Es wird darauf hingewiesen, dass zum 19. April 2023 die Abrechnung der Benutzungsgebühren fällig ist. Es handelt sich dabei um die Nachzahlung der Kanalabrechnung von 2022 bzw. um den vierten Abschlag, der höher oder niedriger ausfällt als die 3 VZ-Beträge im letzten Jahr.
Bitte überweisen Sie die Gebühren unter Angabe der aktuellen Finanzadresse.
Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht. Dies ist auch auf dem Abrechnungsbescheid 2022 ersichtlich.