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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Nachrichten
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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2024

TOP 1 Vorberatung Haushaltsplan 2024

Das Haushaltsjahr 2023 schließt wohl mit einer Rücklagenzuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von rund 1,2 Mio. € ab. Die Rücklagenzuführung ist möglich, weil verschiedene Maßnahmen noch nicht beendet bzw, begonnen wurden. Dies hat zur Folge, dass geplante Maßnahmen mit einem Kostenansatz von rund 2,4 Mio. € nicht ausgeführt wurden. Erwähnt sind hier beispielhaft der Grunderwerb und die Erschließung Baugebiet Katzenklinge, die Erschließung des Gewerbegebiets Zeller Berg oder die Sanierung des Gemeindehaus Madenhausen.

An die Sonderrücklagen Kanal sind rund 0,6 Mio. € einzustellen. Die geplante Darlehensaufnahme in Höhe von 1,9 Mio. € erfolgte nach Abwägung des Bedarfs und der Zinsentwicklung nicht. Dies ist umso erwähnenswerter, da die bewilligte Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 0,8 Mio. € vom Amt für Ländliche Entwicklung, Unterfranken, aufgrund einer Haushaltssperre des Freistaates Bayern bis zum heutigen Tag nicht ausgezahlt wurde.

Neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt stehen die allgemeine Rücklage für Investitionen zur Verfügung. Um die geplanten Investitionen in der veranschlagten Höhe zu finanzieren, ist für das Haushaltsjahr 2024 eine Darlehensaufnahme in Höhe von rund 2,45 Mio € vorgesehen. Diese bewegt sich mit rund 0,5 Mio € über der Kreditermächtigung des Vorjahres. Die Verwaltung rechnet mit einem Überschuss im Verwaltungshaushalt von rund 0,33 Mio. €, der dem Vermögenshaushalt zugeführt werden kann. Die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt nahm in den Vorjahren sukzessive ab und wird auch aufgrund der anzunehmenden Kostensteigerungen in 2024 niedriger als im Vorjahr veranschlagt. Die Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung kann noch erreicht werden. Den steigenden Ausgaben (Preissteigerungen, Lohnerhöhungen, Planungskosten/Honorarkosten) stehen derzeit keine Einnahmemehrungen in gleicher Höhe entgegen.

Im letzten Jahr wurde die Gemeinde vom Landratsamt Schweinfurt angehalten, eine Priorisierung der Investitionen und die Überprüfung der freiwilligen Leistungen zu erstellen.

Der Vorentwurf des Investitionsprogramms für 2024 umfasst folgende Maßnahmen:

Die Kostenansätze für den Kanal Lindenstraße sollen aufgrund des Ausbaus der Kreisstraße entsprechend an die Baumaßnahme des Landkreises angelehnt sein.

Die Haushaltsansätze für die Sanierung des Kanals und der Straße im Bereich Frühlingsstraße sollen so angepasst werden, dass die Sanierung in einem Zug erfolgen kann.

Die Kostenansätze der Erschließung des Gewerbegebietes Zeller Berg sind noch an die aktuellste Kostenschätzung anzupassen.

Die Streichung der Haushaltsansätze für den Ausbau von Radwegen wurde von Frau Kuhn und Herrn de Boer bedauert, wobei diese nicht gestorben sind, sondern lediglich in die Zukunft verschoben werden. Sollten hohe Fördermittel und auch die gemeindlichen Eigenmittel dann wieder zur Verfügung stehen, könnten diese auch wieder angegangen werden.

In die Planung soll ein Fahrgastunterstand für die Schüler im Gemeindeteil Zell aufgenommen werden.

Frau Kuhn erinnert noch an die Mönchsanierung des Sees in Hoppachshof. Diese Thematik soll in einer Bürgerversammlung erörtert werden.

Soweit mit dem Investitionsprogramm Einverständnis besteht, erstellt die Verwaltung darauf aufbauend die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung.

Der Gemeinderat stimmt dem Investitionsprogramm unter Einarbeitung der vorgebrachten Einwände und der aktuellen Kostendaten zu. Die Priorisierung der Ausgaben liegt auf den Pflichtaufgaben.

Gemeinderat Heß war bei der Beschlussfassung nicht anwesend

Abstimmungsergebnis:

Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0