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Gemeindeblatt Üchtelhausen
Ausgabe 8/2025
Amtliche Nachrichten
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Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung GR 06-2025 v. 25.03.2025

Öffentliche Sitzung

TOP 1

Tagesordnung / Niederschrift

1 Bürgermeister Grebner stellt zu Beginn der Sitzung den Antrag, den bisherigen Tagesordnungspunkt (TOP) 14.1 im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben und einen neuen TOP 14 zu erstellen. Die nachfolgenden TOPs verschieben sich entsprechend.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 : Nein 5 Anwesend 17 Befangen 0

TOP 1.1

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2025

Abstimmungsergebnis: Ja 16 : Nein 1 Anwesend 17 Befangen 0

TOP 2

Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025

Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

(§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und § 3 KommHV-Kameralistik)

A) Allgemeines

Die vergangenen Jahre waren geprägt von umfangreichen Kanalsanierungsmaßnahmen in Madenhausen und Üchtelhausen.

Die Planung und die Umsetzung der ersten größeren Investitionen aus dem Gemeindeentwicklungskonzepts, insbesondere die Erschließung des Gewerbegebietes Zeller Berg und der Breitbandausbau erforderten viel zeitlichen Vorlauf. Der bauliche Ablauf und damit verbunden, die finanzielle Verpflichtung der Gemeinde zögerte sich etwas hinaus. Die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2024 wurde im Haushaltsjahr 2024 daher nicht in Anspruch genommen.

Die begonnenen und noch anstehenden Investitionen bedeuten für die Gemeinde Üchtelhausen weiterhin einen Kraftakt, der aus eigenen Mitteln bewältigt werden muss. Es muss dabei klar sein, dass nicht jede Investitionsmaßnahme finanzierbar ist bzw. eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen muss, um diese auch realistisch im Finanzplan darstellen zu können. Aus diesem Grund wurde auch der Ausbau der Ganztagsbetreuung aufgrund der Förderbedingungen zeitlich nach vorne und der Kita-Neubau in Ebertshausen zeitlich nach hinten verschoben. Zunächst sind die Pflichtaufgaben, dann freiwillige Leistungen umzusetzen. Das von der Verwaltung im Haushaltsjahr 2024 erstellte Haushaltskonsolidierungskonzept wurde vom Gemeinderat nicht beschlossen.

Ungeachtet dessen, konnten durch die Beschaffung eines gebrauchten Unimogs und den Kauf von bereits genutzten Pelletsheizungen Ausgaben reduziert werden, die im Haushalt 2024 deutlich höher veranschlagt waren.

Die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2022 und 2023 stellten Rekordjahre dar, mit Einnahmen jeweils über 500.00,00 €. In 2024 ging die Gewerbesteuer deutlich zurück auf 324.000,00 € und diese negative Entwicklung ist auch, zumindest für 2025, nochmals rückläufig, mit geschätzten 275.000,00 €. Inwiefern diese Entwicklung in den Folgejahren anhält, bleibt abzuwarten.

Die entsprechenden Förderprogramme (Digitalisierung der Grundschule, IT-Administrationsförderung an Schulen) wurden beantragt.

Wie bereits in den Vorjahren an dieser Stelle ausgeführt und von der staatlichen Rechnungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt bestätigt und verstärkt, lassen sich nicht alle Wünsche sofort bzw. bald umsetzen. Die Priorisierung und damit die Weiterentwicklung der Gemeinde muss vorgenommen werden.

Es gilt, Einnahmen zu generieren und Ausgaben zu reduzieren, dabei aber noch leistungsfähig zu bleiben.

B) Einnahmen

Die Einnahmen bewegen sich auf dem Niveau wie 2024. Bei den Steuereinnahmen ist ein deutlicher Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten.

Die Schlüsselzuweisungen werden nach Festsetzung leicht höher veranschlagt, die Steuerschätzung für die Einkommensteuerbeteiligung wurde uns auch mit leicht höheren Werten prognostiziert.

