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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Nachrichten
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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28.02.2023

TOP 1

Tagesordnung / Niederschrift

TOP 1.1

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2023

Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 2

Schulsprengel Mittelschule

Die Gemeinde Üchtelhausen ist derzeit Teil des Schulsprengels des Mittelschulverbundes Schweinfurt. Der Mittelschulverbund wird gebildet aus der Friedenschule, der Albert-Schweitzer-Schule und der Auenschule.

Gemeinderatsmitglied Jan de Boer hat mit seinem in der letzten Sitzung vorgestellten Antrag gefordert, dass sich die Gemeinde für eine Änderung des Schulsprengels dahingehend einsetzt, dass die nördlichen Gemeindeteile von Üchtelhausen künftig dem Mittelschulverbund Ebern/Hofheim/Maroldsweisach/Stadtlauringen zugeordnet werden.

Bereits im Vorfeld wurden Wünsche von einigen Eltern an den 1. Bürgermeister herangetragen, dass der Schulsprengel geändert werden soll. Als schriftliche Begründung wurde lediglich auf die Zugehörigkeit zum Schweinfurter Oberland hingewiesen. Diesbezüglich sei anzumerken, dass aus dem Schweinfurter Oberland ausschließlich der Markt Stadtlauringen dem Mittelschulverbund mit Ebern angehört. Die Gemeinden Rannungen und Thundorf gehören mit dem Markt Maßbach zum Verbund mit Münnerstadt, während die Gemeinde Schonungen dem Verbund Gochsheim/Sennfeld zugeordnet ist. Insoweit ist die vorgetragene Argumentation wenig stichhaltig. Weitere Gründe aus dem Bereich der nicht belegbaren Gerüchte und unwahren Behauptungen wurden schriftlich nicht wiederholt.

Schulsprengel werden von der Regierung von Unterfranken durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Gemeinde Üchtelhausen kann den Erlass einer entsprechenden Verordnung beantragen. Ein Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle beteiligten Sachaufwandsträger zustimmen und dem aus pädagogischer wie schulorganisatorischer Sicht keine wesentlichen Gründe entgegenstehen.

Eine Zustimmung der aufnehmenden Träger des Verbunds Ebern/Hofheim/Maroldsweisach/Stadtlauringen ist wohl zu erwarten, da diese für den Erhalt ihrer Schulen dienliche Schulkinder gewinnen würden. Zudem müsste sich die Gemeinde Üchtelhausen mit an den Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt der dortigen Gebäude beteiligen, sowie die Kosten der Schülerbeförderung für die Kinder aus ihrer Gemeinde übernehmen. Von der Stadt Schweinfurt ist aufgrund der dortigen Schülerzahlen kein Veto zu erwarten.

Bei einer später vielleicht gewünschten Rückgliederung sieht das anders aus. Hier ist eine Zustimmung der abgebenden Sachaufwandsträger kaum vorstellbar. Daher muss die Entscheidung vor dem Hintergrund der Unumkehrbarkeit gut bedacht sein.

Um aus pädagogischer Sicht zu einer Sprengeländerung Stellung zu nehmen und dem Gemeinderat für Fragen zur Verfügung zu stehen, wird Frau Schulamtsdirektorin Schiffer in der Gemeinderatssitzung anwesend sein.

Herr de Boer erläutert seinen Antrag. Für ihn wichtig, dass die Eltern wählen können, welche Mittelschule ihre Kinder besuchen. Außerdem möchte er, dass die Mittelschule in Stadtlauringen erhalten bleibt.

Frau Schiffer erläutert die Unterschiede der Friedenschule in Schweinfurt und der Friedrich-Rückert-Schule in Stadtlauringen. Eine große Schule bietet den Schülern ein vielfältiges Angebot während eine kleine Schule eher mit einer familiären Atmosphäre aufwarten kann. Für Zweige, die in Stadtlauringen nicht angeboten werden, müssen Schüler in andere Mittelschulen des Verbunds wechseln.

Die Personalsituation an Mittelschulen ist allgemein als dramatisch zu bezeichnen. Aufgrund dessen stellt sich die Frage, wie es um die Zukunft der kleinen Mittelschulen bestellt ist. Die Frage, ob vor diesem Hintergrund Schulen geschlossen werden oder welche Lösungen sonst gefunden werden, muss das Kultusministerium beantworten.

Frau Schiffer empfiehlt, den Weg der Schulsprengeländerung nicht zu gehen, sondern Gastschulanträge großzügiger zu handhaben.

Nach ausführlicher Diskussion der verschiedenen Optionen stellt Herr Sperber den Antrag den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Herr 2. Bürgermeister Geiß spricht sich gegen eine Vertagung aus, weil alle Argumente auf dem Tisch liegen. Herr 1. Bürgermeister Grebner stellt den Antrag zur Abstimmung.

Der Entscheidung über eine Schulsprengeländerung wird vertagt.

Abstimmungsergebnis: Ja 7 : Nein 9 Anwesend 16 Befangen 0

Bevor generell über eine Änderung des Schulsprengels abgestimmt wird, möchte Herr Hatwieger entschieden wissen, ob eine Teilung der Gemeinde eine Option darstellt. Er persönlich spricht sich entschieden dagegen aus.

