der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.02.2023 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Zeller Berg“ und die Begründung liegen im Rathaus Zimmer 8, Anschrift: Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen,
vom 20.03. bis einschließlich 19.04.2023,
während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist - ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs - in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Zeller Berg“ nicht von Bedeutung ist.
| Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: | |
| • | Boden und Fläche: Bodenversiegelung und Veränderung des Bodenaufbaus |
| • | Klima/Luft: örtliches Kleinklima |
| • | Wasser: Grundwasserneubildungsrate, Regenrückhalt |
| • | Tiere und Pflanzen: FFH-Gebiete, Artenschutz, Eidechsen und Auswirkungen auf weitere Tiere und Pflanzen |
| • | Mensch: Erholung, Geräuschkontingentierung gewerbliche Flächen, Verkehrs- und Sportlärm |
| • | Landschaft/Landschaftsbild: Grüneinbindung |
| • | Kultur- und Sachgüter: Bodendenkmale |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.uechtelhausen.de/laufende-bauleitplanverfahren veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Üchtelhausen, 03.03.2023