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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 51/2022
Amtliche Nachrichten
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Veranstaltungen in der Gemeinde Üchtelhausen

Jede Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen (z. B. Vereinsfeste, Tanz- und Faschingsveranstaltungen, usw.) muss der Gemeinde Üchtelhausen angezeigt werden. Bei Veranstaltungen, die nicht mindestens 8 Tage vorher angezeigt werden, muss ein kostenpflichtiger Erlaubnisbescheid erteilt werden. Um dies zu vermeiden, bitten wir die Veranstaltungsanzeigen frühzeitig bei der Gemeinde Üchtelhausen einzureichen. Bitte verwenden Sie hierzu das auf der Homepage der Gemeinde Üchtelhausen befindliche Formular.

(Rathaus&Politik - Rathaus- Formulare - Veranstaltungsanzeige_AntragGestattung)

Öffentliche Lotterien oder Ausspielungen (Verlosung von Sachgewinnen bzw. von Sach- und Geldgewinnen, Tombola) sind mindestens 2 Wochen vorher bei der Gemeinde Üchtelhausen anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierzu das auf der Homepage der Gemeinde Üchtelhausen befindliche Formular.

(Rathaus&Politik – Rathaus- Formulare- Formblatt zur Anzeige/Anmeldung einer Lotterie oder Ausspielung)

Tonnenauslieferung für Veranstaltungen neu ab 2023

Ab dem 01.01.2023 muss der Veranstalter bei jeder Veranstaltung (nur wenn er Tonnen benötigt) die Tonnen im Landratsamt unter der Telefonnummer 09721/55-554 oder unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/service-infos/serviceleistungen-informationen/serviceinfos/detail/aenderungsmeldung-muellgefaesse-1244) selbst beantragen. Die Behälter werden rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung durch einen Mitarbeiter der Abfallwirtschaft ausgeliefert und nach erfolgter Leerung (in der Regel im Rahmen der regulären Abfuhr/am üblichen Leerungstag in der jeweiligen Ortschaft) wieder zurückgeholt. Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Landkreis direkt beim Veranstalter.