Bei den Mieteinnahmen werden aufgrund der aktuellen bzw. künftigen Mietverträge im Vergleich zu den Vorjahren höhere Einnahmen veranschlagt. Die Einspeisevergütungen der mittlerweile 3 Photovoltaikanlagen bewegen sich weiterhin im konstanten Bereich. Bei den staatlichen Zuschüssen für die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen ist aufgrund der jährlich steigenden Basiswerte und der Buchungszeiten mit höheren Zuschüssen zu rechnen.

Die vom Gemeinderat neu festgesetzten Hebesätze der Grundsteuer A und B führen zu rund 70.000,00 € Mehreinnahmen. Die Höhe der festgesetzten Hebesätze wird in den nächsten Jahren nach oben angehoben werden müssen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen. Aus Sicht der Verwaltung sind keine in diesem Umfang möglichen Einsparungen möglich bzw. erschließt sich kurzfristig keine neue Einnahmequelle. Einnahmen aus dem Windpark bzw. Solarpark sind erst ab dem Jahr 2028 ff. zu erwarten.

Einnahmen des Verwaltungshaushalts nach Einzelplänen

Einnahmen des Vermögenshaushalts nach Einzelplänen

C) Ausgaben

Die Personalausgaben waren im Haushaltsjahr 2024 nach den vorläufigen Ergebnissen der Jahresrechnung zu niedrig angesetzt. Für das Haushaltsjahr 2025 wurden Schätzwerte für die beschlossenen Einstellungen und mögliche Änderungen des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst, die eine entsprechende Erhöhung zur Folge haben, vorsichtig berücksichtigt.

Ansatzreduzierungen erfolgen beim Unterhalt von Vermögen und Verwaltungs- und Betriebsaufwand, hier vor allem im Bereich Straßenunterhalt, um die Zunahme der allgemeinen sächlichen Ausgaben abzufangen. Dies kann und darf nur kurzfristig als Lösungsmöglichkeit gesehen werden. Dauerhaft die Unterhaltskosten für gdl. Vermögen zu reduzieren führt zur Wertminderung der Vermögensgegenstände.

Die im Verwaltungshaushalt veranschlagten Zuschüsse werden für Kinder aus dem Gemeindegebiet an die jeweiligen Kindertagesstätten, die von den Kindern besucht werden, geleistet. Der Ausgabeansatz wurde entsprechend der erwarteten Steigerung angehoben. Die Gewerbesteuerumlage wurde an die zu erwartende Gewerbesteuer angepasst und die Kreisumlage entsprechend den Planungen der Kreisverwaltung veranschlagt.

Hieraus ergeben sich Mehrausgaben, die in diesem Jahr noch wie erwähnt aufgefangen werden können.

Das aktuelle Zinsniveau lässt die Kosten für Kredite auch im kommunalen Bereich und mit Zinsverbilligungen in die Höhe schnallen, was dazu führt, dass die Gemeinde für die Zeit der Zinsbindung finanziell gebunden ist und keine Spielräume mehr hat. Trotz der Senkung des Leitzinses entwickelt sich der Kreditzins nach oben. Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage bleibt abzuwarten, wie die Märkte reagieren.

Insgesamt resultieren aus diesen Ansätzen eine gegenüber dem Vorjahr verminderte Zuführung zum Vermögenshaushalt. Die Ausgaben des Vermögenshaushalts werden durch die im Investitionsprogramm im Einzelnen aufgeführten Maßnahmen bestimmt.

Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach Einzelplänen

Ausgaben des Vermögenshaushalts nach Einzelplänen

D) Investitionen

Das Investitionsprogramm und die mittelfristige Finanzplanung wurden bereits im Gemeinderat in der Sitzung am 11.02.2025 beraten. Die beschlossenen bzw. aktuelle Änderungen wurden eingearbeitet (s. gelbe Markierungen in nachfolgender Liste).

