Am 15.02.23 werden die folgenden Raten für 2023 fällig:
- End-Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren aus 2022
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt (zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und evtl. Mahngebühren) die fälligen Zahlungen zu entrichten.