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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Die Landtags- und Bezirkswahl findet am 08.10.2023 statt.

Die Gemeinde Wachenroth benötigt für eine Wahl fast 30 Wahlhelfer. Neben den Bediensteten der Gemeindeverwaltung und Gemeinderats-/Parteimitgliedern sind wir auch auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit "mittendrin" zu sein. Wir laden Sie herzlich ein, an einem Wahlsonntag ein Stück Demokratie "live" zu erleben, nach dem Motto „Ihre Stimme zählt – Ihre Hilfe auch!“

Sie interessiert, was Sie tun müssen? Hier ein paar Informationen:

Am Wahltag ist Teamwork gefragt. Sie treffen sich morgens um 7.30 Uhr mit den anderen Wahlhelfern in ihrem Wahllokal, stellen die Wahlkabinen und die Wahlurne auf, legen die Stimmzettel bereit und vereinbaren den Schichtdienst. Da der Wahlvorstand grundsätzlich groß genug ist um eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht zu bilden, werden Sie nicht den ganzen Tag im Wahllokal verbringen müssen. Lediglich ab 18 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Es besteht auch die Möglichkeit, im Briefwahlvorstand mitzuwirken. Der Briefwahlvorstand trifft sich erst am Nachmittag des Wahltages, entscheidet über die Zulassung von Wahlbriefen und zählt dann auch ab 18 Uhr die Stimmzettel aus.

Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag:
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

Für die Ausübung sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie bereits alle Voraussetzungen, die an Wahlhelfer gestellt werden. Ihre Meldung ist selbstverständlich freiwillig und verpflichtet Sie nicht, bei zukünftigen Wahlen helfen zu müssen. Ihre Wünsche zum Einsatzort werden wir bestmöglich berücksichtigen. Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein „Erfrischungsgeld“. Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kann als Ausgleich für Ihre Wahlhelfertätigkeit ein Tag Dienstbefreiung gewährt werden. Dies ist vorab mit dem Arbeitgeber abzuklären.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich bitte in der Gemeindeverwaltung Wachenroth bei Herrn Reingruber Tel. 09548/982026-16, j.reingruber@wachenroth.de.