| TOP 1 | Tagesordnung / Niederschrift |
Auf Nachfrage von Frau Kuhn erläutert Herr 1. Bürgermeister Grebner, dass die Entscheidung über den Kauf von Containern für den Waldkindergarten aufgrund des Preises nicht in die Entscheidungskompetenz des Gemeinderats fällt und deshalb nicht in die Tagesordnung aufgenommen wurde.
| TOP 1.1 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2022 |
Abstimmungsergebnis: — Ja 12 : Nein 1 Anwesend 13 Befangen 0
| TOP 2 | 3. Änderung des Flächennutzungsplans wegen Vorhaben Zeller Berg |
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.09.2021 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.09.2021 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Änderung wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zeller Berg“ durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belang hat in der Zeit vom 27.09.2021 bis 30.10.2021 stattgefunden.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Die Stellungnahmen mit den Vorschlägen, wie diese berücksichtigt werden, sind in der Zusammenstellung „Abwägungsvorschlag“ zusammengefasst. Die Zusammenstellung ist ins Ratsinformation eingestellt und bildet die Grundlage für die überarbeitete Planung. Diese steht mit Begründung ebenfalls im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Herr Derra vom Ingenieurbüro Stubenrauch stellt die Planung in der Gemeinderatssitzung vor. Er geht dabei auf die eingegangenen Stellungnahmen ein und zeigt auf, wie die Anlegen in der Planung berücksichtigt wurden. Gegen die einzelnen Vorschläge werden keine Einwendungen erhoben.
Der Gemeinderat billigt die vorliegende Planung und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: — Ja 9 : Nein 4 Anwesend 13 Befangen 0
| TOP 3 | Aufstellung des Bebauungsplans "Zeller Berg" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Am Sportplatz" |
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.09.2021 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Änderung wird parallel mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belang hat in der Zeit vom 27.09.2021 bis 30.10.2021 stattgefunden.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Die Stellungnahmen mit den Vorschlägen, wie diese berücksichtigt werden, sind in der Zusammenstellung „Abwägungsvorschlag“ zusammengefasst. Die Zusammenstellung ist ins Ratsinformation eingestellt und bildet die Grundlage für die überarbeitete Planung. Diese steht mit Begründung ebenfalls im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Herr Derra vom Ingenieurbüro Stubenrauch stellt die Planung in der Gemeinderatssitzung vor.
Er geht dabei auf die eingegangenen Stellungnahmen ein und zeigt auf, wie die Anlegen in der Planung berücksichtigt wurden. Gegen die einzelnen Vorschläge werden keine Einwendungen erhoben.
Der Gemeinderat billigt die vorliegende Planung und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: — Ja 9 : Nein 4 Anwesend 13 Befangen 0
| TOP 4 | Dorferneuerung Ortsmitte Hesselbach |
Die Gemeinde Üchtelhausen hat im vergangenen Jahr vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken grundsätzlich die Zustimmung für eine Dorferneuerungsmaßnahme zur Neugestaltung der Ortsmitte Hesselbach erhalten. Wesentlich für die Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen ist eine breite Bürgerbeteiligung, die fortlaufend zu dokumentieren ist, und Konzepte die von der Bürgerschaft getragen werden.
Als Einstieg in einen entsprechenden Entwicklungs- und Beteiligungsprozess haben wir das Ingenieurbüro Krämer aus Euerbach gebeten, einen ersten Entwurf zu erstellen, der als Einstieg in den Entwicklungsprozess dienen kann. Herr Krämer ist auch bereit, den Entwicklungsprozess zu begleiten, der im Idealfall in ein förderfähiges Projekt mündet.
Den örtlichen Mitgliedern des Gemeinderats kommt bei einem Dorferneuerungsprojekt eine besondere Schlüsselrolle zu. Ihre Mitwirkung wäre zumindest anfangs bei der Moderation von Arbeitskreisen und als Mittler zwischen Bürgerschaft, Planer und Verwaltung sehr wünschenswert.