Die Gemeinde Üchtelhausen beabsichtigt keine Aufteilung des Gemeindegebiets und die Zuordnung zu unterschiedliche Mittelschulsprengel.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0

Die Gemeinde Üchtelhausen beantragt keine Änderung der Schulsprengel der Mittelschulen und steht künftigen Gastschulanträgen positiv gegenüber.

Abstimmungsergebnis: Ja 10 : Nein 6 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 3

Bebauungsplan „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ gebilligt.

Vom 21.11. bis einschließlich 20.12.2022 lag der Bebauungsplan zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Auslegung wurde im Gemeindeblatt Nr. 45/2022 vom 11.11.2022 amtlich bekannt gemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen waren während dieser Zeit auch unter https://www.uechtelhausen.de/laufende-bauleitplanverfahren ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern abrufbar. Hinweise, Anregungen oder Bedenken wurden keine vorgebracht.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Planung fand in der Zeit vom 02.11. bis zum 09.12.2022 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der ins Ratsinformationssystem eingestellten Dokumentation zusammengestellt und werden in der Sitzung im Einzelnen erörtert. Soweit angezeigt, wurden Abwägungsvorschläge erstellt.

Die unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge angepasste Bebauungsplan „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ und deren Begründung sind ebenfalls ins Ratsinformation eingestellt.

1. Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen zur Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 : Nein 2 Anwesend 16 Befangen 0

2. Er billigt den darauf aufbauenden, geänderten und vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Zeller Berg“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“.

Abstimmungsergebnis: Ja 13 : Nein 3 Anwesend 16 Befangen 0

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden können.

Abstimmungsergebnis: Ja 13 : Nein 3 Anwesend 13 Befangen 3

TOP 4

Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023

Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

(§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und § 3 KommHV-Kameralistik)

A) Allgemeines

In den vergangenen beiden Jahren wurde mit der Umsetzung der ersten größeren Investitionen aus dem Gemeindeentwicklungskonzept sowie mit dem Einstieg in umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen begonnen. Der bauliche Ablauf und damit verbunden, die finanzielle Verpflichtung der Gemeinde zögerte sich etwas hinaus. Die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2022 wurde im Haushaltsjahr 2022 daher nicht in Anspruch genommen.

Die begonnenen und noch anstehenden Investitionen bedeuten für die Gemeinde Üchtelhausen weiterhin einen Kraftakt, der aus eigenen Mitteln bewältigt werden muss. Es muss dabei klar sein, dass nicht jede Investitionsmaßnahme finanzierbar ist bzw. eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen muss, um diese auch realistisch im Finanzplan darstellen zu können.

Wie bereits in den Vorjahren führte die Corona-Pandemie bei der Gewerbesteuereinnahme der Gemeinde zu keinem signifikanten Einbruch. Mehr noch, die Einnahmen haben sich im Vergleich zum Jahr 2021 mehr als verdoppelt.

Inwiefern diese Entwicklung in den Folgejahren anhält, bleibt abzuwarten.

Die entsprechenden Förderprogramme (Digitalisierung der Grundschule, IT-Administrationsförderung an Schulen) wurden beantragt.

Wie bereits in den Vorjahren an dieser Stelle ausgeführt und von der staatlichen Rechnungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt bestätigt und verstärkt, lassen sich nicht alle Wünsche sofort bzw. bald umsetzen. Die Priorisierung und damit die Weiterentwicklung der Gemeinde muss vorgenommen werden.

Es gilt, Einnahmen zu generieren und Ausgaben zu reduzieren, dabei aber noch leistungsfähig zu bleiben.

B) Einnahmen

Die Einnahmen bewegen sich auf einem leicht höheren Niveau wie 2022. Bei den Steuereinnahmen zeichnet sich eine leichte Steigerung der Gewerbesteuereinnahme zu den Vorjahren ab, wenn gleich das Haushaltsjahr 2022 einen deutlichen Ausreißer nach oben darstellt. Ebenso verhält es sich bei der Einkommenssteuer und bei der Schlüsselzuweisung, die auch eine leichte Steigerung aufweisen.

Bei den Mieteinnahmen werden aufgrund der aktuellen bzw. künftigen Mietverträge im Vergleich zu den Vorjahren höhere Einnahmen veranschlagt. Die Einspeisevergütungen der beiden Photovoltaikanlagen bewegen sich weiterhin im konstanten Bereich. Bei den staatlichen Zuschüssen für die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen ist aufgrund der jährlich steigenden Basiswerte und der Buchungszeiten mit höheren Zuschüssen zu rechnen.

Die steigenden Zuschüsse für investive Maßnahmen haben ihre Ursache in der Auszahlung des Zuschusses für die Radwege, die Dorfgemeinschaftshäuser in Ebertshausen und Madenhausen, sowie der Breitbandförderung.

Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb steigen u. a. aufgrund des höheren staatlichen Zuschusses im Bereich der Kindergartenförderung sowie der höheren Schlüsselzuweisungen.

