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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNGüber die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

für die Wahl des Gemeinderats / Stadtrats ersten Bürgermeisters / Oberbürgermeisters

am Sonntag, 23. April 2023.

1.

Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung 1) des Wahlvorschlags jedoch spätestens bis Montag, den 13. März 2023 (41. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2.

Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Rathaus Wachenroth, Zimmer 7, Hauptstr. 23,

96193 Wachenroth

Mo-Do

08.00 – 13.00 Uhr

Mo-Mi

13.30 – 15.30 Uhr

Do

13.30 – 18.00 Uhr

Fr.

08.00 – 12.30 Uhr

3.

Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde / im Markt / in der Stadt oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.

4.

Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde / beim Markt / bei der Stadt oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5.

Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen / Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Datum 27.01.2023
Reingruber

1) Die Gemeinde / Stadt hat nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG zu entscheiden, ob sie Unterstützungslisten bereits am Tag der Einreichung eines Wahlvorschlags auslegt.