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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einbeziehungssatzung KITA Ebertshausen

Die Gemeinde Üchtelhausen erlässt aufgrund von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaats Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) folgende

Satzung:

§ 1

Geltungsbereich

Die in beistehendem Plan gekennzeichneten Flächen werden in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ebertshausen einbezogen. Die Grenzen des Geltungsbereichs werden durch die Innenkante der Begrenzungslinie markiert. Der Lageplan (M 1:500) ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Planliche und textliche Festsetzungen

Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen der Einbeziehungssatzung richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach den im Plan enthaltenen planlichen Festsetzungen, den nebenstehenden textlichen Festsetzungen und § 34 BauGB.

§ 3

Inkrafttreten

Die Einbeziehungssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ihr ist die Begründung in der Fassung vom 30.01.2024 beigefügt.

Üchtelhausen, 14.02.2024
Grebner, 1. Bürgermeister