Einnahmen des Verwaltungshaushalts nach Einzelplänen

0 Allgemeine Verwaltung

8.000 €

1 Öffentl. Sicherheit und Ordnung

35.400 €

2 Schulen

87.000 €

3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

100 €

4 Soziale Sicherung

956.300 €

5 Gesundheit, Sport, Erholung

0 €

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

105.100 €

7 Öffentl. Einrichtungen, Wirschaftsförderung

987.650 €

8 Wirtschafl. Unternehmen

292.600 €

9 Allgemeine Finanzwirtschaft

5.609.100 €

Summe

8.081.250 €

Einnahmen des Vermögenshaushalts nach Einzelplänen

0 Allgemeine Verwaltung

0 €

1 Öffentl. Sicherheit und Ordnung

84.000 €

2 Schulen

1.500 €

3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

0 €

4 Soziale Sicherung

590.000 €

5 Gesundheit, Sport, Erholung

9.000 €

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

570.000 €

7 Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

1.187.500 €

8 Wirtschafl. Unternehmen

478.000 €

9 Allgemeine Finanzwirtschaft

4.415.350 €

Summe

7.335.350 €

A) Ausgaben

Die Personalausgaben waren im Haushaltsjahr 2022 nach den vorläufigen Ergebnissen der Jahresrechnung zu hoch angesetzt. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden die beschlossenen Einstellungen und die laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, die eine entsprechende Erhöhung zur Folge haben werden berücksichtigt. Ferner wurde auch die Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer in die Planung aufgenommen.

Hinter den höheren Ausgaben beim Unterhalt Vermögen verbergen sich neben kleineren Straßenreparaturen, die in erster Linie im Zuge von Baumaßnahmen Dritter (RMG, Kreis, etc.) für uns mit erledigt werden, die Stromkosten, die höher veranschlagt wurden.

Die Zunahme der allgemeinen sächlichen Ausgaben geht u. a. auf höhere Versicherungsbeiträge sowie Honorare für verschiedene anwaltliche Beratungsleistungen im Bereich Vertragsgestaltungen Windenergie zurück

Die im Verwaltungshaushalt veranschlagten Zuschüsse werden an die Kindertagesstätten in der Gemeinde geleistet. Der Ausgabeansatz wurde entsprechend der erwarteten Steigerung angehoben. Die Gewerbesteuerumlage wurde aufgrund des Vorjahresergebnisses angepasst und die Kreisumlage entsprechend den Planungen der Kreisverwaltung veranschlagt. Hieraus ergeben sich Mehrausgaben im Vergleich zu 2022 in Höhe von rund 425.000,00 €, die teilweise durch höhere Zuschüsse bzw. Gewerbesteuereinnahmen des Vorjahres entgegenstehen.

Das aktuelle Zinsniveau lässt die Kosten für Kredite auch im kommunalen Bereich und mit Zinsverbilligungen in die Höhe schnallen, was dazu führt, dass die Gemeinde für die Zeit der Zinsbindung finanziell gebunden ist und keine Spielräume mehr hat.

Insgesamt resultieren aus diesen Ansätzen eine gegenüber dem Vorjahr verminderte Zuführung zum Vermögenshaushalt. Die Ausgaben des Vermögenshaushalts werden durch die im Investitionsprogramm im Einzelnen aufgeführten Maßnahmen bestimmt.

Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach Einzelplänen

0 Allgemeine Verwaltung

1.242.000 €

1 Öffentl. Sicherheit und Ordnung

184.550 €

2 Schulen

382.700 €

3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

7.400 €

4 Soziale Sicherung

1.795.300 €

5 Gesundheit, Sport, Erholung

96.700 €

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

510.200 €

7 Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

1.195.250 €

8 Wirtschafl. Unternehmen

248.300 €

9 Allgemeine Finanzwirtschaft

2.418.850 €

Summe

8.081.250 €

Ausgaben des Vermögenshaushalts nach Einzelplänen

0 Allgemeine Verwaltung

21.000 €

1 Öffentl. Sicherheit und Ordnung

322.000 €

2 Schulen

7.500 €

3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

5.000 €

4 Soziale Sicherung

245.000 €

5 Gesundheit, Sport, Erholung

15.000 €

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

2.605.000 €

7 Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

3.267.000 €

8 Wirtschafl. Unternehmen

626.000 €

9 Allgemeine Finanzwirtschaft

221.850 €

Summe

7.335.350 €

B) Investitionen

Das Investitionsprogramm und die mittelfristige Finanzplanung wurden bereits im Gemeinderat in der Sitzung am 17.01.2023 beraten. Die beschlossenen Änderungen wurden eingearbeitet. Aufgrund der in den Finanzplanungsjahren vorgesehenen Darlehensaufnahmen und dem damit deutlich höheren Schuldendienst wurde durch die Verwaltung Kontakt mit Herrn Schläger von der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt aufgenommen, um für 2023 und die Folgejahre einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können. Die von Herrn Schläger angeregten Punkte wurden berücksichtigt, was jedoch zu weiteren Änderungen der Ansätze sowohl im Haushaltsjahr 2023, als auch in den Finanzplanungsjahren führt.

