| TOP 1 | Tagesordnung / Niederschrift |
| TOP 1.1 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2022 |
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| TOP 2 | Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächensolaranlagen Brönnhof" |
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 19.05.2021 bis 25.06.2021.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 07.06.2021 bis 25.06.2021. Dabei wurden keine Einwände vorgebracht.
Die im Parallelverfahren durchgeführte 3. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Sitzung am 15.11.2022 festgestellt.
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen und Hinweise sind in den „Abwägungsempfehlungen“ zusammengefasst und ins Ratsinformationssystem eingestellt. Darauf aufbauend wurde der ebenfalls eingestellte Entwurf des Bebauungsplans entworfen. Dieser wird in der Sitzung vorgestellt.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| TOP 3 | Mobilfunkmast Brönnhof |
Die Gemeinde Üchtelhausen hat Ende 2019 vom Freistaat Bayern die Förderzusage für den Bau eines Mobilfunkmastes am Brönnhof zur Schließung der dortigen weißen Flecken in der Mobilfunkversorgung erhalten. Anfang 2021 waren die Vorbereitungen soweit abgeschlossen, dass eine Kooperationsvereinbarung mit Vodafone hätte geschlossen werden können. Allerdings zeigten die eingegangenen Angebote für den Bau des Sendemastes, dass insbesondere wegen der nötigen Versorgungsleitungen (Strom, Glasfaser) die Höchstfördersätze überschritten worden wären. Die übersteigenden Kosten wären voll zu Lasten der Gemeinde gegangen. Daraufhin wurden Einsparmöglichkeiten, aber auch höhere Fördermöglichkeiten gesucht.
Eine Möglichkeit zu höheren Förderhöchstgrenzen war die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Maßbach. Auch dort könnten durch einen Mastbau weiße Flecken abgedeckt werden. Die Umstellung der Förderung hat allerdings bis Ende vergangen Jahres gebraucht. Nun hatten sich die Preise für Sendemasten so erheblich verteuert, dass wiederum für die Gemeinde ein hohes Defizit entstanden wäre.
Auf Intervention der Gemeinde beim Bayerischen Wirtschaftsministerium ist jetzt zum einen zwar eine Änderung des Förderprogramms mit wesentlich erhöhten Fördersätzen im europäischen Abstimmungsprozess. Zum anderen hat uns das Mobilfunkzentrum auf das Bundesförderprogramm hingewiesen. In diesem Förderprogramm baut der Bund mit einer eigenen Gesellschaft selbst Sendemasten, soweit die weißen Flecken in der Mobilfunkversorgung nicht anderweitig geschlossen werden. Solange die Förderzusage des Freistaats an die Gemeinde Üchtelhausen besteht, darf die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) des Bundes jedoch nicht tätig werden.
In der Zwischenzeit ist absehbar, dass am Brönnhof PV-Anlagen errichtet und dort eine Stromversorgung gesichert ist. Sowohl der Bundesforst als Eigentümer als auch Aracari als künftiger Betreiber des PV-Parks stünden der Errichtung eines Mobilfunkmastes aufgeschlossen gegenüber. Wir halten es deshalb für sinnvoll, dass die Gemeinde Üchtelhausen vom Mastbau Abstand nimmt, um den Weg für die MIG frei zu machen.
Die Gemeinde Üchtelhausen nimmt von der Errichtung eines Mobilfunkmastes Abstand.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| TOP 4 | Teilaufhebung und 12. Änderung des Bebauungsplans Ebertshausen |
Auf Empfehlung des Amts für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.05.2019 zur Verdeutlichung des Vorrangs der Innenentwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Änderung des Bebauungsplans Ebertshausen beschlossen.
Ziel der Planung ist, den Bereich zwischen Lerchenweg und Ballingshäuser Straße zu überplanen, um einen sinnvollen Ortsabschluss zu schaffen und die Restfläche wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuweisen.
Nach mehrfachen Erinnern hat uns das Büro Gemmer nun einen ersten Entwurf für den Bebauungsplan vorgelegt.
Falls der Gemeinderat der Planung im Grundsatz zustimmt, würde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingeleitet.