Die geplanten Maßnahmen wurden in der Vergangenheit bereits in den Haushaltsplänen in den Finanzplanungsjahren veranschlagt, ebenso die dafür notwendigen Darlehensaufnahmen. Seitens der Verwaltung wurde auch in der Haushaltsvorberatung darauf hingewiesen, dass geplante Maßnahmen (Radwegebau) in der aktuellen finanziellen Situation nicht umsetzbar sind. Daher wurden diese entsprechend gekürzt bzw. in die Zukunft verschoben. Dies gilt besonders auch für den Neubau der Kindertageseinrichtung in Ebertshausen. Im Rahmen einer Priorisierung wurde dieser durch den Gemeinderat zunächst zurückgestellt und der Ausbau der Ganztagesbetreuung an der Grundschule mit den notwendigen Sanierungen neu aufgenommen.

Die in den Finanzplanungsjahren vorgesehenen Investitionen ergeben wenig bis keinen weiteren Spielraum für neue, interessante Projekte. Sollte der Gemeinderat daher Beschlüsse für die Durchführung weiterer neuer Maßnahmen fassen, müssen unweigerlich andere Maßnahmen gestrichen werden, um diese auch finanzieren zu können.

Folgende Investitionen sind geplant:

E) Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigung sind im Haushalt 2025 für die Finanzplanungsjahre 2026, 2027 und 2028 in Höhe von 1.591.000 € vorgesehen. Diese betreffen

• Breitbandausbau (8180)

Die Verpflichtungsermächtigungen aus den Vorjahren sind entweder nicht mehr notwendig bzw. im vorgenannten Betrag enthalten. Die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen wird in den Anlagen zum Haushaltsplan jedoch mit 1.591.000,00 € ausgewiesen. In der Haushaltssatzung 2025 werden die im Haushaltsplan 2025 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.591.000,00 festgesetzt.

Da im Finanzplan für 2026 ff eine Kreditaufnahme vorgesehen ist, bedarf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht.

F) Schulden und Mindestzuführung

Seit 2013 wurde die Verschuldung der Gemeinde sukzessive zurückgeführt.

aufgrund der hohen Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung wurde im Jahr 2021 die Aufnahme eines Darlehens über 1.350.000,00 € erforderlich. In den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 waren Darlehensaufnahmen vorgesehen, diese wurden allerdings nicht in Anspruch genommen.

Die vom Gemeinderat beschlossenen und vorgesehenen künftigen Maßnahmen sind nur über Darlehensaufnahmen finanzierbar. Im Haushaltsjahr 2025 ist entsprechend eine Darlehensaufnahme in Höhe von 2.372.000,00 € veranschlagt. Der Schuldenstand beträgt zum Jahresbeginn 2.835.951,00 €. Mit der geplanten Darlehensaufnahme und den ordentlichen und außerordentlichen Tilgungsleistungen ergibt sich somit ein voraussichtlicher Schuldenstand zum Jahresende in Höhe von 4.877.951 €.

Im Haushaltsjahr 2025 ist keine außerordentliche Tilgung vorgesehen.

Mit der geplanten Zuführung von 371.500 € vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) übersteigt im Haushalt 2025 die Zuführung auch den Mindestbetrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV in Höhe der ordentlichen Kredittilgung von 330.000 €. Die leicht steigende Zuführung in den Finanzplanungsjahren erfolgt mindestens in Höhe der ordentlichen Tilgung.

Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2022 in Höhe von 1.950.000 €, aus der Haushaltssatzung 2023 in Höhe von 1.900.000,00 € und aus der Haushaltssatzung 2024 in Höhe von 3.055.000,00 € wurde im Haushaltsjahr 2024 nicht in Anspruch genommen.

Im Haushaltsplan 2025 ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 2.372.000,00 € vorgesehen, welche u. a. auch die geplanten Investitionen bei der Erschließung des Gewerbegebietes und der Sanierung des Gemeindehauses Madenhausen finanzieren. Die vorhandene Rücklage wird ebenfalls abgebaut.

Aufgrund der geplanten weiteren Investitionen insbesondere in den Feuerschutz, Bauland-Erschließung in Üchtelhausen und den Ausbau der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder in den Finanzplanungsjahren, wird es unweigerlich zu weiteren Darlehensaufnahmen kommen, zumal die Förderung im Bereich der Kinderbetreuung derzeit keine höheren Fördersätze erwarten lässt.