Zur Reduzierung der Darlehensneuaufnahme und der Reduzierung des damit verbundenen Schuldendienstes wurden die Ansätze für die geplanten Investitionen im Bereich der Feuerwehr Hesselbach gekürzt, ebenso im Bereich des Bauhofes (Beschaffung Fahrzeuge, Arbeitsgerät und Lagerstandort). Die in den Finanzplanungsjahren vorgesehenen Investitionen ergeben wenig bis keinen weiteren Spielraum für neue, interessante Projekte. Sollte der Gemeinderat daher Beschlüsse für die Durchführung weiterer neuer Maßnahmen fassen, müssen unweigerlich andere Maßnahmen gestrichen werden, um diese auch finanzieren zu können..

Folgende Investitionen sind geplant:

C) Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigung sind im Haushalt 2023 für die Finanzplanungsjahre 2024 und 2025 in Höhe von 4.870.000 € vorgesehen. Diese betreffen

• den Bau eines Feuerwehrfahrzeug (1317),

• die Heizungserneuerung in der Grundschule (2110),

• Neubau Kindergarten Ebertshausen (4640),

• Kauf, Sanierung und Erweiterung Kindergarten Hesselbach (4642),

• Straßen- und Radwegeplanungen (6304, 6317, 6325),

• Kanalbaumaßnahmen (7001, 7004, 7007),

• Sanierung und Umbau Gemeindehaus Madenhausen (7922)

Die Verpflichtungsermächtigungen aus den Vorjahren sind entweder nicht mehr notwendig bzw. im vorgenannten Betrag enthalten. Die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen wird in den Anlagen zum Haushaltsplan jedoch mit 6.720.000,00 € ausgewiesen. In der Haushaltssatzung 2023 werden die im Haushaltsplan 2023 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.870.000,00 festgesetzt.

Da im Finanzplan für 2024 eine Kreditaufnahme vorgesehen ist, bedarf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht.

D) Schulden und Mindestzuführung

Seit 2013 wurde die Verschuldung der Gemeinde sukzessive zurückgeführt.

aufgrund der hohen Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung wurde im Jahr 2021 die Aufnahme eines Darlehens über 1.350.000,00 € erforderlich.

Die vom Gemeinderat beschlossenen und vorgesehenen künftigen Maßnahmen führen zu weiteren Darlehensaufnahmen. Im Haushaltsjahr 2023 ist entsprechend eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.900.000,00 € veranschlagt, welcher der im Vorjahr veranschlagten und bewilligten Darlehensaufnahme entspricht, die nicht in Anspruch genommen wurde. Der Schuldenstand beträgt zum Jahresbeginn 3.302.009. Mit der geplanten Darlehensaufnahme und den ordentlichen Tilgungsleistungen ergibt sich somit ein Schuldenstand zum Jahresende in Höhe von 4.982.009,00 €.

Mit der geplanten Zuführung von 588.850,00 € vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) übersteigt im Haushalt 2022 die Zuführung auch den Mindestbetrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV in Höhe der ordentlichen Kredittilgung von 220.000 €. Es sei auch erwähnt, dass die Zuführung im Vergleich zum Vorjahr um ca. 100.00,00 € niedriger ausfällt.

Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2022 in Höhe von 1.950.000 € wurde im Haushaltsjahr 2022 nicht in Anspruch genommen.

Im Haushaltsplan 2023 ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.900.000,00 € vorgesehen, welche u. a. auch die geplanten Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung finanzieren. Die vorhandene Rücklage wird ebenfalls abgebaut.

Aufgrund der geplanten weiteren Investitionen insbesondere in den Feuerschutz und in die Sanierung und den Bau von Kindertageseinrichtungen in den Finanzplanungsjahren, wird es unweigerlich zu weiteren Darlehensaufnahmen kommen, zumal die Förderung im Bereich der Kinderbetreuung keine höheren Fördersätze erwarten lässt.

Im Finanzplanungsjahr 2024 ist eine Kreditaufnahme von 3.112.500,00 €, im Finanzplanungsjahr 2025 von 2.041.000,00 € und im Finanzplanungsjahr 2026 von 1.950.000,00 € vorgesehen. Mit rund 10,6 Mio. € erreicht dann der Schuldenstand Ende 2026 einen Höchststand. Die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt wird nach aktueller Planung wohl noch gewährleistet bleiben, die weitere Investitionstätigkeit neben den in den Finanzplanungsjahren aufgeführten Maßnahmen erscheint aktuell nicht mehr finanziell darstellbar.

Jahr

Kreditaufnahme

ordentl. Tilgung

außerordentl. Tilgung

Jahres-endstand

2020

2.476.769 €

2021

1.350.000 €

237.910 €

0 €

3.588.859 €

2022

0 €

231.224 €

55.626 €

3.302.009 €

2023

1.900.000 €

220.000 €

0 €

4.982.009 €

2024

3.112.500 €

440.000 €

0 €

7.654.509 €

2025

2.041.000 €

500.000 €

0 €

9.195.509 €

2026

1.950.000 €

500.000 €

0 €

10.645.509 €

E) Rücklagen

Die allgemeine Rücklage wird von rund 1.800.000,00 € zu Beginn des Haushaltsjahres auf 1.850,00 € zum Jahresende reduziert.

Die Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen wird von 122.000,00 € auf 12.000 € zurückgeführt.

Die Sonderrücklage für Abschreibungserlöse aus zuwendungsfinanziertem Vermögen wird, wie bereits 2022 um 35.000 € erhöht. Dies gilt ebenfalls für die Sonderrücklage für Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswerte, die analog ebenfalls erhöht wird.

Allgemeine Rücklage

Anfangsbestand

Zuführung

Entnahme

Endbestand

2020

2.361.900 €

2.211.930 €

2.361.900 €

2.211.930 €

2021

2.211.930 €

2.707.261 €

2.211.930 €

2.707.261 €

2022

2.707.261 €

1.800.000 €

2.707.261 €

1.800.000 €

2023

1.800.000 €

1.850 €

1.800.000 €

1.850 €

2024

1.850 €

7.100 €

0 €

8.950 €

2025

8.950 €

5.500 €

3.800 €

10.650 €

2026

10.650 €

5.500 €

1.200 €

14.950 €

Sonderrücklage Gebührenschwankungen

Anfangsbestand

Zuführung

Entnahme

Endbestand

2020

119.350 €

322.200 €

119.350 €

322.200 €

2021

322.200 €

230.900 €

322.200 €

230.900 €

2022

230.900 €

122.000 €

230.900 €

122.000 €

2023

122.000 €

12.000 €

122.000 €

12.000 €

2024

12.000 €

0 €

12.000 €

0 €

2025

0 €

0 €

0 €

0 €

2026

0 €

0 €

0 €

0 €

Sonderrücklage Abschreibungen Zuwendungen

Anfangsbestand

Zuführung

Entnahme

Endbestand

2020

0 €

35.000 €

0 €

35.000 €

2021

35.000 €

35.000 €

35.000 €

35.000 €

2022

35.000 €

35.000 €

0 €

70.000 €

2023

70.000 €

35.000 €

0 €

105.000 €

2024

105.000 €

35.000 €

0 €

140.000 €

2025

140.000 €

35.000 €

0 €

175.000 €

2026

175.000 €

0 €

0 €

175.000 €

Sonderrücklage Abschreibung Wiederbeschaffung

Anfangsbestand

Zuführung

Entnahme

Endbestand

2020

0 €

35.000 €

0 €

35.000 €

2021

35.000 €

35.000 €

35.000 €

35.000 €

2022

35.000 €

35.000 €

0 €

70.000 €

2023

70.000 €

35.000 €

0 €

105.000 €

2024

105.000 €

35.000 €

0 €

140.000 €

2025

140.000 €

35.000 €

0 €

175.000 €

2026

175.000 €

0 €

0 €

175.000 €

F) Kassenlage

Die Kassenlage im vergangenen Jahr war gut, Verwahrentgelte wurden bis zum vierten Quartal entrichtet. Der Kassenbestand lag im Durchschnitt bei rund 1,5 Mio. €. Kassenkredite mussten nicht aufgenommen werden.

Aufgrund der noch vorhandenen Rücklagen, die angesichts des Zinsniveaus variabel bei den Kreditinstituten angelegt bleibt und der Darlehensneuaufnahme, ist auch im aktuellen Haushaltsjahr nicht mit der Inanspruchnahme der Kassenkreditermächtigung zu rechnen. Die Ermächtigung soll dennoch in der bisherigen Höhe weiter belassen werden. Sie übersteigt auch nicht ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen.

G) Zusammenfassung

Die im Haushaltsjahr 2021 angebrochene, in Haushaltsjahr 2022 fortgesetzte und anhaltende Investitionsphase spiegelt sich im Haushalt 2023 mit den Finanzplanungsjahren wider. Von finanziellen Einschnitten aufgrund der Corona-Krise, blieb die Gemeinde bislang glücklicherweise weiterhin verschont. Wie sich die wirtschaftliche Situation künftig darstellt, bleibt aufgrund der äußeren Einflussfaktoren abzuwarten. Aufgrund der schon zuvor nicht allzu üppigen Finanzausstattung der Gemeinde darf dies nicht dazu verleiten, die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vernachlässigen. Insbesondere ist eine strikte Priorisierung neuer Maßnahmen notwendig. Deren zeitliche Umsetzung muss sich an den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde orientieren. Insbesondere in den nächsten drei Jahren sind keine finanziellen Spielräume mehr für wünschenswerte, freiwillige Vorhaben vorhanden. Die bislang im Raum stehenden Vorhaben sollten im Sinne einer positiven Gemeindeentwicklung auf den Prüfstand gestellt werden, um für die Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

1. Der Gemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung samt dem dieser zugrundeliegenden Haushaltsplan.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Üchtelhausen

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Üchtelhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.081.250,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.335.350,00 €.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.900.000,00 € vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.870.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(A)

400 v.H.

b) für die Grundstücke

(B)

400 v.H.

2. Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0

2. Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan, der dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 5

Sparkassen- und Bürgerbus

Im November 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Gemeinde Üchtelhausen am Sparkassen- und Bürgerbusprojekt des Markts Stadtlauringen beteiligt. Bürgern sollte die Möglichkeit geboten werden, nach Aufgabe der Sparkassenfiliale in Hesselbach, die verbliebene Filiale in Stadtlauringen kostenfrei zu erreichen. Der Bus konnte aber auch sonst zu Fahrten nach Stadtlauringen genutzt werden.

Nach zwei Jahren ist der Projektzeitraum nun zu Ende gegangen. Vom Markt Stadtlauringen wurde uns ein kurzer Bericht über die Annahme des Angebots vorgelegt. Insgesamt erfolgten im Projektzeitraum 80 Fahrten. In 48 Fällen fuhr der Bus ohne Fahrgäste. Bei 23 Fahrten wurde ein Gast mitgenommen, in fünf Fällen zwei Fahrgäste, und bei je zwei Fahrten wurden drei, bzw. vier Personen befördert. In der Zeit vom 01.08.2022 bis 21.02.2023 wurden die Zustiege genauer festgehalten. In dieser Zeit wurden insgesamt 55 Fahren absolviert. Allerdings war in keinem der Üchtelhäuser Gemeindeteile irgendein Zustieg zu registrieren.

Durch das Projekt sind der Gemeinde Üchtelhausen aufgrund des mit Stadtlauringen abgeschlossenen Vertrags 2.278,86 € an Kosten entstanden.

Der Vertrag mit Stadtlauringen kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Quartals gekündigt werden. Aufgrund des geringen Interesses am Beförderungsangebot nach Stadtlauringen wird vorgeschlagen, das Projekt zu beenden und den Vertrag zum 31.03.2023 zu kündigen.

Die Gemeinde Üchtelhausen kündigt den Vertrag über den Betrieb des Sparkassen- und Bürgerservicebusses mit dem Markt Stadtlauringen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 6

Strombeschaffung für 2024

Die Verwaltung möchte sich wieder an der gemeinsamen Stromausschreibung von Kommunen unter dem Dach der ÜZ Mainfranken beteiligen. Bei der Beauftragung muss bereits angegeben werden, ob die Gemeinde Naturstrom wünscht.

Da der Abschluss des Stromliefervertrags letztlich vom Gemeinderat beschlossen werden muss, bitten wir vorab um die Entscheidung, ob Naturstrom (aus Wasserkraft) ausgeschrieben werden soll. Der Aufschlag für Naturstrom beträgt voraussichtlich 0,34 ct/kWh netto. Für die Gesamtbeschaffungsmenge summiert sich der Zuschlag auf ca. 1.200 € brutto.

Die Gemeinde Üchtelhausen ordert für 2024 Naturstrom.

Abstimmungsergebnis: Ja 8 : Nein 8 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 7

Vergabe Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für die Region Schweinfurt

Die Stadt Schweinfurt sowie die Gemeinden Dittelbrunn und Üchtelhausen haben vertraglich vereinbart, zusammen ein Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept (IHKR) zu erstellen. Der Anteil der Gemeinde Üchtelhausen an den Kosten der Erstellung liegt bei 15 %. Die Maßnahme wird zu 75 % vom Freistaat Bayern gefördert.

Am 01.02.2023 fand im Rathaus der Gemeinde Dittelbrunn die Submission für die Erstellung des IHKR statt. Die Arbeiten waren beschränkt ausgeschrieben. Es wurden im Dezember 2022 mehrere Fachbüros aus der Vorschlagsliste führender Institute schriftlich über die Ausschreibung informiert. Sechs Angebote sind aus den Anfragen hervorgegangen. Vier Fachbüros lassen die geforderten Vermessungsleistungen durch Nachunternehmer aufstellen. Ein Fachbüro plant zudem den Einsatz eines zweiten Nachunternehmers hinsichtlich der Hydrologie und Hydrodynamik. Zwei Fachbüros erbringen die Komplettleistung in Eigenregie. Beiden Wegen kann grundsätzlich zugestimmt werden (Vermessung als Nachunternehmer ist z.B. gängige Praxis). Alle Angebote wurden vom Büro ISB, das mit dem Vergabeverfahren beauftragt war, inhaltlich und auf Vollständigkeit hin geprüft sowie nachgerechnet.

Die Firma Tractebel Hydroprojekt GmbH aus Weimar hat damit weiterhin das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der von der Gemeinde Üchtelhausen zu tragende Anteil beläuft sich auf rund 6.000 €.

Vorbehaltlich inhaltsgleicher Beschlüsse der Stadt Schweinfurt und der Gemeinde Dittelbrunn wird die Tractebel Hydroprojekt GmbH mit den ausgeschriebenen Leistungen beauftragt.

Abstimmungsergebnis: Ja 15 : Nein 1 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 8

Dorferneuerung Weipoltshausen

Der Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat mit dem Büro Schlicht Lamprecht Kern Architekten PartGmbH, Schweinfurt, einen Vertrag über die Erstellung der ortsräumlichen Planung und der Planung Grünordnung / Dorfökologie geschlossen.

Der Verband hat der Gemeinde Üchtelhausen nun eine Vereinbarung zu Kostentragung der Planungen samt der Durchführung der notwendigen Arbeitskreise vorgelegt. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde liegt bei 45 % und beträgt 18.860 €.

