor dem 14.08.22 noch einen Förderantrag an die BAFA gestellt. Am 13.12.22 ist der Zuwendungsbescheid über 50 % der Förderfähigen Kosten aus dem Energie- und Klimafonds gekommen.
Wir haben die Firmen ESTEC, Eltmann, Bräutigam, Schonungen, und Weimann, Burgebrach um die Abgabe eines Angebots ergeben. Von allen drei Firmen gingen Angebote ein. Das wirtschaftlichste stammt von der Firma Weinmann und beläuft sich auf 46.016,04 €.
Die Gemeinde Üchtelhausen erteilt der Firma Michael Weinmann den Auftrag zur Erneuerung der Bauhofheizung.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14 : Nein 0 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 9 | Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten |
| TOP 9.1 | Umbau Wohnhaus mit Anbau eines Wintergartens und einer Zugangstreppe, Hauptstr. 18 in Hesselbach |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Umbau eines Wohnhauses mit Anbau eines Wintergartens und einer Zugangstreppe in der Hauptstraße 18, Fl.Nr. 32, Gemarkung Hesselbach beantragt.
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO.
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Der Nachweis von zusätzlichen Stellplätzen ist nicht notwendig, da keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen wird. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14 : Nein 0 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 9.2 | Anbau an das bestehende Wohngebäude, sowie Errichtung von Balkonen und Einbau von Dachgauben, Schönwaldstr. 6 in Hesselbach |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, sowie die Errichtung von Balkonen und der Einbau von Dachgauben in der Schönwaldstraße 6, Fl.Nrn. 232/2, Gemarkung Hesselbach, beantragt. Das bestehende Wohnhaus wird im Untergeschoss erweitert, auf diesem Anbau werden für die Wohnungen in Erd-, Ober- und Dachgeschoss jeweils ein Balkon als Stahlkonstruktion errichtet. Im Dachgeschoss sind außerdem 2 Dachgauben geplant. Daneben plant der Bauherr die Errichtung eines grundsätzlich verfahrensfreien Gartengerätehauses an der südöstlichen Grundstücksecke.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wirtshausäcker - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Von den Festsetzungen des B-Plans werden folgende Befreiungen beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen:
Der geplante Anbau und die drüber errichteten Balkone überschreiten die festgesetzte Baugrenze im Südosten um ca. 50 cm. Das geplante Gartengerätehaus befindet sich ebenfalls außerhalb der Baugrenzen.
- Einbau von Dachgauben:
Gemäß B-Plan ist die Errichtung von Dachgauben ab einer Dachneigung von 50° zulässig, das bestehende Hausdach hat eine Neigung von 32°. Als Begründung wird angegeben, dass durch die geplanten Gauben in der DG-Wohnung mehr Platz entsteht, der Anbau des Balkons ermöglicht wird und die Belichtung der Wohnung deutlich verbessert wird.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor. Zusätzliche Stellplätze sind nicht nachzuweisen, da keine neue Wohneinheit entsteht.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen nach § 36 BauGB das Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14 : Nein 0 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 9.3 | Umnutzung der Doppelgarage als Lagerort für gewerbliche Zwecke, Am Höllenbach 7 in Üchtelhausen |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Nutzung der Doppelgarage als Lagerort für gewerbliche Zwecke auf dem Anwesen Am Höllenbach 7, Fl.Nrn. 3707/1 und 3707/2, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt. Eine bauliche Veränderung am Gebäude wird nicht vorgenommen, die bisherige Doppelgarage wird zukünftig als Einzelgarage genutzt, daneben werden 3 Lagerregale aufgestellt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Grund - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein abgestuftes Dorfgebiet. Im abgestuften Dorfgebiet sind gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB Gewerbebetriebe zulässig, soweit von Ihnen keine wesentlichen Störungen ausgehen.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt nur teilweise vor. Stellplätze sind auf dem Grundstück auch nach Wegfall des einen Garagenplatzes in ausreichender Anzahl vorhanden.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben nach § 36 BauGB das Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 4 : Nein 10 Anwesend 14 Befangen 0
| TOP 10 | Mitteilungen, Anfragen |
| TOP 10.1 | Harvestereinsatz im Gemeindewald |
Im November hat der Gemeinderat einen Harvestereinsatz im Gemeindewald an die Firma Philip Schuster vergeben. Die ursprünglich vorgesehene Menge vom 1.400 fm wurde bereits bei der Beschlussfassung auf 3.000 fm erhöht.
Das sukzessive Absterben der Fichten hat sich auch in der Biberhecke in den letzten Monaten leider fortgesetzt. Der Revierförster empfahl, die Fichten hier komplett einzuschlagen. Wenn nur die abgestorbenen und geschädigten Fichten entnommen werden, bliebe lediglich ein auch hinsichtlich Sturmschäden anfälliger Bestandsrest übrig. Die Waldarbeiter der Gemeinde haben dann auch mehr Zeit für Pflege und Pflanzung, also Tätigkeiten die der zukünftigen Waldgeneration zu Gute kommen.
Da der Holzpreis und die Aufarbeitungskosten derzeit passen und die Maschinen gerade da waren, wurde die Auftragserweiterung um bis zu 1000 fm vom 1. Bürgermeister nach Art. 37 Abs. 3 GO als dringliche Entscheidung vorgenommen. Die Auftragssumme für die Gemeinde erhöhte sich von 67.830 € um 22.610 € auf 90.440 €.
| TOP 10.2 | Schulsprengel Friedenschule |
Die Gemeindeverwaltung hat über den 2. Bürgermeister den nachfolgenden Antrag des Gemeinderatsmitglieds de Boer erhalten.
