Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 12/2023
Schulnachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

HAUSHALTSSATZUNG des Schulverbandes Mühlhausen (Landkreis Erlangen - Höchstadt) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), Art. 40 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Mühlhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

926.782,00 € und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

855.900,00 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

4.1

Verwaltungsumlage Mittelschule

4.1.1

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 517.776,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

4.1.2

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 184 Schüler festgesetzt.

4.1.3

Die Schulverbandsumlage für den allgemeinen Bedarf wird auf 2.814,00 € je Verbandsschüler festgesetzt.

4.2

Kostenbeitrag Grundschule

4.2.1

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 234.407,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Grundschüler umgelegt.

4.2.2

Für die Berechnung des Kostenbeitrages wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 137 Schüler festgesetzt.

4.2.3

Die Vorauszahlung auf den Kostenbeitrag für die Grundschule wird auf 1.711,00 € je Grundschüler festgesetzt.

4.3

Investitionsumlage

4.3.1

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 365.700,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

4.3.2

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 321 Schüler festgesetzt.

4.3.3

Die Investitionsumlage wird auf 1.140,00 € je Verbandsschüler festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Höchstadt a. d. Aisch, 30.05.2023

SCHULVERBAND MÜHLHAUSEN

Faatz
Schulverbandsvorsitzender