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung mit dem Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken zu.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 9

Gründung einer Kinderfeuerwehr durch die Freiwillige Feuerwehr Ebertshausen

Die Freiwillige Feuerwehr Ebertshausen plant zum 01.03.2023 die Gründung einer Kinderfeuerwehr. Gemäß Art. 7 Abs. 1BayFwG können bei den Freiwilligen Feuerwehren für Minderjährige ab dem 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden.

Für die Gründung der Kinderfeuerwahr durch die Freiwillige Feuerwehr Ebertshausen ist die Zustimmung des Gemeinderats notwendig. Hierdurch sind die teilnehmenden Kinder auch im Rahmen der KUVB unfallversichert.

Die Gemeinde Üchtelhausen stimmt der Gründung einer Kinderfeuerwehr durch die Freiwillige Feuerwehr Ebertshausen zu.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 10

Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten

TOP 10.1

Neubau eines Stahlgitterturms, Dürre Wiese 12 in Hesselbach

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Neubau eines Stahlgitterturms in der Dürren Wiese 12, Fl.Nr. 925, Gemarkung Hesselbach beantragt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen ca. 24 m hohen Handymast.

Das

liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet östlich der Ortschaft - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein Gewerbegebiet.

Für das Vorhaben ist folgende Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans notwendig:

-

Überschreitung der Baugrenzen:

Die für die Systemtechnik überschreiten die vordere Baugrenze um ca. 0,5 bis 0,8 m.

Die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmung der Nachbarn liegt noch nicht vor, wird aber nachgereicht. Der Nachweis von zusätzlichen Stellplätzen ist nicht notwendig, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird.

Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben nach § 36 BauGB und den notwendigen Befreiungen das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 11 : Nein 5 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 10.2

Anbau eines Balkons, Katzenklinge 24 in Üchtelhausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Anbau eines Balkons in der Katzenklinge 24, Fl.Nr 3739/1, Gemarkung Üchtelhausen, beantragt. Der Balkon wird am Dachgeschoss auf der straßenabgewandten Seite errichtet.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Grund - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.

Das Vorhaben benötigt eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften gem. Art 63 Abs. 1 BayBO, da die für den Balkon notwendigen Abstandsflächen sich teilweise auf das Nachbargrundstück erstrecken. Über diese Abweichung entscheidet das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor, auch der durch die Abstandsfläche betroffenen. Der Nachweis von zusätzlichen Stellplätzen ist nicht notwendig, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird.

Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben nach § 36 BauGB das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 10.3

Anbau an bestehendes Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage, Mittelseeweg12 in Madenhausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Anbau an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage im Mittelseeweg 12, Fl.Nr. 443/7, Gemarkung Madenhausen beantragt. Durch das Vorhaben werden die bestehenden Räumlichkeiten um Anbauten mit begrüntem Flachdach erweitert, dazu wird eine Doppelgarage angebaut. Im Garten sind ein Pool und ein Gartenhaus vorgesehen.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mittelseeweg II - Erstfassung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden folgende Befreiungen beantragt:

-

Baugrenzen:

Die Doppelgarage überschreitet teilweise die westliche Baugrenze, daneben werden der Swimmingpool und das Gartengerätehaus außerhalb der Baugrenzen errichtet.

-

Dachform + -eindeckung:

Festgesetzt ist ein Satteldach, nur für Garagen sind Flachdächer erlaubt. Die Anbauten sind alle mit Flachdächern geplant, welche zum Teil begrünt werden. Das Staffelgeschoss auf der Garage erhält ein Flachdach mit Kiesschüttung, die Terrassenüberdachung wird in Glas ausgeführt.

-

Geschossigkeit + Traufhöhe:

Laut B-Plan ist für die Geschossigkeit I + D vorgesehen, da das Obergeschoss mit einem Flachdachanbau über der Garage erweitert wird, beträgt die Geschosszahl in diesem Bereich II. Die Traufhöhe liegt hier bei ca. 6,30 m statt der zulässigen 3,50 m.

- Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern:

Um eine angemessene freie Rasenfläche zu erhalten, wurde das Gerätehaus an die südliche Grundstücksecke gerutscht.

Da sich die Abstandsflächen von Garage und Staffelgeschoss mit denen des Wohnhauses überschneiden benötigt das Vorhaben auch eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften gem. Art 63 Abs. 1 BayBO benötigt. Über diese Abweichung entscheidet das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in ausreichender Anzahl (2) nachgewiesen.

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.

Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Vorhaben und den notwendigen Befreiungen das Einvernehmen nach §36 BauGB.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 0 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 10.4

Errichtung einer Stützmauer, Am Schießhügel 3 in Zell

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Am Schießhügel 3, Fl.Nr. 1136/5, Gemarkung Zell, beantragt. Die Mauer soll an der Grenze zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 1136/4 und zur gemeindlichen Grünfläche Fl.Nr. 1136/2 errichtet werden, daneben wird eine weitere Mauer zurückversetzt im Grundstück errichtet.