Im Finanzplanungsjahr 2026 ist eine Kreditaufnahme von 2.028.000,00 €, im Finanzplanungsjahr 2027 von 1.140.000,00 € und im Finanzplanungsjahr 2028 von 2.490.000,00 € vorgesehen. Mit rund 9,1 Mio. € erreicht dann der Schuldenstand Ende 2028 einen Höchststand. Die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt wird nach aktueller Planung wohl noch gewährleistet bleiben, die weitere Investitionstätigkeit neben den in den Finanzplanungsjahren aufgeführten Maßnahmen erscheint aktuell nicht mehr finanziell darstellbar.

G) Rücklagen

Die allgemeine Rücklage in Höhe von rund 1.465.000,00 € wird im Haushaltsjahr 2025 komplett aufgebraucht.

Die Kalkulationsgrundlagen im Bereich Abwasser werden jährlich fortgeschrieben.

Nach der vorläufigen Jahresrechnung für 2024 wird die Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen von rund 513.400,00 € betragen.

Die Sonderrücklage für Abschreibungserlöse aus zuwendungsfinanziertem Vermögen wird, wie bereits 2024 um 35.000 € erhöht. Dies gilt ebenfalls für die Sonderrücklage für Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswerte, die analog ebenfalls erhöht wird. Der Stand beider Sonderrücklagen beträgt zum 31.12.2025 voraussichtlich 210.000,00 €. Die Sonderrücklagen wurden auf separate Verwahrgeldkonten verbucht.

H) Kassenlage

Die Kassenlage im vergangenen Jahr war gut, Verwahrentgelte fielen nicht mehr an, es wurden auch wieder Zinsen erwirtschaftet. Der Kassenbestand lag im Durchschnitt bei rund 1,2 Mio. €. Kassenkredite mussten nicht aufgenommen werden.

Aufgrund der noch vorhandenen Rücklage in Höhe von 1,465 Mio €, die angesichts des Zinsniveaus variabel bei den Kreditinstituten angelegt bleibt und der geplanten Darlehensneuaufnahme sollte die Inanspruchnahme des Kassenkredits nicht notwendig sein. Noch immer wartet die Gemeinde auf die Auszahlung des Restbetrages des Zuschusses für das Dorfgemeinschaftshaus Ebertshausen in Höhe von rund 330.000,00 €. Auf Nachfrage beim zuständigen Fördermittelgeber konnte nicht mitgeteilt werden, wann die Auszahlung erfolgen wird. Von der Verwaltung wird eine Reduzierung des Kassenkredits von 1.000.000,00 € auf 800.000,00 € vorgeschlagen. Damit sollte eine finanzielle Flexibilität gegeben sein, um die finanziellen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen. Im Übrigen ist ein Darlehen rechtzeitig zu beantragen. Sie übersteigt auch nicht ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen.

I) Zusammenfassung

Die im Haushaltsjahr 2021 angebrochene und in den Folgejahren fortgesetzte Investitionsphase spiegelt sich auch im Haushalt 2025 mit den Finanzplanungsjahren wider. Aufgrund der finanziellen Einschränkungen können nicht alle gewünschten Projekte realisiert werden. Die äußeren Rahmenbedingungen, sei es durch die Bundesregierung bzw. durch die Landesregierung, stellen die Gemeinde zum Teil vor große Probleme. Erwähnt sei hier beispielhaft die Umsetzung und Finanzierung des Ausbaus der Ganztagesbetreuung von Grundschulkindern und die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen bei der Kinderbetreuung. Wünschenswert wäre eine stärkere Beteiligung des Staates. Ob es diese geben wird, wird sich zeigen.

