Aufgrund der Art. 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), Art. 40 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Mühlhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 926.782,00 € und |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 855.900,00 € ab. |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| § 4 | |
| 4.1 | Verwaltungsumlage Mittelschule |
| 4.1.1 | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 517.776,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. |
| 4.1.2 | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 184 Schüler festgesetzt. |
| 4.1.3 | Die Schulverbandsumlage für den allgemeinen Bedarf wird auf 2.814,00 € je Verbandsschüler festgesetzt. |
| 4.2 | Kostenbeitrag Grundschule |
| 4.2.1 | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 234.407,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Grundschüler umgelegt. |
| 4.2.2 | Für die Berechnung des Kostenbeitrages wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 137 Schüler festgesetzt. |
| 4.2.3 | Die Vorauszahlung auf den Kostenbeitrag für die Grundschule wird auf 1.711,00 € je Grundschüler festgesetzt. |
| 4.3 | Investitionsumlage |
| 4.3.1 | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 365.700,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. |
| 4.3.2 | Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 321 Schüler festgesetzt. |
| 4.3.3 | Die Investitionsumlage wird auf 1.140,00 € je Verbandsschüler festgesetzt. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Höchstadt a. d. Aisch, 30.05.2023
SCHULVERBAND MÜHLHAUSEN