Am 15.08.23 werden die folgenden Raten für 2023 fällig:
- 2. Rate Wasser- und Kanalgebühren
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt (zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und evtl. Mahngebühren) die fälligen Zahlungen zu entrichten.