Aufgrund der schon zuvor nicht allzu üppigen Finanzausstattung der Gemeinde darf dies nicht dazu verleiten, die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vernachlässigen. Insbesondere ist eine strikte Priorisierung neuer Maßnahmen notwendig. Deren zeitliche Umsetzung muss sich an den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde orientieren. Insbesondere in den nächsten drei Jahren sind keine finanziellen Spielräume mehr für wünschenswerte, freiwillige Vorhaben vorhanden. Die bislang im Raum stehenden Vorhaben sollten im Sinne einer positiven Gemeindeentwicklung auf den Prüfstand gestellt werden, um für die Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

1. Der Gemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung samt dem dieser zugrundeliegenden Haushaltsplan.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Üchtelhausen

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Üchtelhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  9.140.500,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 6.937.800,00 €.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 2.372.000,00 € vorgesehen. *)

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.591.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt: **)

1. Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

*) Die Kreditermächtigung aus den Vorjahren wird nicht in Anspruch genommen

**) nachrichtlich: Der Hebesatz der Grundsteuer A und B wurde in einer separaten Hebesatzsatzung festgelegt.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 : Nein 0 Anwesend 17 Befangen 0

2. Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan, der dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 : Nein 0 Anwesend 17 Befangen 0

TOP 3

Kostenvereinbarung über den Ausbau "Zwenger" in Ebertshausen

Die Neugestaltung der Freifläche „Zwenger“ ist das letzte Projekt aus dem Dorferneuerungsverfahren Seestern und beinhaltet die Neugestaltung des historischen Durchgangs. Der Bereich der Flurstücke Fl.Nr 77 und 79 umfasst einen historischen Fußweg zwischen der Ringstraße im Ortsinnern und der Ballingshäuser Straße (Kreisstraße SW 6) im Norden, der eine Durchquerung des historischen Scheunengürtels gestattete. Auch heute noch ist so eine direkte fußläufige Verbindung aus dem Ortskern zu den Wertstoffcontainern an der Ballingshäuser Straße und in die nordwestliche Flur von Ebertshausen möglich. Die Vorplanung zur Maßnahme dauerte mehrere Jahre an. Für die Gestaltung und Nutzung wurde bereits im Jahr 2018 eine Beratung für den Erwerb eines Teilbereichs und die Neugestaltung des ehem. Anwesens auf Fl.Nr. 77/79 durch Frau Christiane Wichmann vom architektur + ingenieurbüro perleth, Schweinfurt durchgeführt (vom 19.06.2018), deren Ergebnisse in den jetzigen Planentwurf vom Planungsbüro Glanz integriert wurden. Mit dem geplanten Abbruch der alten Milchsammelstelle entsteht eine kleine Platzfläche zwischen den Gebäuden und Mauern auf Fl.Nr. 79, die eine Überplanung erfordert (s. Konzept Planungsbüro Glanz, S. 7). Als Planungsumgriff sind die Fl.Nrn 77 und 79 der Gemarkung Ebertshausen mit einer Gesamtfläche von ca. 535 m² festgelegt. Vorgesehene Maßnahmen bzgl. der Neugestaltung der Freifläche Zwenger sind unter anderem der Abbruch der alten Milchsammelstelle, die Schaffung einer Zufahrt zur rückwärtigen Scheune sowie die Schaffung eines verbreiterten Fußwegs, eine Sitzbank im nördlichen Bereich sowie eine umfassende Begrünung. Alle Maßnahmen wurden mit der Dorfgemeinschaft von Ebertshausen und der TG Seestern abgestimmt.

Die Teilnehmergemeinschaft Seestern hat nun der Gemeinde eine Kostenvereinbarung zur Realisierung der Neugestaltung der Freifläche „Zwenger“ vorgelegt. Die Gemeinde ist bei der Maßnahme Zwenger der Vertragspartner und die Teilnehmergemeinschaft Seestern der Maßnahmenträger. Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme Zwenger belaufen sich aktuell auf 121.716,35 € (inkl. VLE-Beitrag). Die Gemeinde Üchtelhausen würde sich – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat - an den Kosten hierfür mit 75.548,08 € beteiligen.

Die abzuschließende Vereinbarung samt der umzusetzenden Planung ist ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Die zu Beginn des Projektes Seestern in Aussicht gestellten Fördersätze waren deutlich höher. Aus der Mitte des Gremiums wird daher angeregt, das Projekt aufgrund des deutlich höheren Kostenanteils der Gemeinde gegenüber der bisherigen Prognose durch die Gemeinde und mit Eigenleistung der Bürger in abgespeckter Form zu realisieren.

