| TOP 1 | Tagesordnung / Niederschrift |
| TOP 1.1 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2022 |
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0 |
| TOP 2 | 4. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächensolaranlagen Brönnhof" |
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Vom 22.08. bis einschließlich 23.09.2022 lag die Änderung des Flächennutzungsplans zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Auslegung wurde im Gemeindeblatt Nr. 32/2022 vom 12.08.2022 amtlich bekannt gemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen waren vom 12.08. bis 23.09.2022 unter https://www.uechtelhausen.de/laufende-bauleitplanverfahren ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern abrufbar. Hinweise, Anregungen oder Bedenken wurden keine vorgebracht.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Planung fand in der Zeit vom 09.07. bis zum 26.08.2022 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der ins Ratsinformationssystem eingestellten Dokumentation zusammengestellt und werden in der Sitzung im Einzelnen erörtert. Soweit angezeigt, wurden Abwägungsvorschläge erstellt.
Die unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge angepasste 4. Änderung des Flächennutzungsplans und deren Begründung sind ebenfalls ins Ratsinformation eingestellt.
Nach dem Feststellungsbeschluss des Gemeinderats wird die Änderung des Flächennutzungsplans dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.
| 1. | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen zur Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu. |
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0 |
| 1. | Gemeinderat stellt die 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächensolaranlagen Brönnhof“ in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2022 fest. |
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0 |
| TOP 3 | Immobilienverkäufe durch die Gemeinde |
Aufgrund von Unterwertverkäufen, die in der Vergangenheit im Grundbuchbezirk Schweinfurt vorgefallen sind, erhöht das Grundbuchamt Schweinfurt die Anforderungen für Gemeinden, um die Rechtmäßigkeit der Preisbildung zu belegen.
Das Grundbuchamt lässt künftig bei Immobilienverkäufen seitens der Gemeinde die übliche Erklärung nach Art. 75 GO in der notariellen Urkunde nicht mehr genügen. Es fordert eine gesiegelte und gesonderte Erklärung der Gemeinde über die Vollwertigkeit gemäß Art. 75 GO.
Diese Bescheinigung muss:
| • | eine gesonderte Erklärung zum Kaufvertrag enthalten, |
| • | von einer von der Gemeinde hierfür eigens bestimmten Amtsperson unterschrieben |
| • | und gesiegelt sein. |
Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt die Geschäftsleitung und deren Vertretung bei Immobilienverkäufen die Bescheinigung auszustellen.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0 |
| TOP 4 | Nachtrag Straßenerneuerung Am Baumgarten, Zell |
Durch die Firma SST wurden in den Straßen Am Baumgarten und Unterer Weinbergsweg in Zell Straßenbauarbeiten im Auftrag der Gemeinde durchgeführt. Die Auftragsvergabe wurde vom Gemeinderat am 18.05.2021 beschlossen.
Die bisherige Rechnungssumme beträgt 299.872,77 €. Zusätzlich stellt die Baufirma aufgrund von Preiserhöhungen auf Betriebsstoffe und Bitumen seit Beginn des Ukrainekrieges ein Nachtragsangebot in Höhe von 14.114,44 € brutto.
Sowohl das Bundesbauministerium als auch das Bayerische Bauministerium empfiehlt seinen Behörden bei den Produktgruppen Metalle, Erdölprodukte, Holz und Zement Preiserhöhungen von entsprechenden Positionen zu genehmigen, da solche Steigerungen nicht im Voraus kalkulierbar sind.
Die Hauptpositionen sind
| • | die Asphalttragschicht 412,90 t, Mehrkosten 12,85 €/t |
| • | Asphaltdeckschicht 168,78 t, Mehrkosten 14,99 €/t |
| • | Dieselmehrkosten Baumaschinen und Fahrzeuge für 7.510 Liter mit Mehrpreisen zwischen 0,60 € und 0,90 € pro Liter je nach Woche im Zeitraum 07.03. bis 13.04.2022. |
Die zum Nachweis der Preiserhöhung erforderlichen Unterlagen wurden alle vorgelegt, geprüft und als angemessen festgestellt.
Der Bauleiter der Fa. SST hat Mehrkosten wegen den Preissteigerungen bereits zu Beginn der Bauarbeiten angekündigt. Da zu dem Zeitpunkt aber noch nicht bekannt war, wie weit die Preise noch steigen, konnten auch noch keine konkreten Angaben zu Kostenerhöhungen gemacht werden.
Deshalb wurde der Nachtrag zu den Materialpreiserhöhungen erst später gestellt.
Zudem hat die Fa. SST auf Preiserhöhungen bei Betonwaren verzichtet.
Der Gemeinderat genehmigt die Mehrausgaben in Höhe von 14.114,44 €.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 15 : Nein 1 Anwesend 16 Befangen 0 |
| TOP 5 | Erneuerung von ca. 550 m² Asphaltdecke in der Unteren Leite in Zell |
Über die diesjährige Straßenbauausschreibung des Landkreis Schweinfurt wurde die Erneuerung der Gehwege in der Erlenbrunnstraße in Madenhausen an die Fa. Schaupp Asphaltbau GmbH & Co. KG, Hammelburg vergeben.
Da in der Unteren Leite in Zell so viele Straßenschäden vorhanden sind, dass eine Reparatur der einzelnen Flächen durch den Bauhof keinen Sinn mehr macht, ist es besser die Asphaltdecke auf der kompletten Fahrbahnbreite zu erneuern.
Auf Nachfrage bei der Fa. Schaupp und dem Landkreis Schweinfurt könnten die ca. 550 m² Deckenbau im oberen Teil der Unteren Leite zu den Konditionen der Ausschreibung noch in diesem Jahr ausgeführt werden.
Die angebotenen Kosten betragen 23.857,42 € brutto.
