| TOP 1 | Tagesordnung / Niederschrift |
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| TOP 1.1 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2024 |
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 1.2 | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung 07.02.2024 |
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 : Nein 1 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 2 | Strombeschaffung für 2025 |
Gegenwärtig werden an der Grundschule, am Bauhof und am Rathaus E-Ladestationen installiert. Bei Durchsicht des Förderbescheide ist der Verwaltung aufgefallen, dass sicherzustellen ist, die Ladestationen in der Bindefrist von einem Jahr ausschließlich mit Strom aus regenerativen Quellen zu betreiben. Dieser lückenlose Nachweis ist nur durch den Bezug von zertifizierten Grünstrom zu gewährleisten.
Die Gemeinde bezieht weder aktuell für 2024 Naturstrom, noch ist bislang solcher für 2025 bei der ÜZ geordert. Die ÜZ bietet an, dass wir noch für 2024 Zertifikate nachkaufen können und unsere Bestellung für das Jahr 2025 auf Naturstrom umstellen. Die Änderung ist allerdings nur auf die gesamte Bezugsmenge, nicht für einzelne Einheiten möglich.
Für das Jahr 2024 kosten die Zertifikate 0,48 ct/kWh. Für 2025 fallen Kosten in Höhe von 0,98 ct/kWh an. Die Gesamtkosten für die Zertifizierung betrügen rund 4.500 € (netto). Dem steht der Zuschuss für die Ladestationen in Höhe von 10.500 € gegenüber.
Die Gemeinde Üchtelhausen ordert für 2024 und 2025 Naturstrom.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 : Nein 1 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 3 | Planfeststellungsverfahren sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 7 |
Die Gemeinde Üchtelhausen wurde von der Regierung von Unterfranken im Planfeststellungsverfahren zum sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 (Fulda - Würzburg) im Abschnitt nördlich Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck - nördlich Tank- und Rastanlage Riedener Wald (Bau-km 638+000 bis Bau-km 646+000) beteiligt.
Die Gemeinde ist bezüglich der Ausgleichsmaßnahme 10E betroffen. Auf dem ehemaligen Truppenübungsgelände „Brönnhof“ sollen Flächen entsiegelt und zu extensivem Grünland entwickelt werden. Die Maßnahme ist im Maßnahmenblatt zur Einzelmaßnahme 10E beschrieben und im Blatt-Nr. 9.2/18 des landschaftspflegerischen Begleitplans dargestellt. Beide Unterlagen sind ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Entsprechende grundsätzliche Überlegungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind der Gemeinde seit einigen Jahren bekannt. Soweit ersichtlich sind sie mit dem abgestimmten Rad- und Wanderwegekonzept im Grundsatz kompatibel. Es soll der Planung mitgegeben werden, dieses Konzept bei der Umsetzung zu beachten und die Vereinbarkeit im Einzelnen im weiteren Verfahren zu überprüfen.
Nach dem Plan bleibt der Feldherrnhügel als touristisches Ziel unberührt, augenscheinlich soll jedoch der Zugangsweg dorthin zurückgebaut werden. Diesbezüglich sollte die Gemeinde Einwände erheben, zumal dort die Errichtung einer Wetterschutzhütte geplant ist.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals den Vorschlag unterbreiten, den Weg entlang des Feldherrnhügels zu belassen und stattdessen den wesentlich längeren südlichen Parallelweg zurückzubauen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die genannten Punkte in einer Stellungnahme an die Regierung darzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 4 | Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung Thomashof |
Nach einem Sterbefall steht wahrscheinlich in Thomashof ein Anwesen, das sich über mehrere Flurstücke erstreckt zum Verkauf. Eine Teilfläche ist durch Bebauungsplan als Dorfgebiet festgesetzt. Diese Fläche ist unbebaut. Eine weitere Teilfläche wäre nach § 34 BauBG bebaubar. Voraussetzung wäre jedoch eine Neuordnung des Areals. Aufgrund der erheblichen Baulücken im Innenbereich liegt ein städtebaulicher Missstand vor, der beseitigt werden sollte.
Um der Gemeinde eine Einflussmöglichkeit auf die künftige Entwicklung der Fläche zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, eine Vorkaufsrechtsatzung zu erlassen.