Die Gemeinde Üchtelhausen steigt in den Entwicklungs- und Beteiligungsprozess zur Erneuerung der Ortsmitte von Hesselbach ein. Aus der Mitte des Gemeinderats erklären sich die Hesselbacher Gemeinderatsmitglieder, Helene Memmel, Thomas Pfister, Lisa-Marie Schmitt und Steffen Sperber, bereit, den Prozess verantwortlich zu begleiten:
Abstimmungsergebnis: — Ja 12 : Nein 1 Anwesend 13 Befangen 0
| TOP 5 | Bebauungsplan "Grund" in Dittelbrunn |
Der Gemeinderat der Gemeinde Dittelbrunn hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Grund“ beschlossen. Hierzu wird nun die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Übersichtslageplan, der Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans sind ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Durch die Ausweisung der Sonderbaufläche Pflegeheim könnten Belange der Gemeinde Üchtelhausen betroffen sein.
Gegen die Planung der Gemeinde Dittelbrunn werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 : Nein 2 Anwesend 13 Befangen 0
| TOP 6 | Laufende Zuschüsse an Kindertagesstätten - Bereitstellung überplanmäßiger Mittel |
Die laufenden Zuschüsse an die Kindertagesstätten gemäß Bayerischem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) fallen höher aus, als im Haushalt veranschlagt. Anstelle der bei der Haushaltsstelle 4641.7092 vorgesehenen 1.499.000,00 € werden voraussichtlich 1.586.000,00 € benötigt. Derzeit noch verfügbar sind rund 65.700,00 €.
Ursache dafür ist zum großen Teil die höher ausgefallene Abrechnung für das Kindergartenjahr 2021, die durch erhöhte staatliche Zuschüsse an die Gemeinde teilweise gedeckt werden. Insgesamt stehen bei der Haushaltsstelle 4641.1714 Mehreinnahmen in Höhe von 53.100,00 € zur Verfügung.
Die übrigen Mehrausgaben in Höhe von 33.900,00 € werden durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer abgedeckt (Ansatz 195.000,00 € - aktuelle Sollstellung: rund 558.000,00 €).
Bei der Haushaltsstelle 4641.7092 werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 87.000,00 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch überplanmäßige Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 4641.1714 in Höhe von 53.100 € sowie Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 9000.0030 in Höhe von 33.900 €.
Abstimmungsergebnis: — Ja 13 : Nein 0 Anwesend 13 Befangen 0
| TOP 7 | Weihnachtsbeleuchtung |
Gemeinden sind aufgrund der aktuellen Lage aufgefordert, Energie einzusparen. Insbesondere bei der Beleuchtung im öffentlichen Raum wird Zurückhaltung nahegelegt. Die Beleuchtung am Rathaus und am Bauhof wurde deshalb bereits durch die Installation von Bewegungsmeldern reduziert.
Die Verwaltung fragt sich, inwieweit auch bei der Weihnachtsbeleuchtung Reduzierungen vorgenommen werden sollen.
Die Weihnachtsbeleuchtung in der Gemeinde umfasst die Lichterketten an den 7 Christbäumen im Gemeindegebiet. Sie wurde bislang parallel zur Straßenbeleuchtung geschaltet. Sie wurden am 1. Adventswochenende in Betrieb genommen und an Lichtmess deinstalliert. Die Lichterketten sind bereits mit LED-Birnen ausgestattet. Der Gesamtverbrauch beläuft sich dennoch auf rund 1 kW/h pro Stunde, damit auf 900 kW/h in der gesamten Weihnachtszeit.
Als Vorschlag wird zur Diskussion gestellt, die Weihnachtsbeleuchtung
Auf diese Weise könnte der Stromverbrauch um mehr als 2/3 auf ca. 250 kW/h reduziert werden. Voraussetzung ist, dass die Weihnachtsbeleuchtung mit Zeitschaltuhren ausgestattet wird.
Die Verwaltung gibt einen Überblick über die Entwicklung der Stromverbräuche der Gemeinde. Im Jahr 2016 betrug der Gesamtstromverbrauch 565.121 kWh. Im vergangenen Jahr lag er nur noch bei 336.028 kWh. Die Reduzierung ist auf Einsparungen zurückzuführen, die durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik (von 214.659 auf 94.656 kWh) und den Umbau des Pumpwerks Hesselbach (von 233.538 auf 118.685 kWh) erreicht wurden. Seit vergangenem Jahr erzeugt die Gemeinde mit den PV-Anlagen Pumpwerk und Bauhof daneben selbst rund 100.000 kWh Strom. Wie hoch der Strompreis im kommenden Jahr sein wird, steht noch nicht fest. Bei Nachbarkommunen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilgenommen haben, liegt der Preis bei fast einem Euro pro kWh. Die Verwaltung rechnet für Üchtelhausen nicht mit ganz so hohen Preisen. Die ÜZ Mainfranken, der sich die Gemeinde angeschlossen hat, wird bis Ende Oktober Preise nennen können.