Der Gemeinderat lehnt die vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg, vorgelegte Kostenvereinbarung über den Ausbau „Zwenger“ in Ebertshausen aufgrund des deutlich gestiegenen Eigenanteils der Gemeinde ab.

Die Maßnahme soll durch die Gemeinde und mit Unterstützung der Ebertshäuser Bürger durchgeführt werden. Beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg, soll ein Zuwendungsantrag über die Bezuschussung der Materialkosten und der von den Bürgern geleisteten Stunden gestellt werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 : Nein 0 Anwesend 17 Befangen 0

TOP 4

Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage für die gemeindlichen Feuerwehren

Die Gemeinde Üchtelhausen plant die Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage für die Feuerwehren der Gemeinde. Mit dieser können die Feuerwehrschläuche mit dem vorgeschriebenen Prüfdruck von 16 bar geprüft, gleichzeitig werden sie gereinigt, getrocknet und gerollt.

Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den Feuerwehren mehrere Modelle begutachtet und Angebote eingeholt. Zusätzlich wurden auch Erfahrungsberichte von anderen Gemeinden, die bereits entsprechende Systeme im Einsatz haben, eingeholt.

Das wirtschaftlichste Angebot stellt somit das Schlauchpflegesystem TechLine der Firma Bockermann dar.

Die Schlauchpflegeanlage soll auf dem Gelände des Bauhofes zentral in der Gemeinde aufgestellt werden. Zukünftig kann dann dort ein Schlauchpool geschaffen werden, so dass die Lagerung von großen Mengen an Schläuchen bei den einzelnen Wehren hinfällig werden würde. Durch die Reinigung und Trocknung durch das System entfällt zusätzlich die Notwendigkeit von Schlauchtürmen oder sonstigen Trocknungseinrichtungen vor Ort in den einzelnen Feuerwehrhäusern.

Die Gemeinde Üchtelhausen beschafft das Schlauchpflegesystem TechLine der Firma Bockermann.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 : Nein 0 Anwesend 17 Befangen 0

TOP 5

Bestätigung der Kommandantenwahlen der FFW Weipoltshausen

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weipoltshausen am 08.03.2025 wurden Herr Michael Popp zum 1. Kommandanten und Herr Christoph Popp zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Bei beiden handelt es sich um die Fortsetzung ihrer Amtszeit.

Die Zustimmung des Kreisbrandrats gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG liegt vor. Gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG ist zudem die Bestätigung durch den Gemeinderat erforderlich.

Der Gemeinderat der Gemeinde Üchtelhausen bestätigt Herrn Michael Popp als Kommandanten und Herrn Christoph Popp als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weipoltshausen.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 : Nein 0 Anwesend 17 Befangen 0

TOP 6

Bauanträge, Grundstücksangelegenheiten

TOP 6.1

isolierte Befreiung: Solarpark Brönnhof, Fl.Nr. 14, Gemarkung Jeusing

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurde eine isolierte Befreiung für den Abriss eines Gebäudes im Teilgeltungsbereich 1 (Camp Robertson) beantragt.

Grundsätzlich ist die Beseitigung des Gebäudes verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 5 S. 1Nr. 2 BayBO.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflächensolaranlagen Brönnhof“. Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans benötigt:

- Abrissverbot:

Im B-Plan wurden für 2 Gebäude festgelegt, dass diese als Brutreviere für gebäudebrütende Vogelarten erhalten bleiben müssen und nicht abgerissen werden dürfen. Hiervon betroffen ist auch das Gebäude 601. Nachdem zwischenzeitlich ein Gutachten festgestellt hat, dass in dem besagten Gebäude keine Brutaktivitäten festgestellt werden konnten, beantragt der Antragsteller, das Gebäude 601 von den Anforderungen zur Brutvogelhabitaterhaltung zu befreien, um dieses abreisen zu können. Als Ausgleich hierfür werden in dem benachbarten Gebäude 639 Ersatzmaßnahmen vorgesehen, um Nistmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse zu schaffen.