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch im Gemeindeteil Thomashof (Vorkaufsrechtsatzung Thomashof)
vom
Auf Grund des Art. 23 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) erlässt die Gemeinde Üchtelhausen folgende Satzung:
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke Flurnummern 4248, 4248/1, 4248/2, 4251 und 4252 der Gemarkung Weipoltshausen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt.
Der Gemeinde Üchtelhausen steht ein besonderes Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB an den in § 1 genannten unbebauten Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zu.
Daneben steht ihr zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gemeindeteil Thomashof ein besonderes Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB an den in § 1 genannten bebauten und unbebauten Grundstücken zu.
Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Gemeinde Üchtelhausen den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Üchtelhausen,
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 5 | Fahrgastunterstände Madenhausen und Zeller Berg |
Im Rahmen der Förderung nach dem BayGVFG ist die Förderung für die Errichtung von Haltestelleneinrichtungen (Fahrgastunterständen) möglich. Im Rahmen dieser Förderung wurden seitens der Verwaltung drei Angebote für den Fahrgastunterstand „Modell Passau P“ (s. Bild Anlage) eingeholt. In der Gemeinderatssitzung am 30.01.2024 wurde der Wunsch geäußert, vor der endgültigen Vergabe in die Gestaltung der Fahrgastunterstände einbezogen zu werden. Entsprechende Bilder vom Modell Passau P12 und P13 werden nun nachgereicht. Bürgermeister Grebner wurde damit beauftragt für die Errichtung der Fahrgastunterstände einen Förderantrag bei der Regierung v. Unterfranken zu stellen.
Die zwei Fahrgastunterstände in Madenhausen werden 2-feldrig mit transparenten Seitenwänden sein. Das Modell Passau P12 entspricht allen Anforderungen. Um die Belange von sehbeeinträchtigten Mitbürgern zu berücksichtigen, sind für alle Fahrgastunterstände an den transparenten Seitenwänden Sehbehindertenfreundlicher Kontrastsiebdruck vorgesehen. Jeder Fahrgastunterstand wird mit einer Sitzbank errichtet, um eine barrierefreie Sitzgelegenheit zu ermöglichen.
In Üchtelhausen im Gewerbegebiet Zeller Berg wird der Fahrgastunterstand mit dem Modell Passau P13 3-feldrig mit transparenten Seitenwänden sein. Auch das Modell Passau P13 entspricht allen Anforderungen für die Förderung. Hier wird ebenfalls der Sehbehindertenfreundliche Kontrastsiebdruck eingeplant und eine Sitzbank ermöglicht.
Das Modell Passau P entspricht demnach allen Vorgaben des Fördergebers und berücksichtigt die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen. Diese Faktoren sind ausschlaggebend, um die Förderung zu erhalten. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, das Modell auch für zukünftige Fahrtgastunterstände zu nutzen.
Der Gemeinderat beschließt das Modell Passau für die Fahrgastunterstände in Madenhausen und am Zeller Berg zu nutzen und das Modell auch für zukünftige Planungen zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 6 | Vergabe Straßenname Gewerbegebiet Zeller Berg |
Aufgrund des Fortschritts der Planungen ist es nunmehr notwendig, den Straßennamen für die Planstraße A im Baugebiet „Zeller Berg“ zu vergeben. Der Gemeinderat hat die Entscheidung hierzu in der letzten Sitzung vertagt.
Neben den von der Verwaltung genannten Möglichkeiten „Zeller Berg“ und „Magda-Michl-Straße“ wurde in dieser Sitzung seitens der Gemeinderäte aus Üchtelhausen auch die Namen „Drei Jungfern“ und „Schweinfurter Rhön“ vorgeschlagen. Weitere Vorschläge, die zwischenzeitlich an die Gemeinde herangetragen wurden lauten „Heidestraße“, „Gewerbepark Heide“ und „Allianzweg“. Letztere sind aus Sicht der Verwaltung weniger geeignet, da hier Verwechslungsgefahr mit den in der Nähe befindlichen Straßen „Obere Heide“ und „Untere Heide“ besteht, bzw. die Bezeichnung „Allianz“ vom Schweinfurter OberLand selber nicht mehr verwendet wird.
