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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Gemeinde Üchtelhausen

Einwohnermeldeamt

Öffentliche Bekanntmachung

zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetztes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.

Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen:

1)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 Soldatengesetz.

2)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familien-angehörige der meldepflichtigen Person gemäß § 42 Abs. 2 und 3 BMG.

3)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 1. und 5 BMG.

4)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse und Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen gemäß § 50 Abs. 2 und 5 BMG.

5)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 3 und 5 BMG.

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Sie können Übermittlungssperren über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Üchtelhausen beantragen oder schriftlich beim Einwohnermeldeamt Üchtelhausen, Rathaus, Zimmer 1 erklären.

Einwohnermeldeamt Üchtelhausen

Kirchplatz 1

97532 Üchtelhausen

Telefon 09720/910014

meldeamt@uechtelhausen.de

Öffnungzeiten:

Montag

8:00-12:00 Uhr

13:00-16:00 Uhr

Dienstag

8:00-12:00 Uhr

Mittwoch

8:00-12:00 Uhr

Donnerstag

14:00-18:00 Uhr

Freitag

8:00-12:00 Uhr

Üchtelhausen, 21.02.2024
Johannes Grebner
1. Bürgermeister