Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 des Grundsteuergesetzes (GrSrG) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2024 wird mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2024 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), so werden Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG).