TOP 1.1 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2026
Frau Kuhn regt die namentliche Nennung der Fragesteller unter dem Punkt Mitteilungen, Anfragen an.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 : Nein 2 Anwesend 15 Befangen 0
Für die energetische Sanierung und den Anbau des Gemeindehauses Madenhausen muss noch das Gewerk „V13 Sanitär" vergeben werden.
Das Gewerk wurde im Wege der Direktvergabe ausgeschrieben.
Die Firmen wurden angeschrieben und um Abgabe eines Angebots gebeten. Die Prüfung der Angebote lag zu dem Zeitpunkt der Ladung noch nicht vor, weswegen die Auswertung bei der Sitzung als Tischvorlage vorgelegt wird.
V13: Sanitär
Angefragt wurden 7 Firmen. Eingegangen sind zur Angebotsfrist 3 Angebote.
Nach der Prüfung der eingegangenen Angebote hat die Fa. Schüller Haustechnik GmbH & Co. KG aus Maßbach das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Die Gemeinde beauftragt die ausgeschriebene Bauleistung für das Gemeindehaus Madenhausen bei der genannten Firma Schüller. 1. Bürgermeister Grebner wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0
TOP 3.1 Errichtung einer SB-Waschanlage mit 4 Waschboxen, einer freien Waschstelle und 4 Saugstellen, Schweinfurter Rhön 8 in Üchtelhausen
Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde die Errichtung einer Sb-Waschanlage mit 4 Waschboxen, einer offenen Waschbox und 4 Saugboxen auf dem Bauplatz Schweinfurter Rhön 8, Fl.Nr. 2182 (Teilfläche), Gemarkung Üchtelhausen, beantragt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zeller Berg", es handelt sich um ein Gewerbegebiet.
Für das Vorhaben wird folgende Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans benötigt:
| - | Dachbegrünung: |
Gemäß den Festsetzungen des B-Plans sind Flachdächer zu begrünen, der Bauherr plant auf dem Flachdach der 4 Waschboxen und des Technikraums stattdessen eine Photovoltaikanlage.
Die Erschließung ist gesichert. Stellplätze wurden in ausreichender Zahl (15) nachgewiesen. Die Zustimmung der Nachbarn durch Unterschrift liegt aktuell noch nicht vor.
Das Vorhaben wird nach der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach §36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 : Nein 0 Anwesend 15 Befangen 0
TOP 4.1 Waldbegang
Der Waldbegang findet am 13. März statt. Die genaue Uhrzeit des Beginns wird noch bekannt gegeben (zwischen 15 und 16 Uhr). Eine Anmeldeliste wird im Gemeinderat in Umlauf gegeben. Nachmeldungen wären noch nächste Woche im Vorzimmer des Bürgermeisters möglich.
TOP 4.2 Stadtradeln
Das Stadtradeln wird im Landkreis Schweinfurt in der diesjährigen Radsaison in Üchtelhausen eröffnet. Es wird eingeladen von Üchtelhausen über den neuen Radweg an der Goldenen Nuss zur Baumelbank bei Hesselbach zu fahren. Dort wird der Landrat eine Ansprache halten. Die Teilnahme der Öffentlichkeit und der Mitglieder des Gemeinderats ist gewünscht. Anders als in der Sitzung verkündet ist die Eröffnung für den 29.06. geplant (nicht 16.06.).
TOP 4.3 Baumelbank
Frau Teresa Schmitt regt an, ein Geländer an den Stufen anzubringen. Frau Memmel schlägt vor, eine normale Bank daneben zu stellen.
TOP 4.4 Friedhöfe
Herr Hatwieger meint, dass die Barrierefreiheit von allen Friedhöfen bedacht werden sollte.
TOP 4.5 Räumschild
Frau Kuhn schlägt vor, ein Räumschild für den Traktor anzuschaffen. Herr Geiß widerspricht dem. Die Verwaltung merkt an, dass Anträge nach Geschäftsordnung eine Woche vor der Sitzung beim 1. Bürgermeister eingereicht werden müssen, damit diese ordentlich vorbereitet werden können.
TOP 4.6 ÖPNV
Die Anfrage zur Optimierung des ÖPNV ist noch in Bearbeitung.
TOP 4.7 Anfragen an den 1. Bürgermeister im Bereich der laufenden Verwaltung
Es wurden verschiedene Anfragen aus dem Gremium vom 1. Bürgermeister beantwortet, die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung betreffen. Diese sollten nach § 29 der Geschäftsordnung nicht in einer Gemeinderatssitzung gestellt werden. Die Antworten werden deshalb nicht im Einzelnen ins Protokoll aufgenommen.