Der Abriss des Gebäudes 601, sowie die geplanten Ersatzmaßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Die Gemeinde Üchtelhausen erteilt dem Vorhaben die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 : Nein 0 Anwesend 17 Befangen 0

TOP 6.2

isolierte Befreiung: An der Lau 9 in Üchtelhausen

Bei der Gemeinde Üchtelhausen wurden für das Anwesen An der Lau 9, Fl.Nr. 4070/9, Gemarkung Üchtelhausen verschiedenen Befreiungen beantragt.

Grundsätzlich sind Vorhaben verfahrensfrei gemäß Art. 57 BayBO. Benötigt werden aber von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der halben Lau – 1. Änderung“ folgende Befreiungen:

Anbau Carport – Überschreitung Baufenster:

Der Anbau an den bestehenden Carport überschreitet die festgesetzte Baugrenze.

Carport Wohnmobil – Überschreitung Traufhöhe:

Festgesetzt ist eine Traufhöhe für Garagen/überdachte Stellplätze von max. 3 m bergseitig und 4,5 m talseitig. Der Carport für ein Wohnmobil weist eine Höhe von 3,49 m auf.

Zaunhöhe:

Festgesetzt ist eine Zaunhöhe von max. 1,30 m Höhe. Aufgrund von Hundehaltung wurde der Gartenzaun mit einer Höhe von 1,60 m Höhe errichtet.

Gartenhaus – Überschreitung Baufenster:

Das Gartenhaus wurde ursprünglich zu nahe an der Grundstücksgrenze errichtet. Um dies zu korrigieren, soll auf jeweils 3 m Abstand zur hinteren und rechten Grundstücksgrenze versetzt werden. Es liegt aber trotzdem außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

Bis auf einen haben alle Nachbarn den Befreiungen zugestimmt. Da von den Befreiungen keine nachbarschützenden Belange betroffen sind, kann die Befreiung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt werden. Der Nachbar, dessen Unterschrift fehlt, erhält eine Ausfertigung der Befreiung zur Kenntnis.

Das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Bauaufsichtsbehörde erhält die Befreiung zur Kenntnis.

Zur Kenntnis genommen

TOP 7

Mitteilungen, Anfragen

TOP 7.1

Bekanntgabe einer Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO

Die Firma Norma begann mit der Verwirklichung ihres Vorhabens parallel zu den laufenden Erschließungsmaßnahmen. Da Glöckle entlang der Kreisstraße die Regenwasserkanäle verlegt, befürchtete unser Ingenieurbüro im Fall, dass die Norma hier eine Baustellenzufahrt auf ihr Baufeld schaffen würde, gegenseitige Behinderungen, die zu Konflikten, Behinderungsanzeigen und in Folge dessen, zu Kostenmehrungen führen könnten. Um dies zu verhindern, wurde uns vorgeschlagen, den Feldweg entlang der Staatsstraße als Baustellenzufahrt zu nutzen. Bei Verwendung der bestehenden Zufahrt von der Staatsstraße, gab das Staatliche Bauamt sein Einverständnis hierzu.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit erklärte sich der 1. Bürgermeister bereit, drei Viertel des Betrags durch die Gemeinde zu übernehmen, auch weil dann nach Abschluss der Baumaßnahmen der Weg für Fußgänger und Radfahrer nutzbar ist.

Nach Herrichten des Weges und der Nutzung durch die ersten Fahrzeuge stellte sich jedoch heraus, dass der Untergrund nicht ausreichend tragfähig war. Um die notwendige Tragfähigkeit zu erreichen, waren Bodenverbesserungen unumgänglich.

Dadurch stiegen die veranschlagten Gesamtkosten. Um die Baumaßnahme nicht zu verzögern und Verzögerungsschäden durch Stillstand zu vermeiden, entschied der 1. Bürgermeister am 12.03.2025 als dringliche Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO drei Viertel der Kosten zu übernehmen.

Die Maßnahme ist bereits umgesetzt.

Zur Kenntnis genommen

TOP 7.2

Gemeindliches Vorkaufsrecht in Hesselbach

1. Bürgermeister Grebner teilt mit, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht für ein Anwesen im Altort in Hesselbach ausüben wird.

Zur Kenntnis genommen