Herr Hatwieger regt an, zu den Bauplätzen im Bestand keine Baugrenzen festzusetzen. Frau Kuhn wünscht, dass nicht nur Bauplätze mit einer Fläche über 700 m² ausgewiesen werden, sondern auch kleinere eingeplant werden.
Der Gemeinderat stimmt der Planung im Grundsatz zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| TOP 5 | Auftragsvergabe Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs TSF-W für die Feuerwehr Ebertshausen |
Die Gemeinde Üchtelhausen hat die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs, Typ Tragkraftsspritzenfahrzeug Wasser TSF-W, für die Freiwillige Feuerwehr Ebertshausen öffentlich ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgte in 3 Losen:
| - | Los 1: Fahrzeug/Fahrgestell |
| - | Los 2: Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau |
| - | Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung |
Fristgerecht sind für die Lose 1 und 2 insgesamt 4 Angebote eingegangen. Diese werden aktuell vom beauftragten Planungsbüro geprüft, bis zur Sitzung wird ein Vergabevorschlag ausgearbeitet. Das Ergebnis der Ausschreibung und die Vergabeempfehlung werden in der Sitzung vorgestellt und zur Abstimmung gestellt.
Bei Los 2 hat das insgesamt wirtschaftlichste Angebot die Firma BTG Görlitz abgegeben. Es hat 470 von 500 Punkten erhalten und beläuft sich auf 57.245 €. Bei Los 1 liegen die Angebote von BTG Görlitz und Wagner mit je 465 vom 500 Punkten gleichauf. Da eine Vergabe an einen Hersteller auch organisatorische Vorteile bietet, wird die Vergabe an BTG Görlitz hier ebenfalls vorgeschlagen. Die Auftragssumme beträgt 50.682 €.
Bezüglich des Loses 3, der Beladung, sind keine Angebote eingegangen, wohl da die Händler aufgrund der derzeitigen dynamischen Preisentwicklungen keine Angebote für einen Lieferzeitpunkt, der über 1-2 Quartale hinausgeht, abgeben wollen. Nach Rücksprache des Planungsbüros mit der Regierung von Unterfranken ist eine jetzige Vergabe der Lose 1 + 2, sowie eine erneute Ausschreibung des Loses 3 zu einem späteren Zeitpunkt zulässig.
Die Beschaffung des TSF-W wird vom Freistaat Bayern mit einem Festbetrag von 42.700,- € gefördert.
Das Los 1 und das Los 2 wird an die Firma BTG Görlitz vergeben.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| TOP 6 | Auftragsvergabe Umrüstung von 3 Sirenenanlagen auf elektronische Sirenen |
Die Gemeinde Üchtelhausen hat im Rahmen des Sonderförderprogramms zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern (Sonderförderprogramm Sirenen) die Förderung der Umrüstung von 3 Motorsirenen auf elektronische Sirenenanlagen erhalten. Beantragt wurden die Mittel für die Standorte Zell, FW-Haus Üchtelhausen und Rathaus Hesselbach. Die Umrüstung wird gefördert mit einem Festbetrag von 10.850,- € pro Sirene, insgesamt somit 32.550,- €.
Die Gemeinde hat 3 Angebote für die Umrüstung der Sirenenanlagen eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Abel & Käufl, Landshut und beläuft sich auf insgesamt 32.844,43 €.
Die Gemeinde Üchtelhausen beauftragt die Firma Abel & Käufl mit der Umrüstung der Sirenenanlagen auf elektronische Sirenen.
| Abstimmungs-ergebnis: | Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| TOP 7 | Vergabe Kanalerneuerung Üchtelhausen Schweinfurter Straße |
Die RMG hat im Zuge der Ausschreibung der Wasserleitung zum Baugebiet Katzenklinge-Ost die Erneuerung des Kanals in der Schweinfurter Straße mit ausgeschrieben. Die Baumaßnahme wurde auf 238.454,10 € geschätzt.