Bezüglich der Weihnachtsbeleuchtung der Gemeinde plädiert 2. Bürgermeister Geiß dafür, im Sinne eines „Baums für alle“ die Beleuchtung beizubehalten und dies mit einem Appell zu verbinden, in privaten Gärten auf eine Weihnachtsbeleuchtung zu verzichten.
In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass Konsens besteht, nicht vollständig auf die Beleuchtung zu verzichten, aber die Beleuchtung in der Nacht auszuschalten. Herr 1. Bürgermeister Grebner führt deshalb Trendabstimmungen durch.
| Ausschaltzeit um 22 Uhr | 2 dafür |
| Ausschaltzeit um 23 Uhr | 11 dafür |
| Einschaltzeit um 5 Uhr | 3 dafür |
| Einschaltzeit um 5:30 Uhr | 7 dafür |
| Einschaltzeit um 6 Uhr | 1 dafür |
| Beleuchtung bis Dreikönig | 7 dafür |
| Beleuchtung bis Lichtmess | 6 dafür |
Die Weihnachtsbeleuchtung wird in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.30 Uhr ausgeschaltet. Dies gilt nicht für die Weihnachtsfeiertage und Silvester. Nach Dreikönig wird die Beleuchtung abgebaut.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 : Nein 2 Anwesend 13 Befangen 0
| TOP 8 | Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten |
| TOP 8.1 | Umbau eines Wohnhauses, Weipoltshausener Str. 11 in Üchtelhausen |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Umbau eines Wohnhauses in der Weipoltshausener Straße 11, Fl.Nr. 2151/22, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt. Neben der Umgestaltung der Raumaufteilung und dem Einbau zusätzlichen Fenstern ist geplant, eine Dachgaube zu errichten.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leite Ober den Gärten - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen vom B-Plan benötigt:
- Dachneigung Dachgaube:
Festgesetzt ist eine Dachneigung von 45° - 55°, die geplante Gaube hat eine Neigung von 10°.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor. Der Nachweis zusätzlicher Stellplätze ist nicht notwendig, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben und den und den notwendigen Befreiungen nach § 36 BauGB das Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: — Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
Abstimmungsvermerke:
Frau Memmel war bei der Abstimmung nicht im Raum.
| TOP 8.2 | Einbau einer Wohnung in das bestehende Nebengebäude, Eichholzstr. 7 in Hesselbach |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Einbau einer Wohnung in das bestehende Nebengebäude, Eichholzstraße 7, Fl.Nr. 12, Gemarkung Hesselbach beantragt.
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO.
Für das Vorhaben wird folgende Abweichung gem. Art 63 Abs. 1 BayBO von bauordnungrechtlichen Vorschriften beantragt:
- Abstandsflächen:
Die Abstandsflächen liegen, abweichend von Art. 6 BayBO, auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 14. Begründet wird die Abweichung damit, dass es sich um ein Bestandsgebäude handelt.
Über die Abweichung entscheidet das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Bauordnungsbehörde.
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Die für die zusätzliche Wohneinheit notwendigen 2 Stellplätze wurden noch nicht nachgewiesen. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB, unter dem Vorbehalt, dass die fehlenden 2 Stellplätze noch nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis: — Ja 13 : Nein 0 Anwesend 13 Befangen 0
| TOP 8.3 | Neubau eines Einfamilienhauses mit Unterkellerung, Doppelcarport und Photovoltaikanlage, Brönnhofstr. 8 in Weipoltshausen |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Unterkellerung, Doppelcarport und Photovoltaikanlage in der Brönnhofstraße 8, Fl.Nr. 1506/6, Gemarkung Weipoltshausen, beantragt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wengert - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen vom B-Plan benötigt:
- Dachfarbe:
Festgesetzt ist als Ziegelfarbe rot bis rotbraun, geplant sind die Ziegelfarbe anthrazit. Zur Begründung wird angegeben, dass die Module der geplanten Photovoltaikanlage durch die dunkle Dachfarbe nicht noch zusätzlich betont werden. In der Brönnhofstraße wurden in der Vergangenheit bereits Befreiungen für abweichende Dachfarben erteilt.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor. Stellplätze wurden in der notwendigen Anzahl (2) nachgewiesen.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben und den und den notwendigen Befreiungen nach § 36 BauGB das Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: — Ja 13 : Nein 0 Anwesend 13 Befangen 0
| TOP 8.4 | Neubau eines Einfamilienhauses, Am Weigert 22 in Zell |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Anwesen Am Weigert 22, Fl.Nr. 141, Gemarkung Zell, beantragt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gesamtbebauungsplan Zell - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um allgemeines Wohngebiet. Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, kann der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 58 BayBO behandelt werden.
Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in ausreichender Anzahl (2) nachgewiesen. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt nicht vor, diese ist im Freistellungsverfahren allerdings nicht zwingend erforderlich.
Das Landratsamt erhält als Bauaufsichtsbehörde einen Abdruck des Vorgangs zur Information.
Ohne Beschluss
| TOP 9 | Mitteilungen, Anfragen |
| TOP 9.1 | Schulbus zur Grundschule |
Das von der Gemeinde beauftragte Busunternehmen setzt jetzt einen Doppelstockbus ein, mit dem alle Schulkinder in einer Tour befördert werden können. Morgens und mittags entfällt damit ein zweiter Bus. Die Fahrzeiten mussten etwas angepasst werden.
| TOP 9.2 | Ausfälle im Busverkehr |
Im Regionalbusverkehr ist es in den letzten Tagen zu Ausfällen gekommen, von denen auch die Schulbuslinie nach Hesselbach betroffen war.
| TOP 9.3 | Spielplatz Weipoltshausen |
Der Spielplatz in Weipoltshausen konnte fertiggestellt werden.
| TOP 9.4 | Regionalbudget |
Mit dem Regionalbudget wurden die Skateranlage in Hesselbach, der Leseraum in der Hesselbacher Bücherei und Kleinkindschaukeln an den Sportplätzen in Ebertshausen und Hesselbach realisiert. Für das kommende Jahr können bereits Vorschläge eingereicht werden.
| TOP 9.5 | Spielplatz Hesselbach |
Das Karussell wird nach Lieferung noch aufgebaut.
| TOP 9.6 | Kindergarten Hesselbach |
Herr Sperber erkundigt sich nach dem aktuellen Stand. Die Verwaltung informiert, dass die Kirchenstiftung einen Verkauf an die Gemeinde intern in die Wege geleitet hat.
| TOP 9.7 | Winterdienst |
Frau Kuhn regt an, für den Forsttraktor ein Räumschild zu kaufen, damit bei Ausfall des Lkw ein Ersatz vorhanden ist. Herr 1. Bürgermeister Grebner berichtet, dass sich der Bauhofleitung derzeit über die Konzeption des Winterdienst Gedanken macht. Herr Sperber verweist auf Heckplanierschilder hin, die es im Gemeindegebiet gibt, die im Notfall zur Verfügung ständen. Herr Pfister gibt zu bedenken, dass der Forsttraktor im Winter eigentlich im Wald benötigt wird.
| TOP 9.8 | Flächenpooling Windkraft |
Frau Kuhn erkundigt sich nach dem Stand des Flächenpoolings. Herr 1. Bürgermeister Grebner informiert, dass das noch Gespräche laufen, aber schon eine gute Zahl an Beteiligten erreicht ist.
| TOP 9.9 | Ortschild Hesselbach |
Nach Meinung von Herrn Pfister wurde durch die Versetzung des Ortsschildes am Ortseingang von Ebertshausen ein Gefahrenpunkt geschaffen. Herr 1. Bürgermeister teilt die Auffassung. Bei Kreisstraßen hat die Gemeinde allerdings keine Handhabe. Der neue Standort wurde von Bürgern aus Hesselbach gefordert und vom Landratsamt den Richtlinien entsprechend verfügt.
