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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 46/2022
Amtliche Nachrichten
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Aktuelles zur Windkraft in Üchtelhausen

Dem Flächenpooling im Windkraft-Vorranggebiet im Offenland zwischen Hesselbach und Ebertshausen haben sich inzwischen so viele Eigentümerinnen und Eigentümer angeschlossen, dass hier drei mögliche Standorte für Windkraftanlagen gesichert sind. Damit ist ein Ziel des Bürgerentscheids erreicht.

Um letzten Spätentschlossenen noch die Möglichkeit zur Unterschrift zu geben, liegt die Poolingvereinbarung noch bis 30.11.2022 im Rathaus, Zimmer 8, zur Unterzeichnung aus. Danach wird die Poolinggemeinschaft geschlossen. Ein späterer Beitritt zum Pooling samt Beteiligung an Pachterlösen wird nicht möglich sein. Im Dezember beginnen dann die Vertragsverhandlungen mit Projektentwicklern.

Ungeachtet dessen, was der Freistaat nun an Lockerungen und Ausnahmen von 10H beschließt, bleibt für die Gemeinde Üchtelhausen das Ergebnis des Bürgerentscheids die Leitlinie ihres Handelns. Das bedeutet, die Gemeinde wird alles dafür tun, dass in den bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsflächen nicht mehr als sechs Anlagen entstehen werden, ein Abstand von mindestens 1.250 m zur Wohnbebauung gewahrt bleibt und die Wertschöpfung in der Region gehalten wird.