„Das Thema "Schulsprengel Mittelschule" für unsere Gemeinde ist schon seit Jahren konfliktbeladen.
Eine Mehrheit der Eltern aus den Ortsteilen Ebertshausen, Hesselbach, Hoppachshof und Madenhausen wünscht sich eine Änderung des Sprengels zu gunsten der Mittelschule in Stadtlauringen. Einerseits wegen dem guten Ruf der Schule, andererseits wegen den kürzeren Anfahrtswegen.
Dazu kommt, das die Stadtlauringer Mittelschule sehr gerne Schüler aus der Gemeinde Üchtelhausen aufnehmen würde. Herr Heckenlauer hat mir und einer Vertreterin der Eltern, dies in einem persönlichen Gespräch bestätigt.
Ich vermute jedoch (ohne das belegen zu können) das eine Mehrheit der Eltern aus den Ortsteilen Üchtelhausen, Zell und Weipoltshausen die jetzige Situation (Sprengel zur gunsten der Friedensschule in Schweinfurt) lieber beibehalten möchte, wegen der Nähe zu Schweinfurt und da vermutlich viele Eltern in Schweinfurt arbeiten.
Ein Kompromiss, die für alle Beteiligten tragbar, bzw von Vorteil wäre, könnte folgendermaßen aussehen:
-Änderung des Sprengels für die Ortsteile Ebertshausen, Hesselbach, Hoppachshof, Madenhausen, Thomashof und Ottenhausen anstelle der Friedensschule in Zukunft die Friedrich-Rückert-Schule Stadtlauringen.
-Für die Ortsteile Üchtelhausen, Zell und Weipoltshausen bleibt alles "beim Alten" d.h. Friedensschule.
Das hätte folgende Vorteile:
-Die Eltern aus Ebertshausen, Hesselbach, Hoppachshof und Madenhausen bekämen ihre "Wunschlösung".
-Für die Eltern aus Üchtelhausen, Zell und Weipoltshausen ändert sich nichts, es entstehen keine Nachteile.
-Die Lösung ist wahrscheinlich kostengünstiger für die Gemeinde (laut Einschätzung von Herrn Heckenlauer).
-Für die Eltern aus Ebertshausen etc, die ihr Kind lieber nach Schweinfurt schicken, bzw für die Eltern aus Üchtelhausen etc, die ihr Kind lieber nach Stadtlauringen schicken möchten besteht weiterhin die Möglichkeit eines Gastschulantrags.
-Wir würden dazu beitragen, die mittelfristige Existenz der Stadtlauringer Mittelschule abzusichern, der "Verlust" für die Friedensschule würde sich sehr in Grenzen halten.
Nachteile kann ich bei dieser Lösung nicht erkennen.
Mir ist bekannt, das die endgültige Entscheidung beim Schulamt liegt. Aber ich glaube, das wir alles Mögliche tun sollten um diese Entscheidung herbeizuführen. Deswegen stelle ich folgenden Antrag zur Abstimmung in der nächsten Gemeinderatssitzung:
Die Gemeinde Üchtelhausen stellt (ggf zusammen mit der Gemeinde Stadtlauringen) den Antrag, den Schulsprengel für die Mittelschulkinder zu ändern in:
-Für die Ortsteile Ebertshausen, Hesselbach, Hoppachshof, Madenhausen, Thomashof und Ottenhausen: Friedrich-Rückert-Schule in Stadtlauringen.
-Für die Ortsteile Üchtelhausen. Zell und Weipoltshausen: Friedensschule in Schweinfurt.“
Der Antrag hat die Gemeindeverwaltung nachweislich nicht direkt als E-Mail erreicht. Die Verwaltung möchte aus diesem Grund darauf hinweisen, dass E-Mails nicht als sicheres Kommunikationsmittel gelten und bei Bedarf auch andere elektronische Wege zur Verfügung stehen.
Der Antrag wird entsprechend § 21 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung behandelt und auf die Tagesordnung einer der nächsten Gemeinderatssitzungen gesetzt.
Herr de Boer kritisiert, dass sein Antrag nicht zur Beratung auf die Tagesordnung gesetzt ist. Er wirft den 1. Bürgermeister Rechtsbruch vor und kündigt eine Dienstaufsichtsbeschwerde an.
Die Verwaltung erläutert, dass Anträge nur möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden sollen. Die Aufnahme in die Tagesordnung setzt eine ausreichende Vorbereitung des Tagesordnungspunkts voraus. Diese ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.
| TOP 10.3 | Schöffenwahl |
Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 sucht das Amtsgericht Schöffen. Die Gemeinde Üchtelhausen muss neun Personen vorschlagen. Im Gemeindeblatt wird ein Bewerbungsaufruf veröffentlicht. Alle Mitglieder des Gemeinderats sind ebenfalls gebeten, Personen anzusprechen oder Vorschläge der Gemeinde zukommen zu lassen.
| TOP 10.4 | Straßenbeleuchtung |
Frau Lisa-Marie Schmitt ist aufgefallen, dass in der Auenstraße seit einiger Zeit ein Laternenmast abgebaut ist und fragt, wann dieser ersetzt wird. Herr 1. Bürgermeister Grebner berichtet, dass der schadhafte Betonmast vom Bayernwerk durch einen Alumast ersetzt werden soll. Für Alumasten herrschen derzeit Lieferschwierigkeiten. Deshalb konnte das Bayernwerk noch keinen neuen setzten. Dass in der Bergstraße, Ecke Sonnenstraße, ein weiterer Mast fehlt, wird notiert und mit dem Bayernwerk geklärt. Das Angebot für die Änderung der Dimmzeiten liegt auch noch nicht vor.