Gemeinde Üchtelhausen
Einwohnermeldeamt
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetztes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen:
| 1) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 Soldatengesetz. |
| 2) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familien-angehörige der meldepflichtigen Person gemäß § 42 Abs. 2 und 3 BMG. |
| 3) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 1. und 5 BMG. |
| 4) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse und Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen gemäß § 50 Abs. 2 und 5 BMG. |
| 5) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 3 und 5 BMG. |
Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Sie können Übermittlungssperren über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Üchtelhausen beantragen oder schriftlich beim Einwohnermeldeamt Üchtelhausen, Rathaus, Zimmer 1 erklären.
Einwohnermeldeamt Üchtelhausen
Kirchplatz 1
97532 Üchtelhausen
Telefon 09720/910014
| Öffnungzeiten: | Montag | 8:00-12:00 Uhr |
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| 13:00-16:00 Uhr |
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| Dienstag | 8:00-12:00 Uhr |
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| Mittwoch | 8:00-12:00 Uhr |
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| Donnerstag | 14:00-18:00 Uhr |
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| Freitag | 8:00-12:00 Uhr |