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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss, die Billigung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10a „Erweiterung Hirtenwiesen“ in Weingartsgreuth gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

über den Aufstellungsbeschluss, die Billigung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10a „Erweiterung Hirtenwiesen“ in Weingartsgreuth gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat Wachenroth hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 10a „Erweiterung Hirtenwiesen“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der Entwurf der Valentin Maier Bauingenieure AG in der Fassung vom 15.12.2022 gebilligt und die amtliche Bekanntmachung, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 12.632 m² und ist aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich) ersichtlich:

Betroffen sind die Teilflurstücke 95 (Grünland), 283 (Graben) und 284 (Flurweg), alle Gemarkung Weingartsgreuth. Die Flurnummern 95/1, 95/2, 95/3 sowie Teile der Flurstücke 276, 283 und 284 sind davon nicht betroffen bzw. bleiben wie bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Durch die Teilaufhebung wird ein Großteil der im Bebauungsplan Nr. 10a „Erweiterung Hirtenwiesen“ ausgewiesenen Wohnbauflächen zurückgenommen. Derzeit erfolgt auch die Rücknahme der Flächen im Flächennutzungsplan. Grund hierfür ist, dass die Flächen auch langfristig aufgrund von Besitzverhältnissen nicht für eine Erschließung zur Verfügung stehen. Durch die Teilaufhebung entfällt eine Fläche von ca. 12.632 m² als Innenentwicklungspotenzial, die in den Wohnbauflächenbedarf der Gemeinde eingerechnet ist. Mit der Rücknahme kann das Baugebiet „Angerleite“ im Osten von Weingartsgreuth realisiert werden, für das bisher kein Bedarf gesehen wurde.

Der Entwurf der Bebauungsplan-Teilaufhebung liegt in der Fassung vom 15.12.2022 nebst Begründung in der Zeit vom 30.01.2023 bis 03.03.2023 während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus (Bauamt, 1. Stock, Zimmer Nr. 8), Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken, schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gleichzeitig wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Auch auf der Homepage des Marktes Wachenroth unter https://wachenroth.de/aktuelles/bekanntmachungen/ können die Unterlagen eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Wachenroth, 20.01.2023

Markt Wachenroth

Reiner Braun

Zweiter Bürgermeister