Sand und Staub, Zigarettenschachteln oder andere achtlos weggeworfene Abfälle stellen nicht nur einen unschönen Anblick dar, von ihnen gehen auch Unfallgefahren, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer aus. Auch beim jetzt herrschenden Herbst, wenn das Laub, die Früchte und Eicheln von den Bäumen fallen, bitte darauf achten, dass niemand darauf ausrutscht.
Aus diesem Grund weisen wir auf Ihre Kehrpflicht für Gehwege und Straßenränder hin, siehe § 5 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 01.05.2021 (Homepage www.wachenroth.de/Rathaus/Ortsrecht). Dies gilt übrigens auch für unbebaute Grundstücke. Bitte vergessen Sie auch nicht die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte!
Wir bitten Sie, in Ihrem eigenen Interesse diese Maßnahmen auszuführen, da bei starkem Regen oder Gewitter das Wasser nicht ablaufen kann und sich gegebenenfalls in das Wohngrund-
stück zurückstaut.
Bitte auch die Sträucher und Hecken, die in den Gehweg hineinragen bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden, damit Fußgänger nicht verletzt werden können! Bäume/Sträucher müssen bis zu einer lichten Höhe von 5 m freigehalten werden, Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt sein!