Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.11.2022 Grundsteuer A, B und Kanalgebühren fällig werden.
Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht zu überweisen.
Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.