| TOP 9.10 | Bäume Steigerwaldstraße |
Herr Pfister erkundigt sich, wann mit den Bäumen in der Steigerwaldstraße etwas passiert. Herr 1. Bürgermeister Grebner erläutert, dass es vorranig um einen Baum geht, der durch eine Neupflanzung ersetzt werden soll. Grundsätzlich ist er dagegen, dass gesunde Bäume gefällt werden. Da hier der Baum aber Schäden verursacht, wird die Maßnahme durchgeführt. Sie ist für den Herbst geplant. Die Anwohner sind informiert.
| TOP 9.11 | Staatsstraße |
Frau Memmel weist auf Bodenunebenheiten in der Staatsstraße hin.
| TOP 9.12 | Verkehrsschau |
Frau Memmel erkundigt sich nach den Ergebnissen der Verkehrsschau. Herr 1. Bürgermeister Grebner informiert, dass diese noch nicht stattgefunden hat.
| TOP 9.13 | Fahrradtour des Gemeinderats |
Frau Memmel berichtet von der Fahrradtour des Gemeinderats am 06.08.22. Sie führte von Hesselbach über die goldene Nuss nach Üchtelhausen, danach über den Zeller Berg und das ehemalige BRK-Haus zum Brönnhof. Sie endete bei der Hoppachshöfer Kirchweih. Es ist geplant, sie jährlich zu wiederholen und den Termin an der Hoppachshöfer Kirchweih beizubehalten.
| TOP 9.14 | 30-Zone Üchtelhausen |
Herr Stumpf erkundigt sich nach dem Stand der Beschilderung. Nach Wissen von Herrn 1. Bürgermeister Grebner müssten die Schilder mittlerweile geliefert sein.
| TOP 9.15 | Grenzsteine |
An der Blauen Leite in Üchtelhausen sind wohl durch das Bayernwerk zwei Grenzsteine ausgegraben worden. Sie liegen beim Masten.
| TOP 9.16 | Rotschlag |
Herr Stumpf berichtet, dass vom Staatsforst beim Holzrücken ein Forstweg zerstört worden ist.
| TOP 9.17 | Straßenschäden |
Herrn Neugebauer beklagt Schäden an Straßenbelag und zwei Kanaldeckeln in der Forstwiese. Herr 1. Bürgermeister Grebner berichtet, dass derzeit ein Trupp des Bauhofs unterwegs ist und kleinere Schäden richtet. Größere Schäden werden später behoben.
| TOP 9.18 | Mobilfunkmast Üchtelhausen |
Auf Nachfrage von Herrn Neugebauer berichtet Herr 1. Bürgermeister Grebner, dass der Mobilfunkmast bei Üchtelhausen von Vodafone in Betrieb genommen wurde. Die Antennen der Telekom werden in den nächsten Wochen folgen.
| TOP 9.19 | Rückbau Freileitungen Bayernwerk |
Herr Heß fragt an, was nach Rückbau der Freileitungen mit den Trafohäuschen passiert. Vom Bayernwerk sind bisher keine Überlegungen diesbezüglich an die Gemeinde herangetragen worden, informiert 1. Bürgermeister Grebner.
| TOP 9.20 | Leitungsbau Telekom |
Herr Heß möchte wissen, ob von der Telekom Glasfaserleitungen nach Zell verlegt worden sind. Nach Wissen von Herrn 1. Bürgermeister Grebner ist das so.
| TOP 9.21 | Bachpflege |
Herr Heß fragt an, wann die Bachpflege in Zell beginnt. Herr 1. Bürgermeister Grebner antwortet, dass dies demnächst sein soll. Herr Sperber weist darauf hin, dass auch in Ottenhausen Bachpflegearbeiten nötig sind. In Weipoltshausen stehen diese ebenfalls noch aus.
| TOP 9.22 | Radwege |
Frau Memmel möchte über den Planungsstand des Radwegebaus informiert werden. Herr 1. Bürgermeister Grebner wird dazu einen Tagesordnungspunkt in einer kommenden Sitzung vorsehen.
| TOP 9.23 | Grünflächenpflege Weipoltshausen |
Herr 2. Bürgermeister Geiß, dass in der Brönnhofstraße eine Pflege der Grünbeete und ein Heckenschnitt nötig ist. Nach Wissen von Herrn 1. Bürgermeister Grebner ist dies in Arbeit.
| TOP 9.24 | Zukunftswerkstatt der Friedrich-Ebert-Stifung |
Die Verwaltung informiert, das die für November geplante Zukunftswerkstatt ins Frühjahr verschoben wurde.