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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 13/2023
Gemeindenachrichten
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Die Reisezeit steht vor der Tür - Ausweisdokumente überprüfen!

Ausweisdokumente überprüfen!

Da es immer wieder vorkommt, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Abreise feststellen, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind, möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Ausweis- und Passpapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können und die Bearbeitungszeit für eine Neubeantragung bei ca. 2 – 4 Wochen liegt. Mit längeren Lieferfristen ist zu rechnen, je näher die Urlaubszeit rückt.

Anders sieht es bei Kinderreisepässen aus. Diese werden innerhalb von ein paar Tagen direkt im Einwohnermeldeamt ausgestellt. Solange der alte Kinderreisepass gültig ist, kann dieser auch verlängert und/oder aktualisiert werden. Ab dem 12. Lebensjahr wird ein Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Damit Sie pünktlich zur Urlaubszeit im Besitz gültiger Ausweise und Pässe sind, empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige Beantragung.

Für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments benötigen Sie grundsätzlich:

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ein aktuelles biometrisches Lichtbild

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den bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

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eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten bei der Beantragung eines Kinderreisepasses unter 16 Jahren und bei einem Reisepass unter 18 Jahren (diese erhalten Sie im Einwohnermeldeamt).

Haben Sie von unserer Behörde noch kein Ausweisdokument erhalten, benötigen Sie zusätzlich:

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Geburts-/Abstammungsurkunde oder Ehe-/Heiratsurkunde.

Der Antrag ist persönlich zu stellen, da auf dem Antragsformular die eigenhändige Unterschrift zu leisten ist und außerdem Fingerabdrücke abgegeben werden müssen.

Wer zu spät bemerkt, dass seine Ausweispapiere abgelaufen sind, kann die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder eines Express-Reisepasses beantragen. Die Ausstellung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden! Die Einreise mit einem vorläufigen Ausweisdokument ist jedoch nicht in alle Länder gestattet. Eine Übersicht der Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de.

Für Fragen und weitere Informationen und zwecks Terminvereinbarung steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter der Tel.Nr. 09548 982026-13 zur Verfügung.