Das günstigste Angebot wurde von der Firma Ullrich, Elfershausen, abgegeben. Es beläuft sich für den Wasserleitungsbau und Kanalbau auf insgesamt 576.101,25 € netto. Auf den Kanalbau entfällt ein Anteil von 214.780,05 €.
Auch der Anteil des Wasserleitungsbaus, den die Gemeinde tragen muss liegt mit 164.602,05 € netto unter den geschätzten Kosten von 305.401,05 €. Der Wasserleitungsbau wird von der RMG beauftragt.
Die Gemeinde Üchtelhausen erteilt der Firma Ullrich, Elfershausen, den Auftrag zur Kanalerneuerung in der Schweinfurter Straße.
| Abstimmungs- ergebnis: | Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0 |
| TOP 8 | Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten |
| TOP 8.1 | An- und Umbau eines Einfamilienwohnhauses, Gartenstraße 31 in Üchtelhausen |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der An- und Umbau eines Einfamilienwohnhauses in der Gartenstr. 31, Fl.Nr. 212/1, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt. Nach dem Abriss von Nebengebäuden an der Grundstücksgrenze wird das bestehende Haus umgebaut und um einen 2-geschossigen Anbau mit Flachdach erweitert.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leite ober den Gärten - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein Dorfgebiet. Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, kann der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 58 BayBO behandelt werden.
Die Erschließung ist gesichert. Der Nachweis zusätzlicher Stellplätze zum Bestand ist nicht notwendig, da keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen wird. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt bis auf einen vor. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist das Vorliegen der Nachbarunterschriften jedoch nicht zwingend erforderlich.
Das Landratsamt erhält als Bauaufsichtsbehörde einen Abdruck des Vorgangs zur Information.
Ohne Beschluss
| TOP 9 | Mitteilungen, Anfragen |
| TOP 9.1 | Bekanntgabe von Entscheidungen aus nichtöffentlicher Sitzung |
| TOP 9.2 | Gemeindedialog |
Herr Landrat Töpper will mit Mitarbeitern aus Landratsamt und Gemeinde zu einem Gemeindedialog zusammenkommen. Dazu sind auch interessierte Gemeinderatsmitglieder willkommen. Der Gemeindedialog wird am 2. Mai ab 13.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde stattfinden.
| TOP 9.3 | erledigte Anregungen |
Der Zaun um den Spielplatz in Üchtelhausen ist montiert und die Vandalismusschäden an der Schulstraße sind beseitigt.
| TOP 9.4 | Kirschbaumpflanzung |
Zur Erhaltung alter Obstsorten hat der Landkreis der Gemeinde einen Kirschbaum überlassen. Der Baum wurde an der Skateranlage in Hesselbach gepflanzt.
| TOP 9.5 | Gemeindeblatt |
Das Gemeindeblatt wird ab Januar an alle Haushalte in der Gemeinde verteilt und nur noch zweiwöchig erscheinen. Bestehende Abonnements brauchen nicht gekündigt werden.
Die aktuelle Gemeindeblatt-App wird über Dezember hinaus nicht mehr weiter gepflegt. Sie wird durch die neuen „MeineOrt-App“ abgelöst. Die neue App muss von den üblichen Stores heruntergeladen und installiert werden.
| TOP 9.6 | Wasserbecken |
Frau Kuhn macht darauf aufmerksam, dass sich in den Wasserbecken im Friedhof Hesselbach noch Wasser befindet.
| TOP 9.7 | Streuobst |
Herr Neugebauer gibt eine Anregung, Streuobstwiesen an den Ortschaften anzulegen, weiter. Diese Anregung hat auch schon das Rathaus erreicht. Die Anregung ist aus Sicht der Verwaltung bedenkenswert. Im Bauungspanentwurf wurde eine solche Streuobstwiese am Ortseingang bereits eingeplant. Auch für Üchtelhausen wird dies im ISEK als Anregung enthalten sein.
| TOP 9.8 | Straßenbeschilderung |
Die ersten 30-Zonen-Schilder in Üchtelhausen sind aufgestellt. Im Zuge von Rückmeldungen dazu wurde Herr Neugebauer auf unlesbare Schilder an der Garten- und Friedenstraße hingewiesen.