Das Geld steht beim Straßenunterhalt zur Verfügung.
Die Gemeinde Üchtelhausen beauftragt die Asphaltdeeckenerneuerung in der Unteren Leite in Zell bei der Firma Fa. Schaupp Asphaltbau GmbH & Co. KG.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0 |
| TOP 6 | Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten |
| TOP 6.1 | Errichtung einer Stützmauer, Am Schießhügel 3 in Zell |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Am Schießhügel 3, Fl.Nr. 1136/5, Gemarkung Zell, beantragt. Die Mauer soll an der Grenze zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 1136/4 und zur gemeindlichen Grünfläche Fl.Nr. 1136/2 errichtet werden, daneben wird eine weitere Mauer zurückversetzt im Grundstück errichtet.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Schießhügel – 1. Änderung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Dorfgebiet.
Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen benötigt:
| - | Höhe Stützmauer: |
Der B-Plan setzt eine maximale Höhe von Stützmauer von 1,30 m an den seitlichen und rückwertigen Grundstücksgrenzen fest. Die neue Stützmauer ist zwischen 0,6 und 1,72 m hoch, zuzüglich der unmittelbar davor errichteten bestehenden Einfriedung ergibt sich hier eine Gesamthöhe von über 3 m vom bestehenden Gelände. Die zurückgesetzte Mauer ist ca. 2,30 m hoch
| - | Baugrenzen: |
Die Stützmauern wurden außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet.
Daneben benötigt das Vorhaben auch eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften gem. Art 63 Abs. 1 BayBO benötigt, da die Grenzmauer die für ihre Höhe notwendigen Abstandsflächen nicht einhält. Über diese Abweichung entscheidet das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor. Der Nachweis von zusätzlichen Stellplätzen ist nicht notwendig, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird.
Das Vorhaben wurde bereits in wesentlichen Teilen errichtet, Bilder des derzeitigen Baustands, sowie ein Begründungsschreiben der Bauherren sind in das Ratsinformationssystem eingestellt. Von der ursprünglichen geplanten Errichtung einer holzbefeuerten Sauna auf dem zwischen den Stützmauern entstandenen Plateau an der Grundstücksgrenze hat der Bauherr mittlerweile Abstand genommen, da diese nicht genehmigungsfähig wäre.
Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird den Bauherrn anheimgestellt, über eine Begrünung oder Anböschung der Mauer nachzudenken.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen nach § 36 BauGB das Einvernehmen.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 7 : Nein 9 Anwesend 16 Befangen 0 |
| TOP 7 | Mitteilungen, Anfragen |
| TOP 7.1 | Staatspreis für die Waldneuordnung Üchtelhausen |
Herr 1. Bürgermeister Grebner freut sich über die erhaltene Auszeichnung für die Waldneuordnung in Üchtelhausen. Er hofft, dass dadurch Rückenwind für die geplanten Waldneuordnungen in Zell und Weipolthausen entsteht.
Die Verwaltung informiert, dass die in der letzten Sitzung gemeldeten Schäden an den Wegen im Bereich der Waldneuordnung durch die Jagdgenossenschaft repariert wurden.
| TOP 7.2 | Energieeinsparung |
Zur Anfrage in der letzten Sitzung informiert die Verwaltung, dass der Weihnachtsbaum in Hesselbach tatsächlich an die Straßenbeleuchtung angeschlossen ist. Im Rathaus wurden zwischenzeitlich die Leuchtmittel auf LED umgerüstet und die Abwärme des Servers wird nicht mehr ins Freie, sondern in den Sitzungssaal geleitet.
| TOP 7.3 | Sitzungstermine 2023 |
Gemeinderatssitzungen sind im ersten Halbjahr 2023 geplant am 17.01. (Haushaltsberatungen), 31.01., 28.02., 28.03., 09.05., 20.06. und 01.08.
| TOP 7.4 | Grünflächenpflege |
Frau Kuhn bittet, den Spielplatz Hoppachshof nochmals durch die Lebenshilfe mähen zu lassen. Außerdem erkundigt sie sich nach der allgemeinen Grünpflege in den Ortsteilen. Hierzu informiert die Verwaltung, dass der Bauhof begonnen hat, eine Ortschaft nach der anderen durchzugehen. Begonnen wurde mit Madenhausen. Herr Sterzer macht auf die Hecke am Spielplatz in Ebertshausen aufmerksam, die bereits in den Weg hineinwächst.
| TOP 7.5 | Straßenschäden |
Herr Neugebauer wollte kürzlich ein Schlagloch fotografieren und dem Bauhof melden. Da war es schon zu. Er möchte dafür dem Bauhof ein Lob aussprechen.
| TOP 7.6 | Sendemast Üchtelhausen |
Herr Neugebauer stellt fest, dass T-Mobile die Sendeanlage noch nicht in Betrieb genommen hat. Der Gemeinde liegen zur Inbetriebnahme auch keine neueren Informationen vor.
| TOP 7.7 | Gewerbegebiet Üchtelhausen |
Herr Neugebauer findet es schade, dass in der Berichterstattung über das Gewerbegebiet die „Bauchschmerzen“ herausgestellt wurden. Es hatten sich doch auch einige Gemeinderatsmitglieder dafür ausgesprochen.
| TOP 7.8 | Verkehrsschilder |
Herr Stumpf stellt fest, dass die verschmierten Verkehrszeichen an der Schule mittlerweile ausgetauscht sind. Er hat daneben Mitarbeiter des Bauhofs auf verdrehte Fahrradwegweiser hingewiesen. Am nächsten Arbeitstag waren diese dann gerichtet.
Die Verwaltung informiert in diesem Zusammenhang, dass die Zone 30 Schilder erst am 01.12. geliefert werden.