Gemäß Art. 1 Abs. 3 Satz 2 Feiertagsgesetz geben wir hiermit bekannt, dass im Gemeindegebiet Wachenroth am Dienstag, 15.08.2023 ein gesetzlicher Feiertag ist.
Auszug aus Art. 2 FTG: (1) An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.
Alle Geschäfte/Behörden sind geschlossen!
Wir bitten um Beachtung.