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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 41/2022
Amtliche Nachrichten
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Regionalbudget 2023

Aufruf vom 05.Oktober.2022
Antragsstellung noch bis 31. Dezember möglich

Der ILE-Zusammenschluss Schweinfurter OberLand beabsichtigt für das Jahr 2023 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Im Jahr 2023 können somit wieder Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde, in den Mitgliedskommunen mit insgesamt 100.000 Euro gefördert werden. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Seit 2020 wird das Regionalbudget im Schweinfurter OberLand durchgeführt. Es konnten dabei schon über 90 Projekte in allen Oberlandgemeinden gefördert werden. Im letzten Jahr wurde beispielsweise in Hesselbach eine neue Skateanlage errichtet und in der katholischen Bücherei ein neuer Kinderraum eingerichtet. Im Kindergarten in Rannungen konnte ein neuer Wasserspielplatz realisiert werden, die Sportfreunde aus Waldsachsen nutzten das Regionalbudget, um eine öffentliche Sonnenterrasse am Sportgelände zu gestalten. Sogar eine Veranstaltung unter dem Titel „Friedrich Rückert entdeckt den Orient“ konnte mit Hilfe des Regionalbudget vom Friedrich-Rückert Arbeitskreis in Oberlauringen durchgeführt werden. Alle weiteren durchgeführten Projekte finden sich auch auf der Website www.schweinfurter-oberland.de.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

1.

Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,

2.

Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,

3.

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

4.

Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,

5.

Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,

6

.Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind:

Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten

der Landankauf

Kauf von Tieren

Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind

Leistungen der öffentlichen Verwaltung

laufender Betrieb

Unterhaltung

Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB

einzelbetriebliche Beratung

Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements

Personalleistungen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).

Voraussetzungen

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie natürliche Personen und Personengesellschaften.

Vorgehensweise

1.

Nehmen Sie bitte bei einer konkreten Projektidee zunächst Kontakt mit der ILE-Umsetzungsbegleitung Lorenz Rothmann auf.

2.

Einreichung Förderanfrage bis zum 31.12.2022 an die verantwortliche Stelle Verwaltungsgemeinschaft Maßbach oder an die jeweilige Gemeindeverwaltung

3

.Das Entscheidungsgremium tagt in der zweiten Januarhälfte 2023 und entscheidet über die Förderfähigkeit

4.

Bei Zusage: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der verantwortlichen Stelle

5.

Start der Projektumsetzung erst nach Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrages möglich

6.

Projektabschluss bis 20. September 2023 (letztes Rechnungsdatum)

7.

Einreichung des Durchführungsnachweises (inkl. Rechnungsbelegen und Bildmaterial erwünscht) bis 01. Oktober 2023 bei der verantwortlichen Stelle

8.

Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres 2023

Termine/ Fristen

Abgabe der Förderanfragen spätestens bis 31.12.2022

Durchführung und Abrechnung des Kleinprojekts bis spätestens 20.09.2023

Spätester Termin zur Einreichung des Durchführungsnachweises inkl. Rechnungsbelegen mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2023

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses

Verwaltungsgemeinschaft Maßbach

Marktplatz 1

97711 Maßbach

Oder an die jeweilige Gemeindeverwaltung

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:

ILE-Umsetzungsbegleiter Lorenz Rothmann

Tel: 09721/75 70 111

Email: info@schweinfurter-oberland.de

Die Links zu den Antragsformularen und weitere Informationen sind auf der Website www.schweinfurter-oberland.de unter >Aktuelles > Regionalbudget 2023 zu finden,