Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 12.632 m² und ist aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich) ersichtlich:
Betroffen sind die Teilflurstücke 95 (Grünland), 283 (Graben) und 284 (Flurweg), alle Gemarkung Weingartsgreuth. Die Flurnummern 95/1, 95/2, 95/3 sowie Teile der Flurstücke 276, 283 und 284 sind davon nicht betroffen bzw. bleiben wie bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Durch die Teilaufhebung wird ein Großteil der im Bebauungsplan Nr. 10a „Erweiterung Hirtenwiesen“ ausgewiesenen Wohnbauflächen zurückgenommen. Derzeit erfolgt auch die Rücknahme der Flächen im Flächennutzungsplan. Grund hierfür ist, dass die Flächen auch langfristig aufgrund von Besitzverhältnissen nicht für eine Erschließung zur Verfügung stehen. Durch die Teilaufhebung entfällt eine Fläche von ca. 12.632 m² als Innenentwicklungspotenzial, die in den Wohnbauflächenbedarf der Gemeinde eingerechnet ist. Mit der Rücknahme kann das Baugebiet „Angerleite“ im Osten von Weingartsgreuth realisiert werden, für das bisher kein Bedarf gesehen wurde.
Angabe der verfügbaren umweltbezogenen Informationen:
| Art der umweltbezogenen Information | Urheber (außer Umweltbericht) | Schutzgut |
| Stellungnahmen TÖB/Behörden | ||
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| Mensch |
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| Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt |
| Landwirtschaftliche Nutzfläche | AELF Landwirtschaft | Fläche |
| Schutz des Mutterbodens | WWA | Boden |
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| Wasser |
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| Luft |
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| Klima |
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| Ortsbild/Landschaftsbild |
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| Kultur- und sonstige Sachgüter |
| Stellungnahmen Öffentlichkeit | ||
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| Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt |
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| Fläche |
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| Boden |
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| Wasser |
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| Luft |
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| Klima |
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| Ortsbild/Landschaftsbild |
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| Kultur- und sonstige Sachgüter |
| Fachgutachten | ||
| Erfassung Biotoptypen | Ing.-Büro | Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt |
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| Fläche |
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| Boden |
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| Wasser |
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| Luft |
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| Klima |
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| Ortsbild/Landschaftsbild |
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| Kultur- und sonstige Sachgüter |
Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.06.2023 liegt nebst Begründung, Umweltbericht und wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom
17.07.2023 bis 25.08.2023
während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus (Bauamt, 1. Stock, Zimmer Nr. 8), Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken, schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gleichzeitig wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Auch auf der Homepage des Marktes Wachenroth unter https://wachenroth.de/aktuelles/bekanntmachungen/ können die Unterlagen eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.