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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurneuordnung und Dorferneuerung Wachenroth

Markt Wachenroth, Landkreis Erlangen-Höchstadt

Bekanntmachung

Das Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken hat am 13.06.2023 für die im Verfahren ausgewiesenen Verkehrsanlagen die Widmung mit der Maßgabe verfügt, dass sie mit der Verkehrsübergabe wirksam wird (Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Die Anlagen werden dem Verkehr übergeben, sobald ihr Ausbau abgeschlossen ist.

Umstufungen werden mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam (Art. 7 Abs. 5 BayStrWG).

Drei Ausschnitte aus der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41 FlurbG), Maßstab 1:3.000, und eine Kopie des Widmungsverzeichnisses sind in der Zeit vom 13.11.2023 bis 27.11.2023 zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Verwaltung des Marktes Wachenroth niedergelegt.

Ansbach, 26.10.2023
gez.
Matthias Albrecht
Technischer Oberinspektor