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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss, die Billigung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Angerleite“ in Weingartsgreuth gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

über den Aufstellungsbeschluss, die Billigung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Angerleite“ in Weingartsgreuth gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat Wachenroth hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 den neuen Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Angerleite“ im Regelverfahren gefasst. Gleichzeitig wurde das bisherige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Angerleite“ im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB eingestellt, da die Aufstellung aufgrund der Lage des Geltungsbereiches nicht im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann.

Des Weiteren wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 15.12.2022 der Entwurf der Valentin Maier Bauingenieure AG in der Fassung vom 15.12.2022 gebilligt und die amtliche Bekanntmachung, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 13.088 m² und ist aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich) ersichtlich:

Betroffen sind folgende Teilflurstücke:

Gemarkung Schirnsdorf:

1569, 1597, 1612, 1613, 1614

Gemarkung Weingartsgreuth:

82, 102

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Angerleite“ in Weingartsgreuth können im größten Ortsteil der Gemeinde weitere Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden, um die Nachfrage der letzten Jahre zu befriedigen und den Bedarf an Wohnbauflächen für die nächsten Jahre zu decken. Das geplante Baugebiet schließt nördlich an den Bebauungsplan „Im Orles“ an, dessen Geltungsbereich im Bereich des vorhandenen Feldweges geringfügig überschnitten wird. Aufgrund der Teilrodung des nördlich angrenzenden Waldstückes wurde 2019 eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt, die der Begründung als Anlage beiliegt. Der Umweltbericht mit Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen und Ausgleichsfläche wird derzeit erstellt und den Unterlagen im Rahmen der regulären Beteiligung beigefügt. Da der Geltungsbereich im gültigen Flächennutzungsplan nicht als Baufläche dargestellt ist, wird dieser im Parallelverfahren geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Fassung vom 15.12.2022 nebst Begründung und saP in der Zeit vom 30.01.2023 bis 03.03.2023 während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus (Bauamt, 1. Stock, Zimmer Nr. 8), Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken, schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gleichzeitig wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Auch auf der Homepage des Marktes Wachenroth unter https://wachenroth.de/aktuelles/bekanntmachungen/ können die Unterlagen eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Wachenroth, 20.01.2023

Markt Wachenroth

Reiner Braun

Zweiter Bürgermeister