Titel Logo
Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

(Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zeller Berg“)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Zeller Berg“ und die Begründung liegen im Rathaus Zimmer 8, Anschrift: Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen, vom 21.11. bis einschließlich 20.12.2022, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Zeller Berg“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Boden und Fläche: Bodenversiegelung und Veränderung des Bodenaufbaus

Klima/Luft: örtliches Kleinklima

Wasser: Grundwasserneubildungsrate, Regenrückhalt

Tiere und Pflanzen: FFH-Gebiete, Artenschutz, Eidechsen und Auswirkungen auf weitere Tiere und Pflanzen

Mensch: Erholung, Geräuschkontingentierung gewerbliche Flächen, Verkehrs- und Sportlärm

Landschaft/Landschaftsbild: Grüneinbindung

Kultur- und Sachgüter: Bodendenkmale

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.uechtelhausen.de/laufende-bauleitplanverfahren veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Üchtelhausen, 04.11.2022
Johannes Grebner
1. Bürgermeister