Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.02.2026 Grundsteuer A, B und die Gewerbesteuer zur Zahlung fällig waren.
Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge, unter Angabe der aktuellen Finanzadresse (FAD) zu überweisen.
Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wurden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.