| Am 15.02.23 werden die folgenden Raten für 2023 fällig: | |
| - | End-Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren aus 2022 |
| - | Grundsteuer |
| - | Gewerbesteuer-Vorauszahlungen |
Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt (zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und evtl. Mahngebühren) die fälligen Zahlungen zu entrichten.