Nachdem dem Vorhaben in der GR-Sitzung vom 15.11.2022 das Einvernehmen verweigert wurde, hat der Bauherr nunmehr einen Tekturplan vorgelegt, die bereits errichtete Mauer soll nun umfangreich begrünt werden, damit sie sich besser in die Umgebung einfügt. Vorgesehen ist eine Bepflanzung mit Kirschlorbeer sowohl auf den beiden Ebenen, als auch auf der bestehenden Böschung. Zusätzlich werden die Mauerkronen mit Rankgewächsen (Efeu, Knöterich) bepflanzt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Schießhügel - 1. Änderung“ gem. § 30 BauGB, es handelt sich um ein allgemeines Dorfgebiet.

Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen benötigt:

-

Höhe Stützmauer:

Der B-Plan setzt eine maximale Höhe von Stützmauer von 1,30 m an den seitlichen und rückwertigen Grundstücksgrenzen fest. Die neue Stützmauer ist zwischen 0,6 und 1,72 m hoch, zuzüglich der unmittelbar davor errichteten bestehenden Einfriedung ergibt sich hier eine Gesamthöhe von über 3 m vom bestehenden Gelände. Die zurückgesetzte Mauer ist ca. 2,30 m hoch

-

Baugrenzen:

Die Stützmauern wurden außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet.

Daneben benötigt das Vorhaben auch eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften gem. Art 63 Abs. 1 BayBO benötigt, da die Grenzmauer die für ihre Höhe notwendigen Abstandsflächen nicht einhält. Über diese Abweichung entscheidet das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt vor. Der Nachweis von zusätzlichen Stellplätzen ist nicht notwendig, da keine neue Wohneinheit geschaffen wird.

Das Vorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO behandelt und nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen nach § 36 BauGB das Einvernehmen.

Auf die Anpflanzung des Kirschlorbeers auf der obersten Ebene kann verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 : Nein 2 Anwesend 16 Befangen 0

TOP 11

Mitteilungen, Anfragen

TOP 11.1

Gemeindefest an der Haselstaude

Herr Zehner berichtet, dass in diesem Jahr das Gemeindefest wieder stattfinden soll. Es ist für den 13.08. geplant. Allerdings besteht die Arbeitsgruppe, die das Fest organisiert, derzeit nur aus ganz wenigen Personen. Um die Durchführung zu gewährleisten, müssten sich noch Helfer finden. Er bittet, die Gemeinderatsmitglieder zu überlegen, ob sie sich auch mit einbringen können. Aber auch über den Gemeinderat hinaus sind Helfer herzlich willkommen.

TOP 11.2

Ramadama

Am 1. April wird in Zell eine Wald- und Flursäuberungsaktion durchgeführt. Herr 1. Bürgermeister Grebner ruft dazu auf, dass sich auch andere Ortsteile beteiligen.

TOP 11.3

ISEK Üchtelhausen

Herr Hatwieger erkundigt sich, wie es nach der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des ISEK nun weitergeht. Die Verwaltung informiert, dass am 29.03., um 13.30 Uhr, ein Lenkungsausschuss einberufen wird, in dem unter anderem die örtlichen Gemeinderatsmitglieder, das Büro Holl Wieden und die Regierung von Unterfranken vertreten sein werden. Dort wird entschieden, wie weiter verfahren wird. Die eingegangenen Stellungnahmen beinhalten noch viele gute Gedanken und zeigen, dass Menschen sich für die Umsetzung des ISEK interessieren und bereit sind, sich einzubringen.

TOP 11.4

Straßenbeleuchtung

Das Bayernwerk hat uns informiert, dass das umprogrammieren der Dimmzeiten recht aufwendig ist, weil dies nur mit einem Hubsteiger und speziellen Werkzeugen möglich ist. Die Verwaltung hat deshalb entschieden, dass die Umprogrammierung erfolgt, wenn die Leuchtmittel ohnehin zum Austausch anstehen.

Es gibt aber noch ca. 20 Leuchten, die noch nicht auf LED-Technik umgerüstet wurden, weil dafür der ganze Mast hätte getauscht werden müssen. Vier solcher Leuchten sind derzeit defekt und werden erneuert. Der Austausch der anderen Masten soll vorgezogen werden. Dadurch lässt sich in Summe mehr Strom einsparen als durch die Erweiterung der Dimmzeiten.

TOP 11.5

Stromkabelverlegung

Herr Sterzer erkundigt sich, wann die Kabelverlegung bei Ebertshausen abgeschlossen ist. Herr 1. Bürgermeister Grebner informiert, dass bei einem ersten Abnahmetermin die vorhandenen Mängel aufgenommen wurden. Nach vollständiger Mängelbeseitigung wird ein neuer Termin zur Schlussabnahme vereinbart. Auf Nachfrage von Herrn Heß zur Erdverkabelung in Zell kann die Verwaltung berichten, dass der Rückbau der Freileitungen wohl im Frühjahr erfolgen soll.

TOP 11.6

Gemeindeverbindungsstraße Ottenhausen

Da der Straßenneubau wohl doch noch einige Zeit warten muss bittet Herr Sterzer, die Straßengräben auszuputzen. Eventuell sollten auch Ausbesserungen an der Straßendecke erfolgen.