Eine weitere Option wäre, auf einen gesonderten Namen zu verzichten und die geplante Straße als Fortsetzung der bestehenden „Schweinfurter Straße“ zu führen. Dies wäre insbesondere im Hinblick auf einen späteren möglichen Ausbau der Straße als neue Zufahrt auf die Staatsstraße vorteilhaft. Die Hausnummernvergabe könnte unproblematisch von der bestehenden Schweinfurter Straße fortgeführt werden.
Die Planstraße A des Baugebiets „Zeller Berg“ erhält den Straßennamen „Schweinfurter Rhön“.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 7 | Umstufung eines Teilbereichs der Hesselbacher Straße in Hoppachshof zur Ortsstraße |
Nach der Widmungsverfügung vom 26.11.1991 ist die Hesselbacher Straße von der Schönbornstraße bei Flurnummer 9201 nur bis zur Höhe der Fl.Nr. 9277 als Ortsstraße gewidmet. Ab diesem Punkt beginnt die Widmung als Gemeindeverbindungsstraße nach Hesselbach.
Nach der Erschließung der Bauplätze Hesselbacher Straße 17 - 27 ist dies nicht mehr sachgemäß. Der Bereich der Hesselbacher Straße zwischen der Fl.Nr. 9277 bis zum Ortsende auf Höhe der Grundstücksgrenze zwischen Fl.Nrn 9275/5 und 9275/2 muss zur Ortsstraße umgestuft werden.
| Name: | Hesselbacher Straße |
| Fl.Nr., Gemarkung: | 9275 Tfl., Hesselbach |
| Beginn: | Höhe Grundstück Fl.Nr. 9277/5 |
| Ende: | Höhe Einmündung Weg Fl.Nr. 9275/6 |
| Länge: | 0,105 km |
| Widmungsbeschränkungen: | keine |
Der Teilbereich der Hesselbacher Straße wird zur Ortsstraße umgestuft.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 8 | Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten |
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| TOP 8.1 | Neubau Kindergarten Ebertshausen, Am Bräugraben 1 in Ebertshausen |
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde der Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Am Bräugraben 1, Fl.Nrn. 109, 110, 111, 112; Gemarkung Ebertshausen beantragt.
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet.
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in ausreichender Anzahl nachgewiesen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.
Das Vorhaben wird nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 : Nein 0 Anwesend 12 Befangen 0
| TOP 9 | Mitteilungen, Anfragen |
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| TOP 9.1 | Bauausschusssitzung |
Die in der letzten Sitzung beantragte Sitzung des Bauausschusses findet am 15.03. um 16.30 Uhr in Ebertshausen statt.
| TOP 9.2 | Informationsaustausch |
Herr Neugebauer mahnt eine bessere Information des Gemeinderats über den aktuellen Stand von Projekten an.
| TOP 9.3 | Feldweg Hesselbach - Ebertshausen |
Frau Memmel beklagt, dass der Weg an der Gemarkungsgrenze noch nicht ausgebessert wurde. Herr 1. Bürgermeister Grebner wird bei der Jagdgenossenschaft nachfragen.
| TOP 9.4 | Friedhof Üchtelhausen |
Frau Teresa Schmitt macht darauf aufmerksam, dass es nur noch drei Urnenplätze im Üchtelhäuser Friedhof gibt. Herr 1. Bürgermeister Grebner informiert, dass in der Verwaltung bereits Überlegungen zur Erweiterung angestellt werden.
| TOP 9.5 | Fahrradabstellplatz Zeller Berg |
Herr Langer regt einen Fahrradabstellplatz am Zeller Berg an.
| TOP 9.6 | Wahlhelfer |
Für die Europawahl werden wieder Wahlhelfer benötigt. Falls sich bei den Gemeinderatsmitgliedern Personen melden, die an diesem Amt interessiert sind, bittet die Verwaltung, diese Interessenbekundungen weiterzugeben.
| TOP 9.7 | Gemeindeblatt |
Die Beanstandung zum Schriftbild wurde an den Verlag weitergegeben. Verbesserungen sind erkennbar.
| TOP 9.8 | Kabelverlegung an der Staatsstraße |
Frau Memmel regt an, bei der Kabelverlegung an der Staatsstraße gleich einen Radweg mit bauen zu lassen.