Das Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken hat am 13.06.2023 für die im Verfahren ausgewiesenen Verkehrsanlagen die Widmung mit der Maßgabe verfügt, dass sie mit der Verkehrsübergabe wirksam wird (Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Die Anlagen werden dem Verkehr übergeben, sobald ihr Ausbau abgeschlossen ist.
Umstufungen werden mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam (Art. 7 Abs. 5 BayStrWG).
Drei Ausschnitte aus der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41 FlurbG), Maßstab 1:3.000, und eine Kopie des Widmungsverzeichnisses sind in der Zeit vom 13.11.2023 bis 27.11.2023 zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Verwaltung des Marktes Wachenroth niedergelegt.